FFP2-Masken, Gasumlage, Minijobs Das ändert sich im Oktober

Die Bundesregierung plante ab Oktober eigentlich eine Gasumlage. Die ist jetzt vom Tisch und stattdessen verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen. Was ab Oktober kommt oder gilt. Ein Überblick.

Corona-Regeln: Ab Oktober gelten neue Corona-Regeln. Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine Maskenpflicht, wobei für Kinder eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden. Die Länder können zudem eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in Innenräumen wie Geschäften und Restaurants vorschreiben, müssen dies aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht auszunehmen. An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen. Dazu zählen etwa Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Quelle: imago images
MindestlohnDer gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro je Stunde von zuvor 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn somit von seinerzeit 8,50 Euro um mehr als 40 Prozent gestiegen. Quelle: imago images
MinijobsParallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetrag liegt ab Oktober bei 520 Euro. Quelle: imago images
Ende der GrundsteuererklärungNoch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums. Quelle: dpa
GaspreisbremseDie Bundesregierung plante eigentlich ab Oktober eine Umlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbraucher. Die Gasumlage kommt nun doch nicht, stattdessen soll es eine Gaspreisbremse geben. Für Entlastungen von Verbrauchern und Unternehmen stehen nun bis zu 200 Milliarden Euro bereit. Wie eine Gaspreisbremse und andere Entlastungen aus diesem Budget konkret aussehen sollen, ist allerdings weiter unklar. Ebenso wenig steht fest, wann die Gaspreisbremse greifen soll. Der "Abwehrschirm" solle nun schnellstmöglich umgesetzt werden, heißt es im Eckpunktepapier. Quelle: dpa
Mehrwertsteuer auf GasUm Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken. Darüber will der Bundestag am Freitag, 30.9.2022, abstimmen. Quelle: imago images
HeizungGebäudeeigentümer mit Gasheizungen sind künftig zur Überprüfung ihrer Heizung verpflichtet, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahre. Quelle: dpa
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