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IW-AnalyseWo die Inflations-Entlastungspakete überkompensierten

Gaspreisbremse, Kinderbonus, 9-Euro-Ticket – mit zahlreichen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Verbraucher von den hohen Preisen entlastet. Teils war es wohl zu viel des Guten. 03.07.2023 - 08:10 Uhr Quelle: dpa

Eine Frau zieht sich an einem Fahrschein-Automaten in Frankfurt/Main ein 9-Euro-Ticket.

Foto: dpa

Die drei Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abfederung der hohen Energiepreise haben einer Analyse zufolge einige Haushalte finanziell mehr unterstützt als nötig gewesen wäre. Das ergab eine Untersuchung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. So entlastet der Staat eine beispielhafte Familie mit zwei Kindern, die ein geringes Jahreseinkommen von 40.000 Euro brutto hat, stärker, als die Energiekosten sie belasten.

Bekommt ein Elternteil in dieser Beispielrechnung die volle Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro von seinem Arbeitgeber und der andere 1500 Euro und hat die Familie alle möglichen Entlastungsleistungen für die Jahre 2022 und 2023 beantragt und bewilligt bekommen, erhält sie in beiden Jahren zusammengerechnet 7655 Euro mehr Entlastungsleistungen als sie gebraucht hätte, um die Mehrbelastungen durch die hohen Energiepreise auszugleichen.

Single im Minus

Ein beispielhafter Single-Haushalt mit niedrigem Einkommen (25.000 Euro Jahresbrutto) wird ebenfalls überkompensiert (plus 1386 Euro), wenn er oder sie die volle Inflationsausgleichsprämie von 3000 Euro vom Arbeitgeber erhält. Entscheidend ist häufig diese steuerfreie Prämie, wie dieses Fallbeispiel zeigt: Schöpft der Arbeitgeber die Prämie nur zur Hälfte aus, halten sich die Be- und Entlastungen in diesem Fall in etwa die Waage. Ganz ohne die Prämie liegt der Single im Minus.

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Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3000 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten bis Ende 2024 auszahlen. Aber nicht jeder Arbeitgeber macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.

In anderen Haushalten kann der Staat die Belastungen durch seine Maßnahmen dagegen nicht ausgleichen. Rein rechnerisch sei das etwa bei einer gut verdienenden Familie mit zwei Kindern der Fall: Bei ansonsten gleichen Bedingungen wie bei der oben genannten Geringverdiener-Familie und einem Jahreseinkommen von 120.000 Euro brutto bekommt die Familie in beiden Jahren 1501 Euro weniger als sie gebraucht hätte, um ihre Mehrbelastungen auszugleichen.

Schneller schlau: Inflation
Wenn die Preise für Dienstleistungen und Waren allgemein steigen – und nicht nur einzelne Produktpreise – so bezeichnet man dies als Inflation. Es bedeutet, dass Verbraucher sich heute für zehn Euro weniger kaufen können. Kurz gesagt: Der Wert des Geldes sinkt mit der Zeit.
Die Inflationsrate, auch Teuerungsrate genannt, gibt Auskunft darüber, wie hoch oder niedrig die Inflation derzeit ist. Um die Inflationsrate zu bestimmen, werden sämtliche Waren und Dienstleistungen herangezogen, die von privaten Haushalten konsumiert bzw. genutzt werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) beschreibt das wie folgt: „Zur Berechnung der Inflation wird ein fiktiver Warenkorb zusammengestellt. Dieser Warenkorb enthält alle Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte während eines Jahres konsumieren bzw. in Anspruch nehmen. Jedes Produkt in diesem Warenkorb hat einen Preis. Dieser kann sich mit der Zeit ändern. Die jährliche Inflationsrate ist der Preis des gesamten Warenkorbs in einem bestimmten Monat im Vergleich zum Preis des Warenkorbs im selben Monat des Vorjahrs.“
Eine Inflationsrate von unter zwei Prozent gilt vielen Experten als „schlecht“, da sie ein Zeichen für schwaches Wirtschaftswachstum sein kann. Auch für Sparer sind diese niedrigen Zinsen ein Problem. Die EZB strebt mittelfristig eine Inflation von zwei Prozent an.
Deutlich gestiegene Preise belasten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können sich für ihr Geld weniger leisten. Der Privatkonsum ist jedoch eine wichtige Stütze der Konjunktur. Sinken die Konsumausgaben, schwächelt auch die Konjunkturentwicklung.
Von Disinflation spricht man, wenn die Geschwindigkeit der Preissteigerungen abnimmt – gemeint ist also eine Verminderung der Inflation, nicht aber ein sinkendes Preis-Niveau.

„Weder zielgenau noch bedarfsorientiert“

Das Fazit der Studien-Autoren: „Trotz einer im Grundsatz angemessenen sozialen Staffelung der staatlichen Hilfen lässt sich kritisch anmerken, dass verschiedene Maßnahmen weder zielgenau noch bedarfsorientiert sind und daher erhebliche Streu- und Mitnahmeeffekte entstehen.“

Den Staat kosten die Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 der IW-Berechnung zufolge rund 240 Milliarden Euro – der Betrag könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen, weil er etwa von der tatsächlichen Energiepreisentwicklung abhängt oder von der Zahl der Arbeitgeber, die die 3000-Euro-Prämie zahlen. Die drei Entlastungspakete wurden im Jahr 2022 beschlossen. Zu den Maßnahmen gehörten neben der Arbeitgeber-Prämie unter anderem die verringerte Steuer auf Diesel und Benzin, das bundesweite 9-Euro-Ticket für den Nahverkehr oder die Gas- und Strompreisbremsen.

Lesen Sie auch: Was die Politik von deutsch-französischen Unternehmen lernen kann

dpa
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