Kampf um die Ladesäulen Stadtwerke fühlen sich von der Bundesregierung allein gelassen

Ein Entwurf der EU-Kommission schließt Stromnetzbetreiber vom beim Ausbau der Ladesäulen für Elektroautos aus. Vom Wirtschaftsministerium gibt es keine Hilfe.

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Nach einem Entwurf der EU-Kommission sollen die Betreiber von Stromverteilnetzen, in vielen Fällen sind das Stadtwerke, vom Besitz und Betrieb von Ladestationen ausgeschlossen werden sollen. Ausnahmen sollen nur sehr eingeschränkt möglich sein. Quelle: dpa

Berlin Im Entwurf der EU-Kommission für eine Novellierung der Strombinnenmarkt-Richtlinie haben die Kommissionsjuristen auf 140 Seiten in der ihnen eigenen Detailtreue aufgeschrieben, wie die europäischen Strommärkte zusammenwachsen sollen. Der Entwurf umfasst 73 Artikel.

Aus Sicht der Betreiber von Stromverteilnetzen ist besonders der Artikel 33 interessant: Er trägt den Titel „Einbindung der Elektromobilität in das Stromnetz“ und soll den Besitz und Betrieb von Ladestationen regeln. Eine der Kernaussagen ist, dass die Betreiber von Stromverteilnetzen – oft sind das Stadtwerke – vom Besitz und Betrieb von Ladestationen ausgeschlossen werden sollen. Ausnahmen sollen nur eingeschränkt möglich sein.

Aus Sicht des Verbandes der Kommunalen Unternehmen (VKU), in dem sich die Stadtwerke in Deutschland zusammengeschlossen haben, ist das nicht hinnehmbar. „Wir können nicht nachvollziehen, warum Verteilnetzbetreiber keine Ladeinfrastruktur aufbauen und betreiben dürfen sollen“, sagte Katherina Reiche, Hauptgeschäftsführerin des VKU, dem Handelsblatt. „Gerade unsere Verteilnetzbetreiber haben das entsprechende energiewirtschaftliche und technische Know-how“, sagte Reiche. Viele sähen darin eine zukunftsträchtige Aufgabe und hätten bereits beachtliche Beiträge zum Ausbau der Ladeinfrastruktur vor Ort geleistet.

Die Chancen, dass der Entwurf noch im Sinne der Verteilnetzbetreiber geändert wird, stehen schlecht. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments hat die Regelungen bereits passieren lassen. Die Trilog-Verhandlungen zur Strombinnenmarkt-Richtlinie zwischen Parlament, Rat und Kommission sollen im zweiten Halbjahr 2018 beginnen.

Deutschland leistet keinen Widerstand

Dass Deutschland im Rat noch Widerstand leistet, ist im Moment nicht abzusehen. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium teilt die Kritik der Verteilnetzbetreiber nämlich nicht. Die Regelung zu Ladesäulen in der derzeitigen Fassung der Strommarkt-Richtlinie entsprächen im Grundsatz der derzeit bereits geltenden deutschen Rechtslage, heißt es im Bundeswirtschaftsministerium.

Beim VKU heißt es, man wundere sich über die Antwort des Wirtschaftsministeriums. Es sei seit Jahren rechtskonforme Praxis, dass Verteilnetzbetreiber Ladesäulen errichten und betreiben – was ihnen neben dem regulierten Netzbetrieb möglich sei. „Anscheinend werden hier der Betrieb der Ladesäule und der Vertrieb für den dort gezogenen Strom miteinander vermengt“, heißt es beim VKU. Der Anschluss und Betrieb der Ladesäulen bedeute nicht, dass der Netzbetreiber auch den Strom für die Elektromobile verkaufe. Das bleibe Stromlieferanten vorbehalten.

Die Netzbetreiber sehen im Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur ein zukunftsträchtiges Geschäftsfeld. Einer Umfrage des VKU zufolge haben bereits 61 Prozent der Mitgliedsunternehmen Ladeinfrastruktur aufgebaut. In einem aktuellen Positionspapier des VKU heißt es, die kommunalen Unternehmen spielten „eine wichtige Rolle beim Aufbau und Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobile“. Das gelte nicht nur in den Städten und Ballungsräumen, sondern insbesondere in der Fläche.

Doch diese Rolle wird mit dem Entwurf der Richtlinie in Frage gestellt. „Es wäre wünschenswert, wenn Politik die Verteilnetzbetreiber als natürliche Partner beim Ausbau der Ladeinfrastruktur wahrnehmen würde. Das müsste sich in der künftigen Regulierung auch widerspiegeln. Im Moment sieht es leider so aus, als würde genau das Gegenteil passieren“, kritisiert VKU-Hauptgeschäftsführerin Reiche.

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