Kita-Ausbau Kabinett billigt Schröders Zehn-Punkte-Plan

Vorwärtsschub für das ewige Streitthema Kinderbetreuung: Das Kabinett billigte am Mittwoch ein millionenschweres Zehn-Punkte-Programm von Familienministerin Kristina Schröder.

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Kristina Schröder Quelle: dpa

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will den Ausbau der Kinderbetreuung mit einem Millionenprogramm beschleunigen. Geplant sind vor allem zinsgünstige Kredite für Kommunen und Personalkostenzuschüsse für Tagesmütter. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Zehn-Punkte-Plan der CDU-Politikerin. Viele Gemeinden und Träger hätten „Probleme, die für Ausbau und Betrieb einer bedarfsgerechten örtlichen Kinderbetreuung notwendigen Ausgaben zu stemmen“, heißt es in dem Programm, das Schröder am Mittag in Berlin vorstellen will und das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt.

Vorgesehen sind Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von 350 Millionen Euro für Kommunen und Träger, die der Bund durch einen Zinszuschuss unterstützt. So würden finanzielle Hürden beim Ausbau vor Ort beseitigt. Außerdem ist ein neues Bundesprogramm mit Personalkostenzuschüssen für Tagesmütter und Tagesväter vorgesehen. Dafür werden in einem ersten Schritt ab August 2012 bis Ende 2014 Fördermittel in Höhe von zehn Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds und dem Etat des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung gestellt

Schröder plant zudem, bürokratische Standards für die Kinderbetreuung vorübergehend abzusenken. Auch die betriebliche Kinderbetreuung soll ausgeweitet werden. Bisher nicht genutzte Bundesmittel werden nach dem Willen Schröders zwischen den Ländern umverteilt. Ziel ist, alle Mittel zweckgerichtet für den Ausbau einzusetzen und keine „Ausgabenreste“ entstehen zu lassen.

Die Unions-Fraktion nahm auch die Bundesländer in die Pflicht. Die familienpolitische Sprecherin Dorothee Bär (CSU) sagte, der Bund leiste seinen Beitrag zum vereinbarten Ausbauziel, nun seien „verlässliche Anschlussfinanzierungen durch die Länder erforderlich, um den Ausbau weiter voranzubringen“.

Entwurf zum Betreuungsgeld verschickt

Vom August 2013 an gilt ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren. Schätzungen, wie viele Plätze dafür noch fehlen, schwanken zwischen 130.000 und 260.000. Über das umstrittene Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder daheim erziehen, soll am 6. Juni im Kabinett beraten werden. Schröder verschickte am Dienstag den Gesetzentwurf an die Ministerien zur Abstimmung. Das Konzept folgt in großen Teilen den Vorstellungen der CSU. Beantragen können es Eltern von Kindern im zweiten Lebensjahr. Diese erhalten zunächst 100 Euro monatlich.

Ab 2014 soll der Zuschuss auch für Kinder im dritten Lebensjahr greifen. Dann wird die Familienleistung für alle auf 150 Euro monatlich angehoben. Das Betreuungsgeld soll nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder ausgezahlt werden und für jedes Kind höchstens 24 Monate.

Unicef Deutschland bezeichnet die Pläne als unzureichend. „Die Kluft zwischen Kindern in Deutschland darf nicht weiter wachsen. Dazu müssen klare Prioritäten für die Förderung benachteiligter Kinder gesetzt werden“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen der „Passauer Neuen Presse“. Der Ausbau der Kinderbetreuung müsse „quantitativ und qualitativ“ vorangetrieben werden.

Auch die Kommunen hegen trotz der Hilfen vom Bund Zweifel am fristgerechten Ausbau der Kinderbetreuung. 14 Monate vor dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren fehlten immer noch erhebliche Finanzmittel, um den Bedarf an Plätzen vollständig zu decken, erklärten die kommunalen Spitzenverbände am Mittwoch in Berlin. Der Rechtsanspruch sei noch nicht flächendeckend gesichert.Die Vertreter der Städte, Landkreise und Gemeinden bewerteten positiv, dass die Zahl der Plätze von 2006 bis 2011 um 230.000 erhöht werden konnte. Sie äußerten jedoch große Zweifel, ob rechtzeitig überall ein hinreichendes Angebot an Plätzen zur Verfügung stehen wird.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, sagte, der Rechtsanspruch lasse sich mit einer Versorgung von 39 Prozent der Kinder unter drei Jahren nicht überall erfüllen. Der Bedarf ist vor Ort sehr unterschiedlich, „das haben Bund und Länder unterschätzt“. An manchen Orten sei der Bedarf so hoch, dass es „fast unmöglich“ sei, diesen bis August 2013 noch zu decken.

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