Koalitionsverhandlungen Finanzausgleich für Krankenkassen wird nun doch reformiert

Kassen mit besonders hohen Beitragssätzen können sich freuen. Union und SPD wollen nun doch den Finanzausgleich zwischen den Kassen reformieren

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GroKo: Finanzausgleich für Krankenkassen wird nun doch reformiert Quelle: dpa

Lange sah es so aus, als würde ein für die 113 gesetzlichen Krankenkassen besonders schmerzvolle Thema bei den Koalitionsverhandlungen völlig ausgeklammert – der 2009 eingeführten krankheitsorientierte Finanzausgleich. Der sorgt schon lange für heftige Konflikte zwischen den Krankenkassen, weil nach ihrer Ansicht das Ausgleichssystem das Geld der Beitragszahler höchst unfair verteilt. Das meiste Geld erhalten seit 2009 die Ortskrankenkassen. Sie erhalten jedes Jahr mehr als sie zur Versorgung ihrer Versicherten brauchen. Andere Kassen können Defizite nur durch hohe Zusatzbeiträge vermeiden.

Nun soll es eine Reform geben mit dem Ziel, fairere Wettbewerbsbedingungen für die Kassen herzustellen. Und der Ausgleich soll vor Manipulationen besser geschützt werden. Das meiste Geld aus dem Ausgleich gibt es nämlich für 80 Krankheiten. Und das hängt davon ab, welche Diagnose der behandelnde Arzt stellt. Fast alle Kassen haben daher inzwischen spezielle Verträge mit Ärzten oder Kassenärztlichen Vereinigungen gemacht, nach denen es verdeckte zusätzliche Vergütungen für die „richtige“, das heißt finanzausgleichsrelevante Diagnosen gibt. Die Zahl der Krankheitsdiagnosen ist daher in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Solche Manipulationen sind heute eigentlich schon verboten, doch die bestehenden Verbote werden von den Kassen geschickt unterlaufen. So sind Zusatzvergütungen für eine angeblich bessere Betreuung von Patienten mit bestimmten Krankheiten nicht verboten. Das das dann besonders oft auch Krankheiten sind, für die es aus dem Ausgleich zusätzliches Geld gibt – ein Schelm wer Schlechtes dabei denkt. Allerdings wird die Reform noch lange auf sich warten lassen. Es sollen nämlich noch verschiedene Gutachten des Expertenbeirates des Bundesversicherungsamtes abgewartet werden.

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