Sofortabschreibungen Eine gute Nachricht für den Mittelstand

Bürokratie nervt im Privaten wie in Unternehmen. Jetzt hat die Bundesregierung eine neue Regelung für Sofortabschreibungen auf den Weg gebracht. Das ist ein echter Meilenstein für kleinere Betriebe. Ein Gastbeitrag.

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Die Grenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) (wie z.B. Kaffeemaschinen) soll auf 800 Euro angehoben werden. Quelle: dpa

Berlin Bürokratieabbau ist eine zentrale Herausforderung für jede regierende Koalition. Schon die letzte Große Koalition hat erhebliche Entlastungen durchgesetzt. Aber nach wie vor gilt: Die vielen Aufzeichnungs-, Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten in zahllosen Gesetzen und Verordnungen machen gerade kleineren und mittleren Betrieben das Leben oft unnötig schwer. Sie müssen hierfür Zeit und Geld investieren, die sie besser für die Verbesserung ihrer Produkte, die Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze einsetzen könnten.

Dabei bilden die mittelständischen Unternehmen das Rückgrat der erfolgreichen deutschen Volkswirtschaft und des „Jobwunders“ der letzten Jahre. Sie stehen für rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, über 80 Prozent der Auszubildenden sowie rund 55 Prozent der Nettowertschöpfung. Ziel jeder sachorientierten Wirtschaftspolitik muss es daher sein, die Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen zu verbessern. Dazu gehört insbesondere auch das Thema Bürokratieabbau.

Die Bundesregierung hat 2015 eine sogenannte Bürokratiebremse eingeführt. Das „One in, one out“-Prinzip besagt, dass jedes Ministerium in gleichem Maße Belastungen abbauen muss, wenn es durch neue Regelungen zusätzliche Belastungen einführt. Darüber hinaus wurden zwei Bürokratieentlastungsgesetze mit einer Reihe von Entlastungsmaßnahmen für die mittelständische Wirtschaft auf den Weg gebracht.

Einen echten Meilenstein im Kampf gegen Bürokratie bildet die vor kurzem beschlossene Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Diese soll auf 800 Euro angehoben werden. Ausgangspunkt ist, dass Betriebe laut Einkommensteuergesetz verpflichtet sind, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über den Zeitraum ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, meist fünf Jahre oder länger. Während dieser Zeit müssen die Wirtschaftsgüter in einem Anlagenverzeichnis geführt und die jährlichen Abschreibungen aufgezeichnet werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können demgegenüber bereits im Jahr ihrer Anschaffung vollständig gewinnmindernd berücksichtigt werden und müssen auch nur im ersten Jahr in einem gesonderten Verzeichnis aufgelistet werden.

Die Abschreibungsgrenze für GWG wurde in den 1960er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts auf 800 DM festgelegt und liegt derzeit bei 410 Euro. Sie wurde also seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angehoben. Seit vielen Jahren wird daher von der mittelständischen Wirtschaft gefordert, den veralteten Schwellenwert an die betrieblichen Realitäten anzupassen. Umso erfreulicher ist es, dass dies jetzt noch in dieser Legislaturperiode passiert. Gerade kleine Betriebe, Handwerker und so weiter profitieren davon. Sie werden von aufwändigen Aufzeichnungspflichten befreit, wenn sie Wirtschaftsgüter im Wert unterhalb des Grenzwertes anschaffen, sei es ein neues iPhone, eine Bohrmaschine oder einen Büroschrank. Gleichzeitig verbessert die Anhebung der Grenze auch die Liquidität und die Innenfinanzierung bei Investitionen der Unternehmen.

Die geplante Anhebung soll kurzfristig umgesetzt werden, damit sie 2018 wirken kann. Das ist eine gute Nachricht für den Mittelstand. Im Übrigen gilt: Die Entlastung von unnötiger Bürokratie bleibt eine Daueraufgabe, der sich jede Regierungskoalition neu stellen muss.

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