Strompreise Wechsel aus Grundversorgung zum Billigtarif lohnt sich

Der Grundversorgungstarif für Stromkunden bleibt teuer. Doch viele wechseln nicht zu günstigeren Anbietern. Dabei lässt sich so viel Geld sparen, wie eine umfassende DIW-Analyse zeigt.

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Der Grundversorgungstarif gilt immer dann, wenn der Kunde mit dem Energieversorger keine andere vertragliche Vereinbarung trifft. Quelle: dpa

Berlin Die DIW-Forscher Thomas Duso und Florian Szücs haben sechs Millionen Haushaltstromtarife aus der Zeit von Januar 2007 bis August 2014 aus allen Postleitzahlgebieten Deutschlands analysiert. Das wichtigste Ergebnis: Während die ohnehin teuren Grundversorgungstarife im dem Zeitraum um rund 50 Prozent gestiegen sind, blieben die jeweils günstigsten Tarife im Markt weitgehend konstant. Der Wechsel vom Grundversorgungstarif zum jeweils günstigsten Stromanbieter hätte einem Stromkunden mit mittlerem Stromverbrauch im Jahr 2014 im Durchschnitt eine Ersparnis von 381 Euro pro Jahr gebracht.

In Deutschland ist der Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz der Energieversorger, der in einem bestimmten Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Häufig handelt es sich dabei um das örtliche Stadtwerk. Der Grundversorgungstarif gilt immer dann, wenn der Kunde mit dem Energieversorger keine andere vertragliche Vereinbarung trifft.

Obwohl die Energiemärkte seit Jahren liberalisiert sind und Kunden den Stromanbieter frei wählen können, sind immer noch rund 30 Prozent der Stromkunden in Deutschland im teuren Grundversorgungstarif. Alle Appelle von Verbraucherschützern und Bundesnetzagentur, die Strompreise zu vergleichen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, gehen an einem großen Teil der Stromverbraucher vorbei. Die Ergebnisse der Studie liegen dem Handelsblatt exklusiv vor.

Ihre Analyse zeige, „dass in den Grundversorgungstarifen von jedem Euro Kostenersparnis nur rund 40 bis 60 Cent an die Verbraucher weitergegeben wurden“, schreiben die Autoren. Bei den günstigsten Tarifen im Markt seien „Kostensenkungen zuletzt dagegen so gut wie vollständig“ an die Kunden durchgereicht worden. Damit spiegelten die günstigsten Markttarife die gesunkenen Stromhandelspreise viel besser wider als die Grundversorgungstarife.

Die beiden DIW-Forscher wollen wechselunwillige Kunden im Grundversorgungstarif nun zu ihrem Glück zwingen. Allein Informationskampagnen reichen dafür nach ihrer Überzeugung nicht aus. Eine Preisregulierung auf der Ebene der Endkundentarife lehnen sie als zu starken Eingriff ab. Ihr Alternativvorschlag: Grundversorger könnten verpflichtet werden, Informationen über ihre Kunden an die Regulierungsbehörde weiterzugeben. Der Regulierer könnte diese Informationen dann konkurrierenden Anbietern zur Verfügung stellen. Diese Ansatz habe den Vorteil, dass er die Kräfte des Wettbewerbs besser nutze als eine Preisregulierung.

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