Unternehmenssteuer Steuer-Irrsinn an der Tankstelle

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Verstoß gegen das Grundgesetz

Verbände fordern Kalorienbomben-Steuer
Mit Blick auf die steigende Zahl von Diabetes-Erkrankungen in Deutschland haben Fachgesellschaften erneut höhere Steuern für ungesunde Lebensmittel wie Fast Food, Chips und Süßes gefordert. Ein sinnvoller Weg könnte der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf besonders kalorienreiche und ballaststoffarme Produkte sein, teilte die Deutsche Diabetes Gesellschaft in Berlin mit. Neben dieser Zucker-Fettsteuer sollten gesunde Lebensmittel wie Obst und Gemüse dagegen bewusst gering besteuert werden. Für viele Lebensmittel gilt bisher ein Steuersatz von sieben Prozent. Nach Angaben der Gesellschaft ist die Zahl der Diabetes-Erkrankungen in Deutschland von 1998 bis 2011 um 38 Prozent auf über sechs Millionen gestiegen. Zu den Hauptgründen zählen falsche Ernährung und Bewegungsmangel. Quelle: dpa
Seit Januar 2014 gilt in Berlin eine City-Tax. Pro Übernachtung sollen Besucher eine zusätzliche Steuer von fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises entrichten. Die Berliner Regierung erhofft sich Einnahmen in Höhe von 20 Millionen Euro. Quelle: dpa
Die Sexsteuer ist eine beliebte Einnahmequellen der Kommunen. Köln verlangt diese Vergnügungssteuer bereits seit 2003 von Bordell-Betreibern und Prostituierten. Seit Februar 2009 erhebt auch Oberhausen eine Vergnügungssteuer. Dort müssen Prostituierte pro Arbeitstag sechs Euro zahlen. Quelle: dpa
Eine kuriose Steuer haben sich die Kommunalpolitiker aus Fürth einfallen lassen: In der mittelfränkischen Stadt wird eine Luftsteuer erhoben. Die Politiker verlangen von den Betreibern von Zigaretten-, Kaugummi- oder Handykarten-Automaten Geld, wenn an Hausfassaden angebrachte Automaten mehr als 15 Zentimeter wegragen. Kritiker glauben nicht, dass sich der Aufwand lohnt. Ähnliches droht Bergisch Gladbacher Geschäftsleuten: Für Werbeanlagen und Leuchtreklamen vor Geschäften, die mehr als 30 Zentimeter in öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, will die Stadt Sondernutzungsgebühren kassieren. Quelle: dpa
Reichlich umstritten, aber eine einträgliche Abgabe für den Staat: Die Kaffeesteuer spülte in den Jahren 2007 bis 2010 jeweils rund eine Milliarde Euro in die Bundeskasse. Für Röstkaffee beträgt die Steuer 2,19 Euro je Kilogramm für Kaffeepulver 4,78 das Kilogramm. Quelle: dpa
Dir Kuriosität der Mehrwertsteuer lässt sich besonders schön an der Curry-Wurst erläutern: Wer seine Curry-Wurst im Fast-Food-Restaurant ist, der zahlt den vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, wer sie einpacken lässt und zu Hause verspeist zahlt nur sieben Prozent, also den ermäßigten Satz. Quelle: dpa
Hamburg hat zum 1. Januar 2013 eine Kulturtaxe eingeführt. Die Einnahmen sollen zu 100 Prozent in touristische, kulturelle und sportliche Projekte investiert werden. Der Steuersatz ist je nach Übernachtungspreis gestaffelt. Bei einem Preis von 46 Euro ergibt sich etwa eine Kulturtaxe von 1 Euro, informiert "Hamburg Tourismus" auf seiner Webseite .Foto: Grand Elysée Hotel in Hamburg Quelle: Presse

Hier finden sich die Leidtragenden der Unternehmenssteuerreform 2008. Bei Schönbeck machen die Pachten rund 50 Prozent der Aufwendungen aus; da sind rund 15 Prozent Gewerbesteuer kein Pappenstiel. Andere Tankstellenpächter würden sich kaum noch Geschäftsführergehälter auszahlen, berichtet Schönbeck: „Die Gewerbesteuer bricht einigen meiner Kollegen das Genick.“

Damit ihn dieses Schicksal nicht ereilt, kämpft er jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen I BvL 8/12). Die Gewerbesteuer seines Mandanten habe sich im Vergleich zur früheren Rechtslage – bei gleicher wirtschaftlicher Situation – nahezu verdreifacht, erläutert Schönbecks Anwalt Malzkorn, und habe eine „erdrosselnde Wirkung“ angenommen. Seine Schlussfolgerung: „Es liegt ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 Grundgesetz vor.“

Richter Fu ist sauer

Der Jurist sieht auch „einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 GG“. Denn die seit 2008 geltende Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei der Körperschaftsteuer verstoße gleich doppelt gegen den Gleichheitsgrundsatz: Zum einen gebe es eine Diskriminierung gegenüber Personengesellschaften, die weiterhin die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer anrechnen können, und zum anderen würden pachtintensive Kapitalgesellschaften gegenüber den nicht pachtintensiven „ungleich mehr belastet“.

Für Karlsruhe sind Schönbeck und Malzkorn guten Mutes. Immerhin zeigte das Finanzgericht Hamburg Verständnis für die Nöte des Pächters. Mehr noch. Der 1. Senat verfasste unter Federführung von Richter Reiner Fu einen fulminanten Beschluss (Aktenzeichen 1 K 138/10).

Übersicht zum Aufkommen aus der Gewerbesteuer und BIP in Deutschland (zum Vergrößern bitte Bild anklicken)

Finanzministerium zeigt keine Reaktion

Auf 58 Seiten kritisiert Richter Fu auch das passive Verhalten der Finanzbehörden bei der Verhandlung. So hatte das Gericht beim Bundesfinanzministerium (BMF) um Daten zu den Gewerbesteuerveranlagungen 2007 und 2008 gebeten. Es wollte insbesondere wissen, für wie viele Gewerbetreibende allein aufgrund von Mieten, Zinsen, Pachten, Lizenzen oder Leasinggebühren Gewerbesteuer festgesetzt wurde. Mit anderen Worten: Das Gericht wollte sich einen Überblick über die Folgen der Unternehmenssteuerreform verschaffen.

Das Finanzministerium lieferte – nichts! Fu listet auf:

  • Erst habe das BMF geschrieben, die statistischen Erhebungen abwarten zu wollen.
  • Sodann habe das BMF angeregt, dass sich das Gericht an das Statistische Bundesamt wenden möge.
  • Bei der Gelegenheit habe das BMF auch mitgeteilt, dass eine koordinierte Datenerfassung verfassungsrechtlich an der Zuständigkeit der Landesfinanzverwaltungen für die Gewerbesteuer scheitere.
  • Schließlich habe die Finanzbehörde Hamburg stellvertretend für alle Finanzministerien erklärt, die Auskünfte könnten wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes nicht dem Gericht erteilt werden.

Fus Fazit: „Die Behörden haben nicht gemäß Art. 35 Abs. 1 GG Amtshilfe geleistet“, sondern – „die Erteilung der Auskünfte verweigert“.

Ein Skandal, empört sich Anwalt Malzkorn und stellt die Frage: „Ist das nicht Staatswillkür?“

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