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VerbraucherpreiseDeutsche Inflation steigt im November erneut – auf 2,2 Prozent

Die Inflation klettert den zweiten Monat in Folge wieder nach oben. Der sogenannte Basiseffekt könnte die Inflation von nun an erst einmal hoch halten. 28.11.2024 - 14:23 Uhr aktualisiert Quelle: Reuters

Die gestiegene Inflation ist auch darauf zurückzuführen, dass die Energiepreise im Vorjahresvergleich nicht mehr so stark gefallen sind.

Foto: imago images

Die deutsche Inflationsrate ist im November den zweiten Monat in Folge gestiegen. Waren und Dienstleistungen verteuerten sich um durchschnittlich 2,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag zu seiner ersten Schätzung mitteilte. Im Oktober war die Teuerungsrate auf 2,0 Prozent geklettert, nachdem sie im September mit 1,6 Prozent noch auf den tiefsten Stand seit über dreieinhalb Jahren gefallen war.

Ökonomen erwarteten höheren Anstieg

Von der Nachrichtenagentur Reuters befragte Ökonomen hatten diesmal mit einem Anstieg auf 2,3 Prozent gerechnet. Von Oktober auf November fielen die Verbraucherpreise dagegen um 0,2 Prozent.

Tiefer in die Taschen greifen mussten die Verbraucher vor allem für Dienstleistungen wie Pauschalreisen und Versicherungen. Diese verteuerten sich erneut um 4,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Nahrungsmittel kosteten 1,8 Prozent mehr (Oktober: plus 2,3 Prozent). Energie verbilligte sich dagegen um 3,7 Prozent (Oktober: minus 5,5 Prozent). Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie – oft auch als Kerninflation bezeichnet – stieg voraussichtlich auf 3,0 Prozent.

Schneller schlau: Inflation
Wenn die Preise für Dienstleistungen und Waren allgemein steigen – und nicht nur einzelne Produktpreise – so bezeichnet man dies als Inflation. Es bedeutet, dass Verbraucher sich heute für zehn Euro weniger kaufen können. Kurz gesagt: Der Wert des Geldes sinkt mit der Zeit.
Die Inflationsrate, auch Teuerungsrate genannt, gibt Auskunft darüber, wie hoch oder niedrig die Inflation derzeit ist. Um die Inflationsrate zu bestimmen, werden sämtliche Waren und Dienstleistungen herangezogen, die von privaten Haushalten konsumiert bzw. genutzt werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) beschreibt das wie folgt: „Zur Berechnung der Inflation wird ein fiktiver Warenkorb zusammengestellt. Dieser Warenkorb enthält alle Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte während eines Jahres konsumieren bzw. in Anspruch nehmen. Jedes Produkt in diesem Warenkorb hat einen Preis. Dieser kann sich mit der Zeit ändern. Die jährliche Inflationsrate ist der Preis des gesamten Warenkorbs in einem bestimmten Monat im Vergleich zum Preis des Warenkorbs im selben Monat des Vorjahrs.“
Eine Inflationsrate von unter zwei Prozent gilt vielen Experten als „schlecht“, da sie ein Zeichen für schwaches Wirtschaftswachstum sein kann. Auch für Sparer sind diese niedrigen Zinsen ein Problem. Die EZB strebt mittelfristig eine Inflation von zwei Prozent an.
Deutlich gestiegene Preise belasten Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können sich für ihr Geld weniger leisten. Der Privatkonsum ist jedoch eine wichtige Stütze der Konjunktur. Sinken die Konsumausgaben, schwächelt auch die Konjunkturentwicklung.
Von Disinflation spricht man, wenn die Geschwindigkeit der Preissteigerungen abnimmt – gemeint ist also eine Verminderung der Inflation, nicht aber ein sinkendes Preis-Niveau.

Ein sogenannter Basiseffekt könnte die Inflation hoch halten: Ab Jahresende 2023 sind die Energiepreise deutlich gesunken. Diese Abwärtsbewegung im Vergleichsjahr „erhöht für sich genommen in den kommenden Monaten die Teuerungsrate“, heißt es im aktuellen Monatsbericht der Bundesbank. Auch bei Reisen dürften dämpfende Basiseffekte wegfallen, denn im Vorjahr seien die Preise hier „erheblich“ zurückgegangen. „Die Inflationsrate dürfte dadurch vorübergehend noch deutlich weiter steigen“, erklärte die Bundesbank jüngst.

Zu Beginn des neuen Jahres könnten dann Sondereffekte preistreibend wirken. Dazu zählen die Preisanhebung beim Deutschlandticket und wohl auch kräftige Erhöhungen der Tarife für private Krankenversicherungen.

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rtr
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