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Finanzinstitut der Sparkassen-GruppeDie Deka untersucht noch einmal ihre Cum-ex-Historie

Die Deka-Bank zählt zur Sparkassen-Gruppe, bedient Millionen Kunden – und hat bei Cum-ex-Geschäften mitgemischt. Nun lässt das Institut seine illegalen Steuerdeals ein weiteres Mal durchleuchten.Lukas Zdrzalek 09.03.2023 - 15:56 Uhr

Die zur Sparkassen-Gruppe gehörende Deka Bank ist in illegale Cum-ex-Geschäfte verstrickt – jetzt lässt sie diese Deals erneut aufarbeiten.

Foto: dpa

Traut die Deka-Bank eigenen Erkenntnissen zu ihrer Rolle bei illegalen Cum-ex-Geschäften nicht? Diese Frage werfen Informationen der WirtschaftsWoche auf. Nach Angaben aus Finanzkreisen lässt das zur Sparkassen-Gruppe gehörende Institut abermals ergründen, welche Rolle das Unternehmen und seine Manager bei den Steuerdeals gespielt haben. Dafür ist eigens die Wirtschaftskanzlei Dentons angeheuert worden, deren Anwälte bereits Banker befragt haben sollen. 

Potenziell brisant ist: Die erneute Cum-ex-Untersuchung hat nicht der Vorstand veranlasst, sondern der Aufsichtsrat der Deka, der bei dem Institut den Namen Verwaltungsrat trägt. Das wirft die Frage auf, inwiefern die Untersuchung früheren oder aktuellen Vorständen des Instituts gefährlich werden könnte.

Ermittlungen gegen frühere und ehemalige Vorstände

Insidern zufolge soll der Verwaltungsrat die erneute Untersuchung veranlasst haben, weil die Kölner Staatsanwaltschaft das Institut im vergangenen Sommer im Zusammenhang mit den Cum-ex-Geschäften durchsucht hat. Damit stellt sich auch die Frage, ob der Verwaltungsrat im Zuge der Durchsuchung neue Informationen zu den Cum-ex-Deals erhalten hat. Anderenfalls hätte sich der Verwaltungsrat wohl mit früheren Analysen zufriedengeben können.

Schneller schlau: Cum-ex-Geschäfte
Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag, um Kapitalertragssteuern mehrfach vom Fiskus erstattet zu bekommen. Am Tag vor der Dividendenzahlung ist diese im Aktienkurs mit eingepreist. An der Börse spricht man von einem Kurs „cum Dividende“.Am Tag nach der Ausschüttung, in der Regel einen Tag nach Hauptversammlung, die die Dividendenzahlung beschließt, ziehen die Börsenbetreiber die Dividende vom Kurs ab, das heißt die Aktie wird „ex Dividende“ gehandelt. Von Banken bekamen die Aktienkäufer und -verkäufer eine Bestätigung, die Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben, was sie beim Fiskus mehrfach steuerlich geltend machten - obwohl sie so nicht gezahlt hatten. Ein Beispiel: Die Banken verkaufen die Aktien leer an einem „cum“-Tag, müssen sie aber wegen der Börsenregelungen erst nach zwei Tagen an den Käufer liefern. Sie beschaffen sich die Papiere also nach dem Dividendenstichtag zum „ex“-Preis – also ohne Dividende – von einem Dritten und liefern diese Aktien an den Käufer. Dabei parallel abgeschlossene Kurssicherungsgeschäfte, die Risiken ausschließen, sichern den Gewinn aus der Transaktion.
Papiere werden rund um den Dividendenstichtag – meist der Tag der Hauptversammlung – schnell hintereinander ge- und wieder verkauft. Leerverkäufer verdienen, wenn der Aktienkurs bis zum Liefertermin gefallen ist und sie so die Aktien billiger kaufen können, als sie sie verkauft haben.Generell wird auf die gezahlte Dividende Kapitalertragssteuer fällig. Im geschilderten Konstrukt ließen sich sowohl der Käufer als auch der jeweilige Dritte, von dem sich die Banken die Aktien beschafft hatten, die Kapitalertragsteuer vom Finanzamt erstatten. Die Finanzämter zahlten so mehr Steuern zurück, als sie zuvor eingenommen hatten.
Im Wesentlichen nutzten Banken und Profianleger wie Fonds oder Börsenhändler den Steuertrick mittels Dividendenstripping.Für Privatanleger sind Cum-ex-Geschäfte zu aufwendig, zumal es sich bei kleinen Anlagesummen kaum rechnet. Sie hätten nur geringe bis keine Chancen gehabt, an solchen Deals zu verdienen.
Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten – und das offensichtlich über Jahre hinweg und mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. So erklärte der Bundesfinanzhof das Dividendenstripping bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für grundsätzlich rechtens. Geschlossen wurde das Schlupfloch aber erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten.

Bei der Razzia im Juni 2022 setzte die Kölner Staatsanwaltschaft mehr als 100 Ermittler ein, die neben der Deka auch Wohnungen von Verdächtigen durchkämmten. Besonders unangenehm für die Deka: Zu den Verdächtigen zählen auch frühere und aktuelle Vorstände des Instituts.

Bei der Deka handelt es sich um eines der wichtigsten hiesigen Finanzinstitute: Sie legt für die Sparkassen Fonds und Zertifikate auf. Die regionalen Geldhäuser haben diese Finanzprodukte an Millionen Kunden verkauft. Zuletzt kümmerte sich die Deka um Kundenvermögen von mehr als 350 Milliarden Euro.

Investoren ließen sich nie gezahlte Steuern erstatten

Ein Deka-Sprecher nahm zu der laufenden Untersuchung keine Stellung. Er äußerte sich nur zu vergangenen Überprüfungen und erklärte: Die Deka-Bank habe freiwillige Untersuchungen durchgeführt, um zu beurteilen, ob sie Dritten Cum-ex-Geschäfte ermöglicht habe „oder ob sie anderweitig in solche Gestaltungen involviert war“.

Bei Cum-ex-Geschäften ließen sich Investoren Steuern vom Staat erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Dazu handelten sie untereinander Aktien um den Tag, an dem börsennotierte Unternehmen Dividenden auszahlen. Zwar mussten Investoren auf die Dividenden Steuern zahlen, sie konnten sich diese aber später vom Staat erstatten lassen. Indem die Investoren die Aktien geschickt hin und her handelten, täuschten sie vor, dass zwei Investoren die Aktie zur selben Zeit besaßen – mit der Folge, dass der Fiskus mehrfach Steuern erstattete.

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