Sal. Oppenheim Streit um Strafhöhe gegen Ex-Chefs

Sal. Oppenheim Quelle: dpa

Sie waren Bosse der traditionsreichen Privatbank Sal. Oppenheim. Wegen Untreue verhängte das Landgericht Köln Freiheitsstrafen gegen die vier Männer. Der Staatsanwaltschaft sind die Strafen zu gering.

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Im Fall der wegen schwerer Untreue verurteilten Ex-Manager der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim will die Staatsanwaltschaft höhere Strafen erreichen. In der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch sprach der Vertreter der Bundesanwaltschaft von Fehlern bei der Würdigung von strafmildernden Umständen, die das Gericht berücksichtigt hatte.

Die Verteidiger wiesen das zurück. Die Angeklagten hatten ebenfalls Revision eingelegt, die aber am Mittwoch nicht verhandelt wurde. Das Kölner Landgericht hatte drei der vier Angeklagten im Juli 2015 zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und einen vierten Mann zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt (AZ 2 StR 416/16).

Nach Überzeugung des Anklagevertreters kann den Führungskräften nicht zugute gehalten werden, dass es in der 1789 gegründeten Privatbank keine funktionierende Kontrolle von Entscheidungen gegeben habe. Auch die große Medienaufmerksamkeit habe das Landgericht unzulässigerweise als Grund für eine milde Strafe gewertet. Eine besondere Belastung für die Angeklagten sei aber nicht plausibel. „Dass sie sich öffentlicher Kritik stellen müssen, ist eine Selbstverständlichkeit“, sagte der Staatsanwalt.

Auch gebe es ein offenkundiges Missverhältnis von Schuld und Strafe. Der Staatsanwalt zog einen Vergleich zur Steuerhinterziehung. In solchen Verfahren ist bei einem Schaden von mehr als einer Million Euro eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen.

Die Rechtsanwälte wiesen dagegen auf die Bedeutung von Geständnissen in den Verfahren hin. Gewürdigt werden müsse auch, dass der Schaden in der Familie blieb. Betroffen waren nur die Gesellschafter der Privatbank, die sich im Besitz der weit verzweigten Gründerfamilie befand und heute zur Deutschen Bank gehört.

In dem Fall geht es um Millionenverluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch des Bankhauses geführt hatten sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft fielen die Strafen angesichts des Gesamtschadens von 83,7 Millionen Euro zu niedrig aus.

Das Urteil soll am 14. März verkündet werden.

Hinweis der Redaktion: Die ursprüngliche Meldung erweckte irrtümlich den Anschein, der BGH habe bereits ein Urteil gefällt - dies haben wir korrigiert.

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