Discounter Gericht erklärt Betriebsratswahlen bei Netto für unwirksam

Das Arbeitsgericht Weiden hat Betriebsratswahlen bei Netto Marken-Discount wegen „schwerwiegender Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften“ für unwirksam erklärt.

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Franz Pröls Quelle: Martin Hangen für WirtschaftsWoche

Wahlzettel seien in den „Machtbereich des Arbeitgebers“ gelangt, urteilte das Gericht. Laut Vertretern der Gewerkschaft Verdi war es bei den im Mai 2010 abgehaltenen Wahlen in den Netto-Betriebsratsregionen Ost und im bayrischen Ponholz mit insgesamt rund 20.000 Beschäftigten zu Manipulationsversuchen durch Führungskräfte gekommen.

 Dabei seien einzelne Filialmitarbeiter unter Druck gesetzt worden, ihr „Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen“, und der Personalchef habe sich „massiv in die Zuständigkeit der Wahlvorstände eingemischt“, heißt es in Gerichtsanträgen.

Da die Verfahren nicht rechtskräftig entschieden seien, wollte sich das Unternehmen unter Führung von Franz Pröls nicht äußern. Netto steht seit geraumer Zeit in der Kritik. Seit die WirtschaftsWoche im September über den Discounter berichtet hatte, schrieben Kunden und Mitarbeiter mehr als 2000 Beiträge zu dem Thema auf wiwo.de/netto.

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