Bundesverwaltungsgericht Portoerhöhung der Post von 2016 bis 2018 war rechtswidrig

Der Konzern hatte 2016 das Briefporto auf 70 Cent erhöht. Konkurrenten haben mit ihrer Klage dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.

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Der Bonner Konzern hatte 2016 das Porto von 0,62 auf 0,70 Euro erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt. Quelle: dpa

Die Erhöhung des Portos für den Standardbrief der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtswidrig. Der Bonner Konzern hatte damals das Porto von 0,62 auf 0,70 Euro erhöht, die Bundesnetzagentur hatte dies als Regulierer für den Briefmarkt genehmigt.

Die im Jahr 2015 vom Bund erlassenen Bestimmungen der Postentgeltregulierungsverordnung, die die Grundlage für die Erhöhung bildeten, seien aber unwirksam, entschied das Gericht, wie es am Donnerstag mitteilte.

Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK), in dem Konkurrenten der Post wie DPD, GLS oder Hermes organisiert sind. Der Antrag des klagenden Verbands auf eine Rückzahlung der Gewinne des Bonner Konzerns aus der damaligen Porto-Erhöhung sei aber erfolglos geblieben, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Von der Deutschen Post und dem Verband war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Damit blieb zunächst unklar, ob der Verband nun möglicherweise zivilrechtlich Schadenersatz geltend machen will.

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