Machtkampf bei Media-Saturn Schlappe für Kellerhals vor dem BGH

Im Machtkampf bei Europas größter Elektronikkette Media-Saturn hat Minderheitseigner Erich Kellerhals vor dem BGH eine Niederlage erlitten. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit mit dem Metro-Konzern.

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Media-Saturn Quelle: dpa

Im Dauerstreit mit dem Rivalen Metro um das Sagen bei Europas größter Elektronikhandelskette Media-Saturn hat Minderheitseigner Erich Kellerhals eine juristische Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten. Das Karlsruher Gericht wies am Dienstag eine Klage Kellerhals' ab, mit der er Gesellschafterbeschlüsse bei Media-Saturn anfechten wollte.

Seine Investmentgesellschaft Convergenta könne Nein-Stimmen der Metro bei einer Media-Saturn-Gesellschafterversammlung grundsätzlich nicht gerichtlich anfechten, entschieden die Richter. Der Düsseldorfer Handelsriese Metro sehe sich in seiner Position nun "eindeutig bestätigt", erklärte ein Sprecher.

Metro und Kellerhals liefern sich seit Jahren einen erbitterten Machtkampf bei Media-Saturn, der auch immer wieder die Gerichte beschäftigt. Kellerhals, der knapp über 21 Prozent der Media-Saturn-Anteile kontrolliert, verfügt in der Gesellschafterversammlung der Elektronikhandelskette über Vetorechte. Metro sind diese ein Dorn im Auge, mit der Einrichtung eines Beirats bei Media-Saturn will der Konzern diese aushebeln.

Das Metro-Geschäftsjahr 2014/2015

Kellerhals hat Metro mit Klagen überzogen, er ist unter anderem juristisch gegen den Beirat vorgegangen. Im konkreten Fall ging es unter anderem um die Eröffnung neuer Märkte. Das Media-Saturn-Management hatte 2012 entsprechende Vorschläge ausgearbeitet.

Die Gesellschafterversammlung stimmte dem Großteil der Vorlagen zu, in neun Fällen votierte Metro aber gegen die Maßnahmen. Der Konzern tat dies freilich nur aus formellen Gründen - er sah die Gesellschafterversammlung in diesen Fällen als nicht zuständig an. Kellerhals klagte. Der Fall landete schließlich vor dem BGH.

Mit dem Urteil des Karlsruher Gerichts ist nun festgestellt, dass die Convergenta Metro nicht gerichtlich zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen kann. Ein Gesellschafter ist grundsätzlich in seinem Abstimmungsverhalten frei, erklärte das Gericht. Der BGH hielt an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Zwang nur in Ausnahmesituationen bei Gefährdung des Vermögensbestandes möglich ist. Dies sei bei Media-Saturn aber nicht der Fall gewesen.

von Kathrin Witsch, Stephan Happel

Das Urteil bestätige "die volle strategische und operative Handlungsfähigkeit und die Kompetenzen der Geschäftsführung von Media-Saturn", sagte der Metro-Sprecher. Ein Convergenta-Sprecher betonte dagegen, das Gericht habe nur festgestellt, "dass kein Gesellschafter dazu verpflichtet werden kann, einem Beschlussvorschlag an die Gesellschafterversammlung zuzustimmen, auch wenn er diesem grundsätzlich positiv gegenüber steht".

Für den Düsseldorfer Handelsriesen ist das Urteil wichtig, steht er doch vor seiner Aufspaltung. Metro-Chef Olaf Koch will den klassischen Groß- und Lebensmittelhandel von Media-Saturn trennen. Nicht zuletzt will er damit auch Kellerhals' Einfluss deutlich beschneiden.

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