Stadtarchiv-Einsturz in Köln Anklage gegen Ex-Mitarbeiter von Bilfinger, Züblin und Kölner Verkehrsbetrieben

Sieben damalige Mitarbeiter der Bauunternehmen Bilfinger und Züblin sowie der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) werden sich wegen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs vor acht Jahren strafrechtlich verantworten müssen.

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Archivbild: Im März 2009 stürzte das historische Stadtarchiv in Köln ein. Quelle: AP

Dies berichtet die WirtschaftsWoche in ihrer neuesten Ausgabe und beruft sich auf Verfahrensbeteiligte. Zwischen Ende April und Anfang Juni werde die Staatsanwaltschaft Köln Anklage erheben. Ein Sprecher der Behörde bestätigte lediglich, ein für die Entscheidung über die Anklageerhebung erforderliches Gutachten werde „in den nächsten Wochen“ vorliegen.

Beim Einsturz des Stadtarchivs und angrenzender Wohnhäuser am 3. März 2009 starben zwei Menschen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2013 gegen 96 konkret Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung. Lässt das Landgericht Köln die Anklage in den verbliebenen sieben Fällen zu, drohen den   Beschuldigten bei einer Verurteilung Geld- oder bis zu fünfjährige Freiheitsstrafen. Ist bis zum 2. März 2019 kein Urteil ergangen, verjährt die strafrechtliche Verfolgung. Zivilrechtliche Forderungen hingegen verjähren erst nach dreißig Jahren.

Bilfinger und Züblin hatten sich für den Kölner U-Bahn-Bauauftrag mit dem Tiefbauspezialisten Wayss & Freytag zur s  Arbeitsgemeinschaft (Arge) Süd zusammen geschlossen. Sie vertreten über die Arge Süd die These, dass ein nicht vorhersehbarer Einbruch von Grundwasser die Gebäude unterspült und zum Einsturz gebracht habe. KVB und Staatsanwaltschaft hingegen gehen von Fehlern der Bauunternehmen aus. Der Schaden wird auf 1,2 Milliarden Euro geschätzt.  

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