Union will rot-grünes Telekom-Gesetz stoppen

Die künftigen Wettbewerbsregeln für den deutschen Telekommunikationsmarkt werden aller Voraussicht nach erst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat geklärt.

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HB/dc BERLIN. Wie das Handelsblatt am Dienstag aus Kreisen der unionsgeführten Länder erfuhr, gibt es dort mittlerweile sowohl bei den Wirtschafts- als auch den Innenministern konkrete Pläne, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nach der Verabschiedung durch die rot-grüne Bundestagsmehrheit ins Vermittlungsverfahren zu schicken. Die Bundestagsabstimmung ist für Freitag angesetzt. Damit werden die Unternehmen frühestens zur Sommerpause Klarheit über den neuen Rechtsrahmen erhalten. „Es ist wirklich schwer verständlich, weshalb bei einem solchen Thema nicht bereits im Parlament eine zufriedenstellende Lösung gelingen soll“, kritisiert etwa Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), der Unternehmen wie British Telecom und MCI angehören. Nun wächst in der Branche die Sorge, dass den Unternehmen unter dem Einfluss der Innenminister zusätzliche Lasten durch Vorschriften zur Speicherung von Kundendaten und der Telefonüberwachung aufgebürdet werden. Dem stehen Hoffnungen gegenüber, dass verbliebene Kritikpunkte am Gesetzentwurf der Koalition doch noch ausgeräumt werden könnten. Nach einer IEN-Rechnung birgt ein verbesserter Wettbewerbsrahmen im deutschen Telekommarkt Potenziale für ein Produktivitätswachstum von 34 Mrd. Euro. Dieses dürfe durch anhaltende Rechtsunsicherheit für die Unternehmen nicht gefährdet werden, warnt Mönikes. Das TKG legt unter anderem fest, nach welchen Maßstäben die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) den Wettbewerb in dem vom einstigen Staatsmonopolisten Deutsche Telekom dominierten Markt fördern soll. Dabei geht es unter anderem um den Zugang von Wettbewerbern zu Vorleistungsprodukten der Telekom sowie um Regelungen für den Wiederverkauf von Telefonanschlüssen („Resale“), welche die Telekom Mitbewerbern zu Großhandelskonditionen überlassen soll.

Die Bemühungen um eine fraktionsübergreifende Einigung im Bundestag sind offenkundig bereits vor der heutigen Abschlusssitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit gescheitert. Rot-Grün hatte den Gesetzentwurf der Regierung zwar in letzter Minute überarbeitet (Handelsblatt vom 7.3.). Das reicht der Opposition aber nicht aus. „Die Koalition leistet keinen Beitrag zu Wettbewerb und Innovation, sie vertritt vielmehr ein wettbewerbsfeindliches Konzept“, fasst die zuständige CDU-Fachpolitikerin Martina Krogmann ihr Urteil zusammen. Dies gelte vor allem für die Änderung, wonach die Telekom ihrer Konkurrenz Anschlüsse und Leitungskapazität für ein „Resale“ nun doch nur im Bündel überlassen soll. Ursprünglich sollten die Wettbewerber Netzminuten für ihre Kunden auch über andere, billigere Wege beziehen dürfen. Dass der Gesetzentwurf diese Bindung nicht einmal klar zeitlich befriste, sei „eindeutig kontraproduktiv“, kritisiert Krogmann. Nach dem Willen der Koalition soll die Monopolkommission die Regelung nach zwei Jahren bewerten. Überdies fehlt es aus Sicht der Opposition an Vorkehrungen, um die politische Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde gegenüber der Regierung zu sichern. SPD-Berichterstatter Hubertus Heil zeigte sich gestern zwar offen, heute in der Ausschusssitzung auf konkrete Änderungsanträge der Opposition einzugehen. Die FDP hat einen Antrag gestellt, der eine umfassende Veröffentlichungspflicht für Weisungen der Regierung an die Behörde enthält. Doch weder auf Oppositions-, noch auf Koalitionsseite wurde damit gerechnet, dass ein fraktionsübergreifender Konsens im Bundestag noch möglich sei.

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