1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Versicherer
  4. Gesundheitskosten: Barmer peilt stabilen Zusatzbeitrag 2026 an

GesundheitskostenBarmer peilt stabilen Zusatzbeitrag 2026 an

Ein Spargesetz der Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge im nächsten Jahr steckt vorerst fest. Bei ersten Kassen zeichnen sich Tendenzen ab. 26.11.2025 - 16:47 Uhr
Der Bundesrat bremst das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge vorerst aus. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Barmer Krankenkasse will ihren Zusatzbeitrag ungeachtet des noch schwelenden Streits um ein Spargesetz für die Gesundheitsausgaben im neuen Jahr stabil halten. „Unsere Finanzlage lässt es zu, den Zusatzbeitrag auch 2026 bei 3,29 Prozent zu belassen“, sagte Vorstandschef Christoph Straub dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Final werde der Verwaltungsrat diese Entscheidung im Dezember fällen. Hintergrund sei, dass die Kasse ihre vorgeschriebene Mindestrücklage schon im ersten Quartal 2025 füllen konnte. Die Barmer ist mit 8,3 Millionen Versicherten die zweitgrößte gesetzliche Kasse.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 2,9 Prozent. Dies gilt nach einer Bekanntgabe des Bundesgesundheitsministeriums auch als amtliche Orientierungsmarke für die Kassen beim Festlegen der Zusatzbeiträge für 2026. Die Techniker Krankenkasse (TK) als größte Kasse mit 12 Millionen Versicherten teilte auf Anfrage mit, man gehe davon aus, weiterhin unter der amtlichen Marke und deutlich unter dem tatsächlich erhobenen Schnitt der gesetzlichen Kassen zu liegen. Die Entscheidung darüber treffe der Verwaltungsrat am 19. Dezember. Derzeit liegt der Zusatzbeitrag bei der TK bei 2,45 Prozent.

Sparpaket vorerst gestoppt

Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Ministerin Nina Warken (CDU) ein Sparpaket mit Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vorgesehen. Der Bundesrat stoppte das vom Bundestag beschlossene Gesetz aber vorerst und schickte es in den Vermittlungsausschuss. Kassenvertreter hatten vor absehbaren Beitragserhöhungen trotz des Sparpakets gewarnt, da viele Kassen ihre Finanzreserven auf Mindestniveaus auffüllen müssen. 

Zum gesamten Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört neben dem jeweiligen Zusatzbeitrag der allgemeine Satz von 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick