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Taylor Swift in WienNach Mega-Absagen: Diese Kosten kommen jetzt auf Taylor Swifts Konzertveranstalter zu

Wegen Terrorgefahr wurden die Konzerte von Taylor Swift in Wien abgesagt. Die Ticketeinnahmen sollen bald zurückerstattet werden – und dem Veranstalter drohen noch weitere Kosten.Kevin Gallant 09.08.2024 - 18:48 Uhr

Karten für Taylor Swifts aktuelle Tournee haben Rekordpreise erzielt. Jetzt muss der Veranstalter die drei abgesagten Konzerte erstatten - ein kostspieliges Unterfangen.

Foto: imago images

Es sollte eine große, dreitägige Party werden: Am Donnerstag, Freitag und Samstag sollte mit Taylor Swift die derzeit kommerziell erfolgreichste Sängerin der Welt dreimal im Ernst-Happel-Stadion in Wien auftreten. Der Veranstalter erwartete an jedem Abend 65.000 Menschen im Stadion. Dazu kommen jene, die ohne Ticket in die österreichische Hauptstadt reisten.

Doch bevor Swift den ersten Ton singen konnte, ist die dreitägige Party für ihre Fans, die Swifties, ins Wasser gefallen. Zwei Männer wurden noch vor dem ersten Auftritt wegen Terrorverdachts festgenommen, weil sie möglicherweise Anschläge auf die bevorstehenden Konzerte des US-Superstars geplant hatten. Der Veranstalter Barracuda Music sagte in der Folge die geplanten Konzerte aus Sicherheitsgründen ab. Mittlerweile wurde auch eine dritte Person festgenommen.

Dadurch entstand nicht nur eine herbe Enttäuschung bei den Swifties, sondern auch ein finanzielles Problem: „Ich schätze den Schaden auf ungefähr 60 Millionen Euro, bei den Konzerten wurde ja mit je 65.000 Gästen kalkuliert“, sagt Matthias Glesel, Geschäftsführer beim Versicherer Eventassec, der in den vergangenen 25 Jahren fast 150.000 Veranstaltungen versichert hat. Stehplatztickets für die Konzerte gab es nicht für unter 100 Euro. „Dazu kommen unter anderem noch der Ausfall der Catering- und Merchandise-Einnahmen – so landet man schnell in dieser Größenordnung.“

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Tickets sollen in den kommenden Tagen erstattet werden

Eine Anfrage der WirtschaftsWoche ließ Barracuda Music unbeantwortet. Der Veranstalter bleibe aber wohl nicht auf den gesamten Kosten sitzen, meint Glesel. „Immerhin wurden die Konzerte wegen höherer Gewalt abgesagt, das ist eine Begrifflichkeit aus dem Schadensersatzrecht und bedeutet, dass eine Partei, in dem Falle der Veranstalter, keinen Einfluss auf die Absage der Veranstaltung hat, und das ist in diesem Fall ja gegeben.“

Hier müsse der Veranstalter erstmal nur die Gelder zurückerstatten, die er für die versprochene Leistung kassiert hat, also etwa die Ticketeinnahmen. Barracuda Music verlautbarte kurz nach Absage der Konzerte, dass die Ticketkosten binnen der nächsten zehn Tage erstattet werden sollen. „Die Rückerstattung gilt übrigens auch bei Ticketpaketen, bei denen etwa Unterkunft und Verpflegung inklusive sind“, sagt Glesel.

Anders liege der Fall bei Fans, die selbst weitere Kosten für das Konzert tragen, zum Beispiel für die Anreise. „Viele sind ja auch aus den USA nach Wien gereist, diese Kosten werden vom Veranstalter nicht übernommen, weil das eigene Aufwendungen sind“, sagt Glesel. „Erstattet wird nur das, was die Besucher beim Veranstalter gekauft haben.“ Eine Ausnahme bietet die Österreichische Bahn: Die hat aus Kulanz die Kosten für die Fahrttickets, die für die An- und Abreise zu den Swift-Konzerten bei ihr gekauft wurden und noch nicht in Anspruch genommen wurden, erstattet. Auch mehrere Wiener Geschäfte versuchten, die Swift-Fans mit Angeboten zu trösten: So gab es gegen Vorlage eines Tickets bei einem Burgerladen einen gratis Hamburger, in anderen Lokalen kostenfreie Getränke oder 20 Prozent Rabatt auf die Waren eines Wiener Vintage-Stores. Sogar mehrere Museen der Stadt dürfen die Swifties an diesem Wochenende umsonst besuchen.

Dem Veranstalter entstehen zusätzliche Kosten

Ansprüche könnten Fans sonst nur dann geltend machen, wenn das Event wegen des Veranstalters nicht stattfinden kann, etwa wenn es wegen zu weniger Sicherheitskräfte oder einem generell mangelndem Sicherheitskonzept untersagt worden wäre. „Ich nenne hier gerne das Beispiel von Rock am Ring im Jahr 2016, das wegen der Wetterlage vorzeitig abgebrochen wurde: Hier hatte der Veranstalter in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt, dass die Konzerte bei jeder Witterung stattfinden – das ist ein Leistungsversprechen und dafür ist dann auch Schadensersatz zu leisten“, sagt Glesel.

Trotzdem entstünden dem Swift-Konzertveranstalter nun zusätzliche Kosten: „Allein die Abwicklungskosten der Ticketrückerstattungen sind in dieser Größenordnung enorm, das ist mit Sicherheit ein sechsstelliger Betrag als zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der normalerweise nicht entstanden wäre“, sagt Glesel. Genau gegen solche Fälle könnten sich Veranstalter aber versichern lassen.

Wie tiefgreifend der Versicherungsschutz des Veranstalters ist, bleibt aber unklar. Auch Glesel kann hier nur mutmaßen. Aber selbst wenn sich der Veranstalter gegen alle Eventualitäten versichert habe, habe er mit den Swift-Konzerten nun keinen Ertrag erzielt – und das sei schon Schaden genug. „Man denke nur daran, was das Unternehmen nun für einen Folgeumsatz machen muss, um das auszugleichen“, sagt Glesel. „Anzunehmen, dass der Veranstalter da nun unbeschadet rauskommt, ist deshalb unwahrscheinlich.“

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