Reuters BERLIN. Ein entsprechender Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ beziehe sich offenbar auf eine vertrauliche Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Dem Bundespresseamt zufolge wurde der Auftrag zur „Entwicklung eines kommunikativen Rahmenkonzepts“ an die Agentur „Odeon Zwo“ in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht erteilt. Das Verfahren sei jederzeit transparent und ausreichend dokumentiert gewesen. Die in der „Rheinischen Post“ erwähnten 29 Millionen Euro seien nicht an die Agentur geflossen. Vielmehr seien diese Mittel von der Agentur dazu genutzt worden, um für die Bundesregierung entsprechenden Anzeigenraum zu buchen. Nur ein Bruchteil das Geldes sei an die Agentur gezahlt worden. Der konkrete Betrag unterliege jedoch aus Wettbewerbsgründen der Geheimhaltung.
Die Zeitung zitierte nach eigenen Angaben aus einem internen Prüfbericht, den der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestags angefertigt habe. Dem Bericht zufolge habe „Odeon Zwo“ seit 1999 Aufträge der Regierung in Höhe von mindestens 29 Millionen Euro erhalten. Die Werbeagentur habe bereits für Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gearbeitet, als dieser noch niedersächsischer Ministerpräsident war.
Dem Rechnungshofbericht zufolge habe ein vom Bundespresseamt beauftragtes Institut während des Vergabeverfahrens eindeutig festgestellt, dass das Kommunikationskonzept der Agentur nicht in Frage komme, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Spitze des Presseamtes habe dieses negative Testergebnis in einer Kabinettvorlage verschwiegen und stattdessen eine Bewertung vorgelegt, die nur auf die vorteilhaften Teilaspekte abgestellt gewesen sei. Die Entscheidungsträger seien damit nicht ausreichend informiert gewesen.
Reuters BERLIN. Ein entsprechender Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ beziehe sich offenbar auf eine vertrauliche Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Dem Bundespresseamt zufolge wurde der Auftrag zur „Entwicklung eines kommunikativen Rahmenkonzepts“ an die Agentur „Odeon Zwo“ in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht erteilt. Das Verfahren sei jederzeit transparent und ausreichend dokumentiert gewesen. Die in der „Rheinischen Post“ erwähnten 29 Millionen Euro seien nicht an die Agentur geflossen. Vielmehr seien diese Mittel von der Agentur dazu genutzt worden, um für die Bundesregierung entsprechenden Anzeigenraum zu buchen. Nur ein Bruchteil das Geldes sei an die Agentur gezahlt worden. Der konkrete Betrag unterliege jedoch aus Wettbewerbsgründen der Geheimhaltung.
Die Zeitung zitierte nach eigenen Angaben aus einem internen Prüfbericht, den der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestags angefertigt habe. Dem Bericht zufolge habe „Odeon Zwo“ seit 1999 Aufträge der Regierung in Höhe von mindestens 29 Millionen Euro erhalten. Die Werbeagentur habe bereits für Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gearbeitet, als dieser noch niedersächsischer Ministerpräsident war.
Dem Rechnungshofbericht zufolge habe ein vom Bundespresseamt beauftragtes Institut während des Vergabeverfahrens eindeutig festgestellt, dass das Kommunikationskonzept der Agentur nicht in Frage komme, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Spitze des Presseamtes habe dieses negative Testergebnis in einer Kabinettvorlage verschwiegen und stattdessen eine Bewertung vorgelegt, die nur auf die vorteilhaften Teilaspekte abgestellt gewesen sei. Die Entscheidungsträger seien damit nicht ausreichend informiert gewesen.
Reuters BERLIN. Ein entsprechender Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ beziehe sich offenbar auf eine vertrauliche Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Dem Bundespresseamt zufolge wurde der Auftrag zur „Entwicklung eines kommunikativen Rahmenkonzepts“ an die Agentur „Odeon Zwo“ in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht erteilt. Das Verfahren sei jederzeit transparent und ausreichend dokumentiert gewesen. Die in der „Rheinischen Post“ erwähnten 29 Millionen Euro seien nicht an die Agentur geflossen. Vielmehr seien diese Mittel von der Agentur dazu genutzt worden, um für die Bundesregierung entsprechenden Anzeigenraum zu buchen. Nur ein Bruchteil das Geldes sei an die Agentur gezahlt worden. Der konkrete Betrag unterliege jedoch aus Wettbewerbsgründen der Geheimhaltung.
Die Zeitung zitierte nach eigenen Angaben aus einem internen Prüfbericht, den der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestags angefertigt habe. Dem Bericht zufolge habe „Odeon Zwo“ seit 1999 Aufträge der Regierung in Höhe von mindestens 29 Millionen Euro erhalten. Die Werbeagentur habe bereits für Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gearbeitet, als dieser noch niedersächsischer Ministerpräsident war.
Dem Rechnungshofbericht zufolge habe ein vom Bundespresseamt beauftragtes Institut während des Vergabeverfahrens eindeutig festgestellt, dass das Kommunikationskonzept der Agentur nicht in Frage komme, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Spitze des Presseamtes habe dieses negative Testergebnis in einer Kabinettvorlage verschwiegen und stattdessen eine Bewertung vorgelegt, die nur auf die vorteilhaften Teilaspekte abgestellt gewesen sei. Die Entscheidungsträger seien damit nicht ausreichend informiert gewesen.
Reuters BERLIN. Ein entsprechender Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ beziehe sich offenbar auf eine vertrauliche Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Dem Bundespresseamt zufolge wurde der Auftrag zur „Entwicklung eines kommunikativen Rahmenkonzepts“ an die Agentur „Odeon Zwo“ in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht erteilt. Das Verfahren sei jederzeit transparent und ausreichend dokumentiert gewesen. Die in der „Rheinischen Post“ erwähnten 29 Millionen Euro seien nicht an die Agentur geflossen. Vielmehr seien diese Mittel von der Agentur dazu genutzt worden, um für die Bundesregierung entsprechenden Anzeigenraum zu buchen. Nur ein Bruchteil das Geldes sei an die Agentur gezahlt worden. Der konkrete Betrag unterliege jedoch aus Wettbewerbsgründen der Geheimhaltung.
Die Zeitung zitierte nach eigenen Angaben aus einem internen Prüfbericht, den der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestags angefertigt habe. Dem Bericht zufolge habe „Odeon Zwo“ seit 1999 Aufträge der Regierung in Höhe von mindestens 29 Millionen Euro erhalten. Die Werbeagentur habe bereits für Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gearbeitet, als dieser noch niedersächsischer Ministerpräsident war.
Dem Rechnungshofbericht zufolge habe ein vom Bundespresseamt beauftragtes Institut während des Vergabeverfahrens eindeutig festgestellt, dass das Kommunikationskonzept der Agentur nicht in Frage komme, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Spitze des Presseamtes habe dieses negative Testergebnis in einer Kabinettvorlage verschwiegen und stattdessen eine Bewertung vorgelegt, die nur auf die vorteilhaften Teilaspekte abgestellt gewesen sei. Die Entscheidungsträger seien damit nicht ausreichend informiert gewesen.
Reuters BERLIN. Ein entsprechender Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ beziehe sich offenbar auf eine vertrauliche Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Dem Bundespresseamt zufolge wurde der Auftrag zur „Entwicklung eines kommunikativen Rahmenkonzepts“ an die Agentur „Odeon Zwo“ in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht erteilt. Das Verfahren sei jederzeit transparent und ausreichend dokumentiert gewesen. Die in der „Rheinischen Post“ erwähnten 29 Millionen Euro seien nicht an die Agentur geflossen. Vielmehr seien diese Mittel von der Agentur dazu genutzt worden, um für die Bundesregierung entsprechenden Anzeigenraum zu buchen. Nur ein Bruchteil das Geldes sei an die Agentur gezahlt worden. Der konkrete Betrag unterliege jedoch aus Wettbewerbsgründen der Geheimhaltung.
Die Zeitung zitierte nach eigenen Angaben aus einem internen Prüfbericht, den der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestags angefertigt habe. Dem Bericht zufolge habe „Odeon Zwo“ seit 1999 Aufträge der Regierung in Höhe von mindestens 29 Millionen Euro erhalten. Die Werbeagentur habe bereits für Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gearbeitet, als dieser noch niedersächsischer Ministerpräsident war.
Dem Rechnungshofbericht zufolge habe ein vom Bundespresseamt beauftragtes Institut während des Vergabeverfahrens eindeutig festgestellt, dass das Kommunikationskonzept der Agentur nicht in Frage komme, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Spitze des Presseamtes habe dieses negative Testergebnis in einer Kabinettvorlage verschwiegen und stattdessen eine Bewertung vorgelegt, die nur auf die vorteilhaften Teilaspekte abgestellt gewesen sei. Die Entscheidungsträger seien damit nicht ausreichend informiert gewesen.
Reuters BERLIN. Ein entsprechender Bericht der Zeitung „Rheinische Post“ beziehe sich offenbar auf eine vertrauliche Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Dem Bundespresseamt zufolge wurde der Auftrag zur „Entwicklung eines kommunikativen Rahmenkonzepts“ an die Agentur „Odeon Zwo“ in Übereinstimmung mit dem Vergaberecht erteilt. Das Verfahren sei jederzeit transparent und ausreichend dokumentiert gewesen. Die in der „Rheinischen Post“ erwähnten 29 Millionen Euro seien nicht an die Agentur geflossen. Vielmehr seien diese Mittel von der Agentur dazu genutzt worden, um für die Bundesregierung entsprechenden Anzeigenraum zu buchen. Nur ein Bruchteil das Geldes sei an die Agentur gezahlt worden. Der konkrete Betrag unterliege jedoch aus Wettbewerbsgründen der Geheimhaltung.
Die Zeitung zitierte nach eigenen Angaben aus einem internen Prüfbericht, den der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestags angefertigt habe. Dem Bericht zufolge habe „Odeon Zwo“ seit 1999 Aufträge der Regierung in Höhe von mindestens 29 Millionen Euro erhalten. Die Werbeagentur habe bereits für Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gearbeitet, als dieser noch niedersächsischer Ministerpräsident war.
Dem Rechnungshofbericht zufolge habe ein vom Bundespresseamt beauftragtes Institut während des Vergabeverfahrens eindeutig festgestellt, dass das Kommunikationskonzept der Agentur nicht in Frage komme, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die Spitze des Presseamtes habe dieses negative Testergebnis in einer Kabinettvorlage verschwiegen und stattdessen eine Bewertung vorgelegt, die nur auf die vorteilhaften Teilaspekte abgestellt gewesen sei. Die Entscheidungsträger seien damit nicht ausreichend informiert gewesen.