Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte 2025

Iris Schulte-Renger
16. September 2025 – 18:43 Uhr aktualisiert
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Berufsunfähigkeitsversicherung-für-Beamte
Berufsunfähigkeitsversicherung-für-Beamte
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit, die der Arzt attestiert, wird die Dienstunfähigkeit eines Beamten vom Dienstherrn erklärt. 
  • Aber: Ein dienstunfähiger Beamter bekommt gegebenenfalls keine Rente aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Wer die Police um eine Dienstunfähigkeitsklausel erweitert, sichert sich finanziell gegen die Folgen einer Entlassung oder einer Versetzung in den Ruhestand ab.

In Deutschland sind 2025 rund 5,3 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie arbeiten an Schulen oder Hochschulen, bei der Polizei,  in der Justiz, im Gesundheitswesen, in der Verteidigung oder in der Finanzverwaltung.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist ein gutes Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbeamtet. Für sie gelten andere Regelungen bei krankheitsbedingten Ausfällen als für Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) im öffentlichen Dienst.

Dienstunfähigkeit versus Berufsunfähigkeit

Kann ein Beamter seine dienstlichen Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen, dann wird er im Gegensatz zu einem Angestellten nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Was unter Dienstunfähigkeit (DU) zu verstehen ist und welche Folgen sie für den Betroffenen hat, ist im Paragraph 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) festgelegt. Demnach gilt ein Beamter auf Lebenszeit als dienstunfähig, wenn er seine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. 

In diesem Fall ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen. Als dienstunfähig kann laut BBG auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Eine Berufsunfähigkeit wird vom Arzt festgestellt, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Hierfür sind ärztliche Gutachten vorzulegen, die die Versicherer aufs Genaueste prüfen. Bei Beamten ist das anders. Hier entscheidet der Dienstherr, ob der oder die Betroffene dienstunfähig ist. Das Problem: Beamte, die für dienstunfähig erklärt werden, obwohl sie noch zu 75 Prozent in ihrem Beruf arbeiten könnten, bekommen keine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung – es sei denn, sie haben zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Mehr zum Thema „Wie sinnvoll ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?“ gibt es hier.

Darum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig

Beamter auf Lebenszeit: Wird ein Beamter auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er vom Staat ein Ruhegehalt. Anspruch darauf hat aber nur, wer nach seiner Verbeamtung auf Lebenszeit mindestens fünf Dienstjahre absolviert hat. Doch selbst nach dieser Wartezeit ist der oder die Betroffene noch nicht auf der sicheren Seite. Denn so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch beim Ruhegehalt die Ansprüche erst mit den Jahren. Die Mindestversorgung liegt bei 35 Prozent des letzten ruhegehaltfähigen Einkommens. Sie greift allerdings erst nach fünf Jahren Wartezeit. Vorher gibt es gar kein Ruhegehalt.

Das höchstmögliche Ruhegehalt ist nach 40 Berufsjahren bei 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge erreicht. Zum Schließen der Lücke zwischen Ruhegehalt und bisheriger Besoldung empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Beamter auf Widerruf/Probe: Bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe liegt der Fall anders. Sie werden bei Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen und bekommen kein Ruhegehalt. Zwar erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, doch deren Leistungen (Erwerbsminderungsrente) sind so gering, dass sie zum Bestreiten des Lebensunterhalts kaum ausreichen. Darum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe noch wichtiger als für Beamte auf Lebenszeit.

Die Top 10 der Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Dienstunfähigkeits-Klausel

Wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich auch der Beitrag für eine Dienstunfähigkeitsversicherung nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und Rentenhöhe. Der Beitrag wird umso höher, je älter der Beamte ist. Denn aus Sicht der Versicherung steigt mit zunehmenden Alter das Risiko, aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden.

Die Ratingspezialisten von Franke und Bornberg haben die Berufsunfähigkeitsangebote verschiedener Versicherer im Auftrag des Handeslblattes untersucht (mehr dazu hier). Der Schwerpunkt lag dabei auf einem besonders wichtigen Detail für Beamte: der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel.

Das Fazit der Untersuchung: Zehn Versicherer heben sich mit besonders starken Regelungen hervor. Bewertet wurde dies exemplarisch am Berufsbild Polizeivollzugsdienst – stellvertretend für den hohen Anspruch an körperliche und psychische Belastbarkeit im Staatsdienst.

Gesellschaft
und Tarif
Klausel für
allgemeine
Dienstunfähigkeit
Echte DU-
Klausel für
Beamte auf
Widerruf oder
Probe zur
allgem. DU
Verzicht
auf kronkrete
Verweisung
bei der
Nachprüfung
für Beamte
auf Lebenszeit
bei allgem.
DU
Allianz

Berufs- und Dienst-
unfähigkeitsPolice,
Bausteine Spezielle
DU, Teil-DU, Stand
06.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Signal Iduna

SI WorkLife
EKLUSIV-PLUS, Vollzugsdienst-
unfähigkeitsklausel
zur SI WorkLife
EKLUSIV-PLUS,
Stand 01.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
DBV

SBU mit Einschluss
allgemeiner und
spezieller DU, Teil-DU
– SBU, Stand 04.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
BY die Bayrische Vorsorge

SBU PROTECT, Bausteine spezielle DU-Klausel für Vollzugsbeamte, Teil-DU, Stand 01.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Condor

SBU premium,
Stand 01.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Gute
Absicherung
R+V

R+V SBU premium,
Stand 01.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Gute
Absicherung
uniVersa

Premium SBU, DU-Klausel Polizei-DU, Stand 01.2025
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Top-
Absicherung
Bayern-Versicherung

EinkommensSicherung
Invest Baustein
spezielle DU,
Stand 04.2025
Gute
Absicherung
Gute
Absicherung
Top-
Absicherung
Provinzial Leben

SBU, Stand 03.2025
Gute
Absicherung
Gute
Absicherung
Mittlere
Absicherung
HUK-Coburg

SDU, Stand 12.2023
Gute
Absicherung
Gute
Absicherung
Keine
Absicherung
Quelle: Franke und Bornberg / fb research
Stand: September 2025

Darauf ist bei der Wahl einer DU-Versicherung zu achten 

Wichtig zu wissen: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung als solche gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie gewährleistet, dass der Versicherer einen Beamten als berufsunfähig anerkennt, wenn dieser dienstunfähig geworden ist. 

Die passende Dienstunfähigkeitsversicherung finden

Bei der Suche nach der richtigen Absicherung ist vor allem darauf zu achten, dass die favorisierte BU-Versicherung die passende Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Erste Wahl ist die sogenannte Echte Dienstunfähigkeitsklausel. Sie sichert nicht nur junge Beamte in den ersten Dienstjahren gegen die finanziellen Folgen einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ab, sondern ermöglicht auch in den Ruhestand versetzten Beamten auf Lebenszeit, die Lücke zwischen Ruhegehalt und letztem Nettogehalt zu schließen. 

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit: So wird es berechnet

Wer als Beamter dienstunfähig wird, erhält eine Pension, deren Höhe genau festgelegt ist. Grundlage sind die bereits geleisteten Dienstjahre plus die sogenannte Zurechnungszeit. Letztere rechnet die Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter fiktiv hinzu, damit auch jüngere Beamte bei vorzeitigem Ausscheiden eine gewisse Versorgung haben.

Für jedes Jahr anrechenbarer Dienstzeit erhöht sich das Ruhegehalt um 1,79375 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Maximal ergibt das einen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent. Zu diesen Bezügen zählen das Grundgehalt, der Familienzuschlag Stufe 1 für Verheiratete sowie bestimmte anerkannte Zulagen. Der berechnete Satz wird anschließend noch mit einem Faktor von 0,9901 multipliziert.

Kommt es zu einem Ruhestand deutlich vor der Regelaltersgrenze, werden Abschläge fällig: 0,3 Prozent pro Monat beziehungsweise 3,6 Prozent pro Jahr, maximal aber 10,8 Prozent. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht.

Von der so ermittelten Bruttopension wird zudem der Beitrag zur Pflegeversicherung abgezogen. 2025 beträgt er 1,80 Prozent, mit Ermäßigung 1,55 Prozent für Versorgungsempfänger mit mindestens zwei Kindern.

Ein Rechenbeispiel macht die Auswirkungen deutlich: Ein Bundesbeamter, der mit 25 Jahren in den Dienst eintritt und mit 35 Jahren wegen Krankheit oder eines Unfalls dienstunfähig wird, hat dann zehn Dienstjahre gesammelt. Durch die Zurechnungszeit werden ihm weitere 30 Jahre gutgeschrieben, insgesamt also 40 Jahre. Daraus ergibt sich zunächst der Höchstsatz von 71,75 Prozent, reduziert durch den Einbaufaktor auf rund 71,08 Prozent. Da der Ruhestand weit vor dem regulären Pensionsalter liegt, greift zusätzlich der maximale Versorgungsabschlag von 10,8 Prozent. Am Ende bleiben etwa 60,3 Prozent der ruhegehaltfähigen Bezüge.

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro bedeutet das ein Ruhegehalt von knapp 2.411 Euro brutto. Nach Abzug der Pflegeversicherung verbleiben rund 2.368 Euro brutto vor Steuern.

Zum Vergleich: Die Mindestversorgung für Bundesbeamte liegt 2025 bei etwa 2.063 Euro (ledig) beziehungsweise rund 2.173 Euro (verheiratet mit Familienzuschlag).

Hier das Ganze als zusammenfassende Tabelle:

BerechnungErgebnis
Aktive Dienstzeit10 Jahre
Alter bei Diensteintritt25 Jahre
Alter bei Dienstunfähigkeit35 Jahre
Zurechnungszeitbis 67 = 32 Jahre, zusammen max. 40 Jahre → zusätzlich 30 Jahre anrechenbar
Ruhegehaltfähige Dienstzeit10 Jahre + 30 Jahre = 40 Jahre
Ruhegehaltssatz40 Jahre × 1,79375 % = 71,75 %
Abzüglich Einbaufaktor71,75 % × 0,9901 = 71,08 %
Abzüglich Versorgungsabschlag71,08 % – 10,8 % = 60,28 % (maximaler Abschlag, da Ruhestand weit vor Altersgrenze)
Ruhegehalt (brutto)4.000 € × 60,28 % = 2.411,20 €
Abzug Pflegeversicherung (1,80 %)2.411,20 € – 43,40 € = 2.367,80 €
Mindestversorgung 2025ca. 2.063 € ohne, ca. 2.173 € mit Familienzuschlag Stufe 1
(Quelle: 8. Versorgungsbericht, Stichtag 1.1.2024)
Endbetrag2.367,80 € (brutto vor Steuern, ohne Berücksichtigung der individuellen Steuerlast)
Diese Beispielrechnung gilt für Bundesbeamte nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). In den einzelnen Bundesländern können abweichende Regelungen gelten, da die Versorgung dort durch eigene Landesgesetze geregelt wird.
Stand: September 2025

Das Beispiel zeigt: Auch wenn die Versorgung bei Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht besser geregelt ist als im Angestelltenbereich, können die Einkommenseinbußen erheblich sein. Das unterstreicht den Wert einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel für ihn.

Auf diese Vertragsbedingungen ist zu achten

Der Einschluss einer Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte in den ersten Dienstjahren wichtig, da sie kein oder nur wenig Ruhegeld bekommen. Allerdings gibt es verschiedene Varianten der Dienstunfähigkeitsklausel. Darum sollte man bei Vertragsabschluss unbedingt auf die Wahl der richtigen Klausel achten.

Unechte Dienstunfähigkeitsklausel: Mit dieser KIausel im Vertrag zahlt die Versicherung dem Beamten nur dann eine DU-Rente, wenn er aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Allerdings darf der Versicherer selbst überprüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt und ob die Krankheit oder Beeinträchtigung des Versicherten wirklich die Erfüllung seiner Dienstpflicht verhindert. Kommt der Versicherer dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, kann der Versicherte leer ausgehen. Weil die Versicherung sich nicht mit der DU-Erklärung des Dienstherrn zufrieden gibt und selbst prüft, spricht man von einer unechten DU-Klausel. 

Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel: Diese Klausel ist nur für Beamte auf Lebenszeit interessant. Sobald sie aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, gelten sie für den Versicherer als berufsunfähig und erhalten eine DU-Rente. Dagegen haben Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit während der fünfjährigen Wartezeit nichts von dieser Klausel, da sie bei Dienstunfähigkeit nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen werden. Die Klausel gilt somit als unvollständig, da sie nur die Versetzung in den Ruhestand berücksichtigt.

Echte und vollständige Dienstunfähigkeitsklausel: Mit dieser Klausel ist nicht nur das Risiko einer Versetzung in den Ruhestand, sondern auch das einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit abgesichert. In beiden Fällen gilt der Versicherte dann als berufsunfähig und bekommt seine DU-Rente. Manche Versicherer schließen sich dabei der Einschätzung des Dienstherrn ohne Prüfung an, andere erkennen eine Dienstunfähigkeit nur aus gesundheitlichen Gründen an. Da diese DU-Klausel sowohl Entlassung als auch Ruhestand einschließt, wird sie als echt und vollständig bezeichnet.

Fazit: Erste Wahl ist eine Dienstunfähigkeitsklausel, die sowohl die Entlassung als auch die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen einschließt. Außerdem sollte der Versicherer der Einschätzung des Dienstherrn folgen und die vereinbarte Leistungen auszahlen, ohne die Dienstunfähigkeit des Versicherten selbst zu überprüfen. Wer einen solchen Anbieter wählt, spart sich aufwendige medizinische Nachweise über seine Dienstunfähigkeit und unter Umständen auch langwierige Streitereien mit der Versicherung.

Darum ist eine individuelle Beratung zu empfehlen 

Da angehende Beamte, die dienstunfähig werden, in den ersten fünf Jahren keinen Anspruch auf Ruhegeld haben, sondern entlassen werden, müssen sie sich darum stärker gegen Dienstunfähigkeit absichern als Beamte mit vielen Dienstjahren. Hinzu kommt, dass wegen zurückliegender ärztlicher Behandlungen, stationärer Therapien oder aktueller Leiden möglicherweise ein Risikozuschlag fällig wird.

Neben den Vertragsbedingungen für die Dienstunfähigkeit kommt es auch auf das Kleingedruckte der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Hier geht es unter anderem darum, sich für die richtige Rentenhöhe zu entscheiden, auf eine sogenannte abstrakte Verweisung zu verzichten, eine Nachversicherungsgarantie und einen verkürzten Prognosezeitraum zu vereinbaren. Die Materie ist kompliziert. Es ist daher ratsam, sich von einem Versicherungsberater unterstützen zu lassen, um eine optimal gestaltete, individuelle Absicherung zu finden.

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Häufig gestellte Fragen  zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll?

Wenn Beamte aus gesundheitlichen Gründen ihre dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, darf sie ihr Dienstherr in den Ruhestand versetzen oder entlassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit DU-Klausel schützt vor den finanziellen Folgen. 

Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

Bei Beamten auf Lebenszeit sollte eine DU-Versicherung idealerweise die Lücke zwischen dem bisherigen Einkommen und dem niedrigeren Ruhegeld schließen, um den erreichten Lebensstandard zu wahren. Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, die kein Ruhegeld erhalten, müssen sich deutlich höher gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit absichern. Hierfür bieten sich spezielle Dienstanfänger-Policen an. 

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