Zusatzvorsorge für Beamte: So lässt sich die Pensionslücke schließen

16. Dezember 2025 – 11:08 Uhr aktualisiert
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Zwei uniformierte Polizeibeamte mit Schutzwesten stehen in einer Menschenmenge. Neutrale Einsatzszene für Zusatzvorsorge für Beamte.
Zwei uniformierte Polizeibeamte mit Schutzwesten stehen in einer Menschenmenge. Neutrale Einsatzszene für Zusatzvorsorge für Beamte.
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pension sichert im Durchschnitt nur 65 Prozent bis 70 Prozent der letzten Bezüge, was oft nicht für den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand ausreicht.
  • Versorgungslücken entstehen maßgeblich durch spätere Verbeamtung und Phasen der Teilzeitarbeit, aber auch durch einen vorzeitigen Ruhestand.
  • Mit geförderten Lösungen wie Rürup und Riester und ungeförderte Kapitalanlagen wie private Rentenversicherungen können Beamte ihre Pensionslücke schließen.

Viele Arbeitnehmer beneiden Beamte, weil sie vermeintlich bis ins hohe Alter finanziell abgesichert sind. Doch der Schein trügt: Selbst wenn ein Beamter 40 Dienstjahre in Vollzeit absolviert hat, erreicht die Pension maximal 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Wer Teilzeit gearbeitet hat oder nicht die für den Höchstsatz erforderlichen 40 Dienstjahre erreicht, muss mit deutlich weniger rechnen.

Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Riester-Rente, Rürup-Rente und flexibler Privatrente

Experten empfehlen Beamten für die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Wer sich im Ruhestand regelmäßig Reisen oder die Unterstützung der Enkel leisten möchte, sollte sogar 85 Prozent bis 90 Prozent anstreben. Die maximale Pension von 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts reicht also für die meisten Beamten nicht aus. Eine private Zusatzvorsorge ist daher unverzichtbar, um die sogenannte Pensionslücke zu schließen.

Wie die staatliche Versorgung funktioniert

Beamte sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und zahlen dort keine Beiträge ein. Stattdessen erhalten sie nach dem sogenannten Alimentationsprinzip eine Pension, die aus dem Staatshaushalt finanziert wird. 

Die Höhe der späteren Pension richtet sich nach zwei Faktoren:

  1. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: Diese bestimmen sich maßgeblich durch das Grundgehalt, Familienzuschläge sowie bestimmte Amtszulagen.
  1. Anrechenbare Dienstjahre: Für jedes volle Dienstjahr in Vollzeit steigt die Pension um 1,79375 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Der Höchstsatz von 71,75 Prozent wird nur erreicht, wenn nahezu ein vollständiges Berufsleben im Beamtenstatus absolviert wurde. Außerdem ist zu berücksichtigen: Von der Bruttopension werden noch Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen, was die Nettopension spürbar senkt.

Die Fallen der Beamtenlaufbahn

Die Annahme, dass Beamte im Alter automatisch eine auskömmliche Versorgung erhalten, ist ein Irrtum. Verschiedene Faktoren können den späteren Pensionsanspruch stark reduzieren und Lücken von mehreren Hundert Euro monatlich verursachen.

Späte Verbeamtung und fehlende Dienstjahre

Viele Staatsdiener starten ihre Laufbahn nicht unmittelbar nach der Ausbildung. Wer erst später verbeamtet wird, sammelt weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre.

  • Beispiel: Wer mit 30 Jahren Beamter wird und mit 67 Jahren in Rente geht, erreicht 37 Dienstjahre. Das entspricht einem Pensionssatz von 66,4 Prozent. Die Differenz zum Höchstsatz (71,75 Prozent) kann bei einem Endgehalt von 5.000 Euro rund 365 Euro monatlich betragen.

Auch Berufswechsel können Lücken schaffen. Ein Quereinsteiger, der mit 40 Jahren Lehrer wird, erreicht bis 67 nur 27 Dienstjahre, was einem Pensionssatz von 48,4 Prozent entspricht – deutlich weniger als die maximalen 71,75 Prozent. Unter bestimmten Bedingungen können zwar Vordienstzeiten angerechnet werden, doch die Regelungen sind komplex.

Auswirkungen von Teilzeit und frühem Ruhestand

Teilzeitarbeit vermindert nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern senkt auch dauerhaft die Pension, da die Dienstjahre nur anteilig berechnet werden. Zehn Jahre mit 50-Prozent-Teilzeit zählen etwa nur als fünf Vollzeitjahre, wodurch die Pension um nahezu neun Prozent sinkt. Im Jahr 2023 arbeiteten laut Deutschem Beamtenbund rund 1,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Teilzeit, wovon der Großteil Frauen waren.

Ein vorzeitiger Ruhestand vor Erreichen der Regelaltersgrenze führt ebenfalls zu deutlichen Abzügen. Jedes Jahr kostet 3,6 Prozent Pension, wobei der maximale Abzug bei 14,4 Prozent liegt, was vier Jahren vorzeitigem Ruhestand entspricht.

  • Beispiel: Wer mit 63 statt 67 Jahren in Pension geht, erhält nur noch 57,35 Prozent statt 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Bei einem Endgehalt von 5.000 Euro fehlen jeden Monat brutto 720 Euro, und das lebenslang.

Rentenversicherungen im Vergleich

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  • Vergleich von Riester-Rente, Rürup-Rente und flexibler Privatrente

Die Pensionslücke realistisch einschätzen

Um die eigene Versorgungslücke zu ermitteln, gibt es drei Möglichkeiten:

  • Online-Pensionsrechner: Solche Rechner bieten eine schnelle erste Orientierung zur Versorgungslücke und berücksichtigen meist auch Familienzuschläge.
  • Versorgungsrechner des Bundes: Eine genauere Berechnung ihrer Pensionsansprüche erhalten Bundesbeamte unter versorgungsrechner.bund.de. Landesbeamte müssen die jeweiligen Landesrechner konsultieren.
  • Versorgungsauskunft: Die genaueste Auskunft erhalten Beamte jederzeit bei der zuständigen Bezügestelle. Diese Auskunft prognostiziert die Pension bis zur Regelaltersgrenze und ist besonders nützlich bei komplexen Biografien mit Elternzeiten oder Bundeslandwechseln.

Optionen für die Zusatzvorsorge

Um die Pensionslücke zu schließen, können Beamte sowohl staatlich geförderte als auch ungeförderte Produkte oder eine Kombination aus beiden nutzen. Die Wahl der passenden Option hängt von der individuellen Lebenssituation und dem Einkommen ab.

1. Riester-Rente: Attraktiv für Familien

Beamte gehören zum Kreis der Personen, die für die Riester-Rente förderfähig sind (hier mehr dazu).

  • Vorteile: Der Staat zahlt eine jährliche Grundzulage von 175 Euro. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro und für Kinder ab 2008 sogar 300 Euro zusätzlich. Gutverdiener ohne Kinder profitieren oft von der steuerlichen Geltendmachung der Beiträge als Sonderausgaben bis zu 2.100 Euro jährlich.
  • Auszahlung: Im Alter erfolgt die Auszahlung als lebenslange Leibrente, die voll versteuert werden muss. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sparer alternativ zu Rentenbeginn auf einmal entnehmen.

2. Rürup-Rente: Steuervorteil für Gutverdiener

Entgegen der allgemeinen Annahmen steht die Rürup-Rente (auch Basisrente) nicht nur Selbstständigen, sondern allen Steuerpflichtigen offen (hier mehr dazu).

  • Vorteile: Rürup ist besonders attraktiv für gutverdienende Beamte im höheren Dienst. Im Jahr 2025 konnten Alleinstehende bis zu 29.344 Euro (Verheiratete bis zu 58.688 Euro) als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Bei hohem Steuersatz kann die Steuerersparnis während der Ansparphase über 12.000 Euro pro Jahr betragen. Das angesparte Kapital ist zudem pfändungssicher und wird bei Arbeitslosigkeit nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet.
  • Einschränkungen: Es gibt keine Möglichkeit zur Kapitalauszahlung, die Rente wird ausschließlich monatlich und lebenslang gezahlt. Die ausgezahlte Rente muss im Alter versteuert werden. Das Kapital ist außerdem nicht vererbbar, es sei denn, es wurde eine Hinterbliebenenrente vereinbart.

3. Private Rentenversicherung: Flexibel und steuerbegünstigt

Private Rentenversicherungen werden zwar nicht staatlich gefördert, bieten aber den Vorteil großer Flexibilität (hier mehr dazu). Der Kunde kann die Beitragshöhe und Zahlweise frei wählen und Einzahlungen bei Bedarf aussetzen oder erhöhen.

  • Vorteile: Das Angebot reicht von klassischen Policen mit Garantiezins über fondsgebundene Varianten (hier mehr dazu) bis zu Hybridmodellen. Bei Auszahlung im Alter profitieren Sparer von einer günstigen Besteuerung, denn nur der Ertragsanteil der Rente muss versteuert werden. Er richtet sich allein nach dem Alter. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind dies 17 Prozent der monatlichen Zahlung. Beispiel: Von 400 Euro Auszahlung sind nur 68 Euro zu versteuern. Eine weitere Option ist die einmalige Kapitalauszahlung. Dann wird nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge besteuert, vorausgesetzt, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt.
  • Einschränkungen: Ohne staatliche Förderung sind höhere Eigenbeiträge notwendig, um eine vergleichbare Zielrente zu erreichen.

4. ETF-Sparpläne: Langfristige Vorsorge-Ergänzung

Beamte, die ihre private Altersvorsorge nicht an Versicherungen binden möchten, finden in Exchange Traded Funds (ETFs) eine transparente Alternative (hier mehr dazu). Bei diesen börsengehandelten Indexfonds handelt es sich um Wertpapiere, die die Entwicklung eines gesamten Aktienindex wie den MSCI World nachbilden. Anleger können per Sparplan bereits mit geringen monatlichen Raten den Grundstein für den Vermögensaufbau legen. Langfristig können solche Investments die Pensionslücke signifikant verringern.

  • Vorteile: Breit gestreute, weltweit anlegende Aktien-ETFs erzielen langfristig durchschnittlich sechs bis acht Prozent Rendite pro Jahr. Das Kapital kann flexibel entnommen, vererbt oder für eine selbstgestaltete Zusatzrente genutzt werden.
  • Einschränkungen: ETF-Sparpläne erhalten keine staatliche Förderung und unterliegen Kursschwankungen. Für die Altersvorsorge ist daher ein Anlagehorizont von mindestens 15, besser 20 Jahren notwendig.

Wie die Versorgungslücke entsteht und geschlossen wird

Die folgenden Beispielberechnungen (basierend auf Besoldungstabellen 2025) veranschaulichen, wie unterschiedlich der Vorsorgebedarf ausfallen kann.

MerkmalLehrerin mit
Teilzeitphasen
Polizeibeamter mit frühem
Ruhestand
Quereinsteiger im höheren
Dienst
Alter / Besoldungsgruppe38 Jahre / A13 (Bayern)52 Jahre / A10 (NRW)45 Jahre / A15 (Bund)
Situationmit 28 J. verbeamtet mit 22 J. verbeamtetmit 35 J . verbeamtet, davor der in Privatwirtschaft tätig
Ruhestandsalter (geplant)67 Jahre62 Jahre (abschlagsfrei)67 Jahre
ruhegehaltfähige Dienstjahre34 (statt 39, da 10 J. 50 % Teilzeit)40 (Maximum)32 (keine angerechnete Vordienstzeit)
Pensionssatz (Dienstjahre x 1,79375%)60,99 %71,75 % (Maximum)57,40 %
Letztes Nettogehalt (progn.)≈ 3.750 €≈ 2.900 €≈ 4.800 €
Nettopension (progn.)≈ 2.850 €≈ 2.550 €≈ 3.550 €
Monatliche Versorgungslücke900 €350 €1.250 €
Lücke in % des Nettogehalts24 %12 %26 %
Empfohlene Vorsorge zur Schließung der LückeRiester ab sofort (Sparrate 150 € mtl.) + ETF ab sofort (Sparrate 100 € mtl.)

250 € gesamt
Riester seit 15 J. (Sparrate 120 € mtl.) + ETF ab sofort (Sparrate 200 € mtl.)

320 € gesamt
Rürup ab sofort (Einzahlung 500 € mtl.) + ETF ab sofort (Sparrate 250 € mtl.)

750 € gesamt
Geschätzte monatliche Zusatzrente430 € aus Riester
320 € aus ETF

850 € gesamt
180 € aus Riester
120 € aus ETF

300 € gesamt
960 € aus Rürup
300 € aus ETFs

1.260 € gesamt
Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Besoldungstabellen Bund/Länder 2025, Bundesministerium des Innern
Stand: Dezember 2025

Die Beispiele zeigen, dass selbst bei einem späteren Einstieg in den Beamtenstatus, der zu fehlenden Dienstjahren führt, die Pensionslücke geschlossen werden kann. Dies erfordert allerdings entweder höhere Sparleistungen oder renditeorientierte Konzepte.

Vorsorge-Optionen im Überblick

Eine Beamtenpension sichert die Basis der Altersvorsorge in weit höherem Maße als bei Arbeitnehmern, doch sie ist keine Garantie für einen sorglosen Ruhestand auf gewohntem Niveau. Im Gegenteil: Die Lücke zwischen erreichter Pension und tatsächlichem Bedarf ist auch bei Beamten oft größer als gedacht. Dagegen lässt sich einiges tun:

  • Der wichtigste Schritt ist die realistische Einschätzung des eigenen Vorsorgebedarfs mithilfe von Online-Rechnern oder der Versorgungsauskunft.
  • Für Familien mit Kindern bietet sich die Riester-Rente aufgrund der staatlichen Zulagen als effiziente Vorsorgeform an.
  • Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren stark von den Steuervorteilen der Rürup-Rente.
  • Wer Wert auf freie Kapitalverfügbarkeit legt, kann geförderte Produkte mit ETF-Sparplänen oder einer privaten Rentenversicherung ergänzen.

Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Riester-Rente, Rürup-Rente und flexibler Privatrente

Für Beamte dient die zusätzliche Altersvorsorge nicht der bloßen Vermeidung von Altersarmut, wie es bei vielen gesetzlich Versicherten der Fall ist. Ihr zentrales Ziel ist stattdessen, den etablierten Lebensstandard auch im Ruhestand zu gewährleisten. Ein frühzeitiger Vorsorgestart ist der effektivste Weg, die entstehende Lücke zu verkleinern und sich damit später wertvolle finanzielle Handlungsfreiheit zu sichern.


Häufig gestellte Fragen zur Zusatzvorsorge für Beamte

Was passiert mit meiner Rürup-Rente, wenn ich früh sterbe? 

Die Rürup-Rente sieht in der Regel keine automatische Vererbung des Kapitals vor, da sie eine Basisabsicherung darstellt. Das angesparte Kapital verfällt beim Tod des Sparers. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch eine spezielle Vereinbarung im Vertrag eine Hinterbliebenenrente für den Ehe- oder Lebenspartner abzusichern. Ohne diese Zusatzvereinbarung dient die Rürup-Rente ausschließlich der lebenslangen Absicherung des Beamten selbst.

Welchen Einfluss haben Gehaltssteigerungen kurz vor dem Ruhestand auf die Pension?

Variable Vergütungsbestandteile oder Gehaltssteigerungen, die kurz vor dem Ruhestand eintreten, wirken sich oft weniger stark auf die Pension aus als erwartet. Die Höhe des Ruhegehalts wird primär durch die ruhegehaltfähigen Bezüge über die gesamte Laufbahn bestimmt. Späte, kurzfristige Erhöhungen können den Pensionsanspruch zwar verbessern, fallen aber oft weniger ins Gewicht als die Höhe des Grundgehalts und die volle Zahl der Dienstjahre.

Wie oft sollte die Zusatzvorsorge überprüft werden?

Empfohlen wird eine Überprüfung alle drei bis fünf Jahre oder bei größeren Lebensereignissen. Beförderungen, Teilzeitphasen oder Familienzuwachs verändern den Vorsorgebedarf. Regelmäßige Anpassungen helfen, Lücken zwischen Pension und Lebenshaltungskosten gering zu halten oder zu schließen. Zusatzvorsorge ist ein dynamischer Prozess, kein einmaliger Abschluss.


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