Erhält er hingegen 1500 Euro Monatsrente, sind schon Steuern in Höhe von 351 Euro im Jahr fällig – es sei denn, er kann weitere steuerrelevante Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen. Hinzu kommt eventuell noch die Kirchensteuer über acht oder neun Prozent. Der Solidaritätszuschlag fällt noch nicht an.
Orientierung bietet die folgende Staffelung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe:
Bis zu 8.354 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zahlt ein alleinstehender Rentner keine Einkommensteuer. Für Ehepaare sind bis zu 16.708 Euro im Jahr steuerfrei, generell ist der doppelte Betrag steuerfrei. Zwischen 8.355 Euro und 13.469 Euro Jahreseinkommen zahlt der alleinstehende zwischen einem und 7,2 Prozent Einkommensteuer. Ab13.470 Euro und bis 52.881 Euro Jahreseinkommen sind zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer fällig. Zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro Jahreseinkommen sind es 26,5 bis 38,7 Prozent Steuern, darüber hinaus verlangt das Finanzamt den Spitzensteuersatz von 45 Prozent.
Hinzu kommen die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer nicht auch im Ruhestand auf eine private Krankenversicherung setzt, ist voll versicherungspflichtig und zahlt die halben Krankenkassenbeiträge (die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung) sowie die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung.
Elterngeld und Rente: Das ändert sich ab Juli 201
Von der gesetzlichen Rente werden so schon vor der Auszahlung 7,3 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung sowie 2,35 Prozent (für Kinderlose 2,6 Prozent) für die gesetzliche Pflegeversicherung abgezogen. Sofern die Krankenkasse auch noch einen Zusatzbeitrag erhebt, oder Kirchensteuer zu zahlen ist, wird es für den Ruheständler noch teurer. Die Versicherungsbeiträge schlagen somit in den meisten Fällen viel stärker zu Buche als die Steuer.
So kommt es, dass unser Beispielrentner mit nun 1021 Euro Monatsrente im Jahr bis zu 1293 Euro für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zahlen muss, aber keine Steuern. Netto bleiben ihm – weitere Steuervorteile ausgeklammert – monatlich 913 Euro. Der Rentner mit 1531 Euro nach der Rentenerhöhung berappt schon 1908 Euro im Jahr für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, und zahlt zudem 356 Euro Steuern. Ihm bleiben netto 1342 Euro im Monat. Hinzu kommt unter Umständen noch der Abzug der Kirchensteuer.
Die IG Metall kritisierte, die Politik lasse den Abstand zwischen Arbeits- und Renteneinkommen immer stärker wachsen. „Die akzeptable Rentenerhöhung in diesem Jahr darf nicht überbewertet werden, denn die Renten hinken seit Jahren der Lohnentwicklung hinterher“, sagte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. „Das Rentenniveau ist allein in den letzten fünf Jahren um fast neun Prozent gesunken und wird 2015 bei nur noch 47,1 Prozent liegen.“ Armut und Abstieg im Alter drohten für immer mehr Menschen.
Auch Rentenversicherungsvorstand Gunkel mahnt: „Ein Ende der guten Lage ist absehbar.“ Denn die demographische Veränderung schlägt nun immer schneller auf die Rente durch.
Noch ist die Rentenkasse gut gefüllt. Die Rücklage stieg im Mai leicht auf 33,2 Milliarden Euro. Alexander Gunkel spricht von „voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro zusätzliche Beitragseinnahmen“, die in die Rentenkasse fließen.“ Und das trotz einer Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent Anfang 2015. Doch ein Ende der rosigen Zeiten ist auch schon in Sicht, weil auf Dauer die Zahl der Rentner weiter ansteigen und die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verhältnis sinken wird.