Rentenerhöhung Wie gewonnen, so zerronnen

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Ende der rosigen Zeiten schon in Sicht

Erhält er hingegen 1500 Euro Monatsrente, sind schon Steuern in Höhe von 351 Euro im Jahr fällig – es sei denn, er kann weitere steuerrelevante Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen.  Hinzu kommt eventuell noch die Kirchensteuer über acht oder neun Prozent. Der Solidaritätszuschlag fällt noch nicht an.

Die 10 schlimmsten Fehler bei der Vorsorge
Schlecht informiertDie Deutschen kaufen Autos, Computer, Küchengeräte und gehen auf Reisen. Vor dem Kauf werden oft zahlreiche Testberichte gelesen. Geht es allerdings um Versicherungen und die eigene Vorsorge, sieht dies anders aus. Dabei sind ausreichende Informationen wichtig, um teure Fehlabschlüsse zu vermeiden. Quelle: Institut GenerationenBeratung IGB Quelle: Fotolia
Lückenhafte VorsorgeOft werden einzelne, wichtige Teile der Altersvorsorge vergessen. Dazu gehören: 1) individuelle Vorsorgevollmacht 2) Patientenverfügung 3) Klärung der Finanzen im Pflegefall 4) Testament Quelle: Fotolia
Die falschen Berater„Freunde, Familie und Bekannte in alle Vorsorgefragen einzubeziehen, ist wichtig und stärkt die Bindung zueinander. Doch sich allein auf ihren Rat zu verlassen, wäre fatal“, sagt Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung. Denn nur ausgebildete Finanzberater könnten auch in Haftung genommen werden. Sie sind verpflichtet, alle besprochenen Versicherungen und Vorsorgeprodukte zu dokumentieren. Quelle: Fotolia
Vorsorge ist nicht gleich VorsorgeJeder sollte seine Altersvorsorge an seine eigenen Bedürfnisse anpassen, pauschale Tipps von Beratern oder Freunden taugen in der Regel wenig. Je nach Familiensituation können andere Versicherung und Vorsorgeleistungen wichtig sein. „Vor allem in Patchwork-Situationen oder bei angeheirateten Ehepartnern gelten andere Spielregeln in der Vorsorge", sagt Winkler. Quelle: Fotolia
Schwarze Schafe Deshalb ist bei der Auswahl des Beraters Vorsicht geboten, in der Branche sind schwarze Schafe unterwegs. Geht ein Berater nicht auf die persönliche Situation ein oder preist ein bestimmtes Produkt besonders an, sollten die Kunden hellhörig werden.
Informiert ins GesprächWer Fehlern im Zuge von Falschberatung entgehen will, der muss sich vorher selber informieren. Je besser der Kunde im Beratungsgespräch selber informiert ist, desto eher kann er schlechte Berater enttarnen. Quelle: Fotolia
Vorsorge-FlickenteppichBeraterin Winkler warnt davor, zu viele Verträge bei vielen verschiedenen Beratern abzuschließen. Am Ende drohten Versicherte, den Überblick zu verlieren, besser sei eine ganzheitliche Lösung, die auf die individuelle Situation abgestimmt ist. Quelle: Fotolia

Orientierung bietet die folgende Staffelung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe:

Bis zu 8.354 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zahlt ein alleinstehender Rentner keine Einkommensteuer. Für Ehepaare sind bis zu 16.708 Euro im Jahr steuerfrei, generell ist der doppelte Betrag steuerfrei. Zwischen 8.355 Euro und 13.469 Euro Jahreseinkommen zahlt der alleinstehende zwischen einem und 7,2 Prozent Einkommensteuer. Ab13.470 Euro und bis 52.881 Euro Jahreseinkommen sind zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer fällig. Zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro Jahreseinkommen sind es 26,5 bis 38,7 Prozent Steuern, darüber hinaus verlangt das Finanzamt den Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Hinzu kommen die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung. Wer nicht auch im Ruhestand auf eine private Krankenversicherung setzt, ist voll versicherungspflichtig und zahlt die halben Krankenkassenbeiträge (die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung) sowie die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung.

Elterngeld und Rente: Das ändert sich ab Juli 201

Von der gesetzlichen Rente werden so schon vor der Auszahlung 7,3 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung sowie 2,35 Prozent (für Kinderlose 2,6 Prozent) für die gesetzliche Pflegeversicherung abgezogen. Sofern die Krankenkasse auch noch einen Zusatzbeitrag erhebt,  oder Kirchensteuer zu zahlen ist, wird es für den Ruheständler noch teurer. Die Versicherungsbeiträge schlagen somit in den meisten Fällen viel stärker zu Buche als die Steuer.

So kommt es, dass unser Beispielrentner mit nun 1021 Euro Monatsrente im Jahr bis zu 1293 Euro für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zahlen muss, aber keine Steuern. Netto bleiben ihm – weitere Steuervorteile ausgeklammert – monatlich 913 Euro. Der Rentner mit 1531 Euro nach der Rentenerhöhung berappt schon 1908 Euro im Jahr für Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung, und zahlt zudem 356 Euro Steuern. Ihm bleiben netto 1342 Euro im Monat. Hinzu kommt unter Umständen noch der Abzug der Kirchensteuer.

Die IG Metall kritisierte, die Politik lasse den Abstand zwischen Arbeits- und Renteneinkommen immer stärker wachsen. „Die akzeptable Rentenerhöhung in diesem Jahr darf nicht überbewertet werden, denn die Renten hinken seit Jahren der Lohnentwicklung hinterher“, sagte Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. „Das Rentenniveau ist allein in den letzten fünf Jahren um fast neun Prozent gesunken und wird 2015 bei nur noch 47,1 Prozent liegen.“ Armut und Abstieg im Alter drohten für immer mehr Menschen.

Auch Rentenversicherungsvorstand Gunkel mahnt: „Ein Ende der guten Lage ist absehbar.“ Denn die demographische Veränderung schlägt nun immer schneller auf die Rente durch.

Noch ist die Rentenkasse gut gefüllt. Die Rücklage stieg im Mai leicht auf 33,2 Milliarden Euro. Alexander Gunkel spricht von „voraussichtlich rund fünf Milliarden Euro zusätzliche Beitragseinnahmen“, die in die Rentenkasse fließen.“ Und das trotz einer Senkung der Rentenversicherungsbeiträge um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent Anfang 2015. Doch ein Ende der rosigen Zeiten ist auch schon in Sicht, weil auf Dauer die Zahl der Rentner weiter ansteigen und die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Verhältnis sinken wird.

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