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VersicherungenWas Selbstständige bei der Vorsorge beachten müssen

Freischaffende müssen sich um ihre Absicherung fürs Alter selbst kümmern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schätzt aber, dass 1,8 Millionen keine Rentenversicherung haben. Welche Versicherungen sein müssen. 14.05.2012 - 10:24 Uhr
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Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2009 muss sich jeder, der in Deutschland lebt, krankenversichern - egal, welchen Beruf er ausübt, wie viel er verdient oder ob er überhaupt arbeitet. Minderjährige Kinder müssen mit ihren Eltern versichert werden. Darum kommen also auch Selbstständige und Freischaffende nicht herum. Einmal im Jahr sollten die Police auf den Prüfstand: Gibt es günstigere Versicherer oder Tarife, die besser zur aktuellen Lebens- und Lohnsituation passen? Bei der Wahl des passenden Anbieters helfen sowohl unabhängige Berater als auch Vergleichsportale im Internet.

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Gesetzlich oder privat versichern

Wer vor seiner Selbstständigkeit gesetzlich versichert war, kann freiwillig weiter bei einer "Kasse" bleiben oder zu einem privaten Anbieter wechseln. Wer sich in jungen Jahren selbstständig macht und bei den Eltern gesetzlich mitversichert war, genießt noch bis zum 25. Lebensjahr den Versicherungsschutz. Nach Ende der Versicherungspflicht hat der Freischaffende drei Monate Zeit, sich zu entscheiden. Die Entscheidung für oder gegen die Privatversicherung sollte auch von der Familienplanung abhängig gemacht werden. Anders als bei den "Kassen" sind hier Kinder nicht automatisch mitversichert. Auf der anderen Seite zahlen junge, gesunde Menschen weniger Beiträge. Nur im Alter wird es dann teurer. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist dann nur noch sehr schwer möglich.

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Künstlersozialkasse

Alle freischaffenden Musiker, Tänzer, Bildhauer, Maler, Schriftsteller, Journalisten und selbstständige Dozenten dieser Künste sind über die Künstlersozialkasse (KSK) pflichtversichert. Nach Ausfüllen eines Fragebogens zu Beruf und Einkommen entscheidet die Versicherung, ob der Selbstständige unter die Künstler und Publizisten fällt. Wer von der Kasse aufgenommen wird, zahlt nur noch die Hälfte vom Krankenkassen- und Rentenbeitrag - und zwar an seine vorherige Versicherung. Die KSK tritt als Arbeitgeber auf und entrichtet dementsprechend den Arbeitgeberanteil. Das Geld holt sich die Kasse unter anderem vom Staat zurück.

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Krankentagegeld
Wird ein Angestellter krank, zahlt zunächst der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach springt die Krankenkasse ein. Wer selbstständig ist, verdient im Krankheitsfall schlicht und einfach kein Geld. Das kann insbesondere bei längerer Krankheit an die Existenz gehen. Deshalb sollten Freischaffende sich, egal ob privat oder gesetzlich versichert, um eine Krankentagegeldversicherung kümmern. Bei Künstlern und Publizisten springt ab dem 43. Krankheitstag die Künstlersozialkasse ein. So lange muss aber auch diese Berufsgruppe auf ein Einkommen verzichten, wenn sie nicht selber vorgesorgt haben.

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Unfallversicherung

Auch eine Unfallversicherung kann sich für Selbstständige lohnen. Bricht sich ein Tänzer den Fuß oder ein Pianist die Hand, ist eine solche Police nicht verkehrt. Private Unfallversicherungen gibt es beispielsweise über Berufsgenossenschaften.

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Arbeitslosenversicherung

Selbstständige können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Seit Januar 2012 beträgt der Monatsbeitrag 78,75 Euro. Brechen dem Selbstständigen dann einmal die Aufträge weg, hat er Anspruch auf mindestens 600 Euro im Monat. Die genaue Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich danach, wie viel der Selbstständige im Durchschnitt pro Monat verdienen könnte.

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Rentenversicherung
Selbstständige müssen keine Rentenversicherung zahlen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schätzt, dass 1,8 Millionen Freischaffende keine Vorsorge für das Alter haben. Wer im Alter nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein möchte, sollte sich rechtzeitig um eine private Absicherung kümmern oder die Rentenversicherungspflicht beantragen. Das geht binnen der ersten fünf Jahren der Selbständigkeit und schlägt pro Monat mit rund 19 Prozent des Bruttoeinkommens zu Buche.

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Freiwillige gesetzliche Rente
Neben zahlreichen privaten Vorsorgemodellen gibt es auch noch die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich rentenzuversichern. Bei einer solchen Absicherung zahlen die Versicherten mindestens 80 Euro im Monat - nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Damit am Ende des Berufslebens ein sattes Polster herausspringt, sollte der Beitrag aber lieber drei bis vier Mal so hoch sein.

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Riester
Auch für Selbständige ist die Riester-Rente eine Option zur privaten Vorsorge. Vom Staat gibt es bei Abschluss eines entsprechenden Papiers pro Jahr 145 Euro geschenkt. Pro Kind gibt es noch mal 185 bis 300 Euro drauf, je nachdem, wann das Kind geboren wurde.

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Rürup

Auch die Basis- oder Rüruprente steht Selbstständigen offen. Ähnlich wie bei der Riesterrente locken hier Steuervorteile. Für Selbstständige mit geringem und mittleren Einkommen ist Rürup allerdings weniger zu empfehlen.

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