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Extrem langsamer NetzausbauTrägt 1&1 den Status „Netzbetreiber“ zu Recht?

Die Frequenzen liegen auch im Jahr sechs nach der 5G-Versteigerung weiterhin größtenteils brach. Konkurrenten fordern nun, sie 1&1 wieder zu entziehen.Nele Husmann 14.05.2025 - 13:39 Uhr aktualisiert
Am 1&1-Firmensitz in Montabaur ist man stolz auf den Status „Netzbetreiber“. Foto: dpa

An den Münchner Mobilfunknetzbetreiber Quam erinnern sich nur noch ganz alte Hasen im Mobilfunkgeschäft. Diese denken dann am ehesten noch an die Caipirinhas, die der Anbieter auf Messen sehr großzügig ausschenkte. Womöglich werden sie nach solchen Anekdoten in Zukunft aber wieder öfter mal gefragt: Könnte dieses Unternehmen doch zur ungewollten Blaupause für den jüngsten Netzbetreiber 1&1 werden. Quam nämlich war der bis dato einzige Fall, in dem die Telekommunikations-Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, einmal zugeteilte Frequenzen wieder entzog. 2004 war das, Quam hatte sich finanziell verhoben, nie auch nur den ersten Spatenstich für den Netzausbau gesetzt.

Anders 1&1: Gut zwei Jahre nach dem in der Frequenzversteigerung festgelegten Stichtag hat das Unternehmen im Besitz des Milliardärs Ralph Dommermuth endlich die schon für Ende 2022 von der Bundesnetzagentur geforderten 1000 Antennen errichtet. Das aber ist nur ein Zwischenschritt. Bis Ende 2025 muss das 1&1-Netz ein Viertel der deutschen Haushalte abdecken. Das könnte erneut knapp werden. Angekündigt ist ein Tempo von 200 bis 300 weiteren Standorten pro Quartal. Es hängt aber sehr von den gewählten Standorten ab, ob die bis Jahresende angestrebten 2000 Antennen diese Abdeckung angesichts der geringen Reichweite des ersteigerten hohen Spektrums erreichen können. „Viel Fantasie“ braucht das laut einem Marktkenner: Bestenfalls sei mit 2000 Antennen eine sogenannte „technischen Abdeckung“ zu rechnen: Die Haushalte wären zwar erschlossen, die Performance dort aber unterirdisch.

Eine wichtige Information wird bisher zudem gar nicht veröffentlicht: wie viele Daten dieses Netz transportiert. „Konsolidierte Datenmengen werden während der Ausbauphase des Netzes und vor Abschluss der Migration der Kunden nicht ausgewiesen“, so 1&1. Sie dürften im Vergleich zum Wettbewerb winzig erscheinen.

Die Kunden von 1&1 telefonieren und surfen derweil auf dem Vodafone-Netz. Mit dem Konzern schloss Dommermuth kürzlich einen Roaming-Vertrag ab. Und wer noch nicht migriert wurde, nutzt bislang das Telefónica-Netz. Die Kunden können in manchen Handies im oberen rechten Eck oder in besonderen Apps erkennen, ob sie im Dommermuth-Netz surfen oder gerade das Roaming nutzen müssen, weil es an ihrem Standort noch keine 1&1-Antennen gibt. 1&1 aber bezeichnet sich bereits stolz als „Netzbetreiber“ – obwohl die Frequenzen auch sechs Jahre nach der Auktion noch weitgehend ungenutzt sind. Und so fragen sich inzwischen einige in der Branche, ob diese Beschreibung überhaupt zulässig ist – und wie lange die Bundesnetzagentur sich den Fall noch tatenlos anschauen kann.

1&1

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von Nele Husmann

Laut Bundesnetzagentur ist die Voraussetzung dafür, Mobilfunknetzbetreiber zu sein, an den Besitz der Nutzungsrechte für geeignete Frequenzen gekoppelt. Ein Widerruf von Frequenzzuteilungen ist laut Telekommunikationsgesetz als „ultima ratio“ möglich, wenn ein Netz nicht effizient und störungsfrei genutzt wird. So mahnt die Behörde: „Die 1&1 hat ihre Versorgungsauflagen zu erfüllen und perspektivisch bundesweit effizient einzusetzen.“ Zugleich gewährt sie dem Unternehmen eine Art Welpenschutz: Der Ausbau von 1&1 mache aber, wie in einer Anhörung von 1&1 festgestellt, „grundsätzlich inzwischen erkennbare Fortschritte“.

Effizient genutzt?

Die Effizienz der Frequenznutzung kann man – vereinfacht betrachtet – an der jährlich transportierten Datenmenge in Proportion zum genutzten Spektrum festmachen. Demnach ist Telefónica fast doppelt so effizient wie die Deutsche Telekom, Vodafone folgt als Dritter. Für Kunden kann eine zu effiziente Nutzung allerdings von Nachteil sein, falls sie sich negativ auf Qualität und Verfügbarkeit auswirkt. Vergleicht man die Zahl der Funktürme der Anbieter, wird der eklatante Abstand in der Frequenznutzung im vierten deutschen Netz klar: 1&1 besitzt mit 70 Megahertz Spektrum neun Prozent des deutschen Mobilfunkspektrums – es betreibt aber nur ein 90stel aller Antennen.

1&1 kann seinen Abstand zu den drei etablierten Netzbetreibern in absehbarer Zukunft kaum aufholen – selbst wenn die angekündigten, weiteren 5000 Antennen schnell an den Start gehen.

In den jüngsten Quartalszahlen wies 1&1 eine Investitionssumme ins Mobilfunknetz von 67 Millionen Euro auf – eine erhebliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Und doch kratzt diese Summe nicht an die 200 Millionen Euro und mehr, die jeder der Wettbewerber pro Quartal in sein Netz investiert. Letztere stehen schon und müssen nur nachverdichtet und instandgehalten werden – ein weniger kapitalintensives Unterfangen als ein Neuaufbau.

Entsprechend laut fordern die Wettbewerber, dass 1&1 die Frequenzen  – ein knappes Gut – wieder entzogen werden: „Es liegen mittlerweile genügend Gründe vor, die Frequenznutzungsrechte des vierten Netzbetreibers 1&1 mangels effizienter Nutzung und Zuverlässigkeit von Amts wegen zu widerrufen“, so Telefónica in einer Stellungnahme innerhalb des Anhörungsverfahrens zur Frequenzverlängerung. Auch die Telekom forderte in diesem Rahmen, die Bundesnetzagentur „habe den Widerruf bestehender, an 1&1 zugeteilter Nutzungsrechte zu prüfen.“ Nach dem Systemausfall vor einem Jahr auch Auseinandersetzungen und Schadenersatzforderungen von 1&1 gegenüber seinen Ausbaupartnern.

Optimiertes Geschäftsmodell

Marktbeobachter spekulieren, dass 1&1 vielleicht gar kein deutschlandweites Netz mehr aufzubauen plant. Zumindest wäre es nicht in ihrem finanziellen Interesse.  Eigene Antennenstandorte könnte 1&1 in den Städten aufbauen, wo sich das Investment wegen der hohen Teilnehmerdichte schnell auszahlt. Die weniger lukrativen ländlichen Regionen aber könnte 1&1 dauerhaft mit Hilfe des Vodafone-Roaming-Vertrags bedienen. Wenn sich ein Anbieter aber von den Aufsichtsbehörden ungeahndet nur die Rosinen herauspicken darf, schafft das im Markt Unmut: „Dommermuth kann man nur gratulieren“, heißt es aus der Branche.  „Der Regulator erlaubt ihm, sein Geschäftsmodell zu optimieren.“

Laut 1&1 gibt es auch über das durch die Auktion gesteckte Ausbauziel der Haushaltsabdeckung von 50 Prozent in 2030 „Planungsszenarien für den weiteren Netzausbau“.

Wie allen Netzbetreibern wird auch Dommermuth seine Versteigerungssumme von 1,07 Milliarden Euro bislang zinsfrei gestundet. Noch gibt es keine Konsequenzen für die mehr als zweijährige Verspätung, bis die in den Ausbauvorgaben der Auktion geforderten ersten 1000 Masten bis Ende 2022 standen. Sie lassen aus gleich zwei Gründen auf sich warten: Zum einen ist die gesamte Auktion für ungültig erklärt worden – und die Bundesnetzagentur versucht, dagegen vorzugehen. Bis das final geklärt ist, kann sie keine Strafen dazu verhängen. Zum anderen läuft eine kartellrechtliche Untersuchung: Das Bundeskartellamt sieht in einer vorläufigen Einschätzung „eine kartellrechtliche Behinderung von 1&1 bei seinem Markteintritt“ als gegeben. Das soll Mitte 2025 entschieden sein.

Was 1&1 in der Fläche noch nicht liefert, will der Anbieter an Nutzungsintensität wettmachen: „Anders als die etablierten Netzbetreiber nutzen wir an jedem Standort sämtliche uns zugeteilte Frequenzen“, so Dommermuths Pressestelle. „Dass 1&1 die in der 5G-Frequenzauktion ersteigerten Frequenznutzungsrechte entzogen werden sollen, steht nicht zur Diskussion.“

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