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Pfizer-GateSchlappe für von der Leyen im Streit um geheime SMS

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss die Kommunikation mit dem Impfstoffhersteller Pfizer während der Coronakrise offenlegen.Daniel Goffart 14.05.2025 - 14:46 Uhr
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. Foto: AP

Nach einem Beschluss des zuständigen Gerichts der Europäischen Union von Mittwoch hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einer Journalistin der „New York Times“ zu Unrecht den Zugang zu SMS-Nachrichten verweigert, die sie während der Corona-Krise wegen des Ankaufs von Impfstoffen mit Albert Bourla, dem Chef des US-Pharmakonzerns Pfizer, ausgetauscht hat.

Das Gericht befand die Weigerung zur Herausgabe der Textnachrichten für nichtig. Die Kommission hatte zwar nicht bestritten, dass von der Leyen mit Pfizer-Chef Bourla kommuniziert hatte. Die Behörde behauptete aber, dass die SMS-Nachrichten der Präsidentin nicht mehr vorhanden seien. Die Richter haben sich von dieser Aussage aber offenkundig nicht überzeugen lassen.

Impfstoffe außerhalb der Reihe

Angestrengt hatte das Verfahren eine Journalistin der „New York Times“, die einen Artikel zur Impfstoffbeschaffung der EU während der Epidemie recherchiert hatte. Da die Kommission ihr eine Reihe Antworten verweigerte, klagte die Journalistin auf Herausgabe aller Textnachrichten, die von der Leyen und Bourla zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben. Dahinter steckte der Verdacht, dass von der Leyen die Impfstoffe bei Pfizer außerhalb des üblichen Bestellverfahrens geordert hatte, was möglicherweise dazu führte, dass die EU einen erhöhten Preis zahlen musste. Im Laufe der Pandemie wurde zudem deutlich, dass die EU insgesamt bei Pfizer zu viel Impfstoff bestellt hatte, sodass die nicht gebrauchten Vakzine verfielen und unbrauchbar wurden.

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Verstoß gegen Transparenz-Vorgaben

Das Gericht stützte seinen Beschluss auf die EU-Verordnung über den öffentlichen Zugang zu Dokumenten. Das Verhalten der Kommission im Pfizer-Fall entspreche, so die Richter, dieser Verordnung nicht. Die Antworten der Kommission zu den angeforderten Textnachrichten hätten „während des gesamten Verfahrens entweder auf Hypothesen oder auf wechselnden oder ungenauen Informationen“ beruht. Dabei solle aber die Verordnung dem Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz und Zugang zu Dokumenten „größtmögliche Wirksamkeit“ verschaffen.

Die Journalistin hatte nach Ansicht der Richter aufgrund ihrer Recherchen nachweisen können, dass die Textnachrichten existierten. „In einer solchen Situation kann sich die Kommission nicht mit der Behauptung begnügen, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei, sondern muss plausible Erklärungen abgeben, die es der Öffentlichkeit und dem Gericht ermöglichen, zu verstehen, warum diese Dokumente nicht auffindbar sind“, schreiben die Richter. Die Kommission habe nicht erläutert, wo und wie sie nach den Nachrichten gesucht habe. „Somit hat sie keine plausible Erklärung gegeben, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente zu rechtfertigen.“ Zudem habe die Kommission nicht hinreichend klargestellt, ob die angeforderten Textnachrichten gelöscht wurden und ob die Löschung „freiwillig oder automatisch“ erfolgt sei und ob von der Leyens Mobiltelefon ausgetauscht worden sei. Ferner habe die Kommission, so das Gericht, nie plausibel dargelegt, warum der Inhalt der Textnachrichten unwichtig sei und deshalb nicht hätte aufbewahrt werden müssen.

Richter glauben von der Leyen nicht

Die Kommission hatte sich stets darauf berufen, dass von der Leyen die SMS gelöscht habe und sie deshalb nicht mehr vorhanden seien. Der weitere Verlauf in dem Verfahren ist offen. Beide Parteien können das Urteil noch anfechten und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen, Rasmus Andresen, bezeichnete das Urteil als „überfällig“. Man habe 2020 bereits während der Corona-Pandemie wiederholt ein transparentes Vorgehen der Kommission verlangt, sowohl bei der Vertragsschließung mit den US-Pharmakonzernen als auch beim Ankauf der Impfstoffe. „Unsere Forderungen nach Offenlegung und Einsicht von Verträgen sind seitens der EU-Kommission unbeantwortet geblieben. Daher begrüßen wir dieses Urteil und erwarten von der EU-Kommission von nun an mehr Transparenz“, sagte Andresen. „Ursula von der Leyen darf sich kein zweites Pfizer-Gate leisten und muss aus ihren Fehlern lernen.“

Erst zu wenig, dann zu teuer

Von der Leyen war 2020 zu Beginn der Pandemie in den ersten Monaten 2021 in die Kritik geraten, weil die EU im Vergleich zu den USA oder Großbritannien nur über wenig Impfstoff verfügte. Vor allem die mRNA-Vakzine von Pfizer und Moderna, die sich schnell als die wirksamsten herausstellten, waren in dieser Phase kaum vorhanden. Die Kommission stritt damals jede Verantwortung ab, weil sich angeblich etliche Mitgliedstaaten gegen die Beschaffung der relativ teuren mRNA-Impfstoffe gesperrt hatten. Auch vor diesem Hintergrund ist es interessant zu erfahren, warum von der Leyen dann später beim Einkauf der Vakzine über Pfizer-Chef Bourla einen vergleichsweise hohen Preis akzeptierte.

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