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UrteilManagerwechsel wirft Fragen zu Vergabe von EU-Satelliten auf

Die EU will neue Satelliten ins All schicken, es geht um mehr als eine Milliarde Euro. Eine Bremer Firma geht bei der Vergabe leer aus, wehrt sich aber erfolgreich – auch wegen eines Managerwechsels. 12.06.2025 - 13:45 Uhr
Ein Schild mit der Aufschrift de Justice de Union Europeene vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Das Bremer Unternehmen OHB System hat im Rechtsstreit um die Vergabe neuer EU-Satelliten einen Etappensieg errungen. Foto: Harald Tittel/dpa

Das Bremer Unternehmen OHB System hat im Rechtsstreit um die Vergabe neuer EU-Satelliten einen Etappensieg errungen. Das Gericht der EU müsse erneut über die Rechtmäßigkeit der Vergabe entscheiden, weil es in seinem Urteil entscheidende Aspekte nicht überprüft habe, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Besonders die Rolle eines leitenden Mitarbeiters, der während der Vergabe von OHB System zum Konkurrenten wechselte, müsse das EU-Gericht besser beleuchten.

Konkret geht es um eine Ausschreibung des EU-Satellitenprojekts Galileo. Die für die Vergabe verantwortliche EU-Kommission nahm dafür drei Unternehmen in die engere Auswahl: OHB System, Airbus Defence and Space (ADS) und Thales Alenia Space Italia. Den Zuschlag im Wert von 1,47 Milliarden Euro erhielten schließlich die beiden Konkurrenten, weil OHB nicht das günstigste Angebot vorgelegt habe. Das Bremer Unternehmen focht den Beschluss erfolglos vor dem EU-Gericht an, ehe es am EuGH in Berufung ging.

Vorteile durch Managerwechsel möglich

Die Richterinnen und Richter am EuGH wiesen darauf hin, dass OHB der Kommission bereits während der Vergabe mitgeteilt habe, dass ihr leitender Manager für das operative Geschäft zum Konkurrenten ADS gewechselt sei – und zwar in verantwortlicher Position für das Galileo-Angebot.

Die Brüsseler Behörde müsse in allen Abschnitten der Vergabe für einen möglichst fairen Wettbewerb sorgen, so das Urteil. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ADS durch den Managerwechsel unrechtmäßige Vorteile erhalten habe.

dpa
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