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Internationales RechtUN-Gericht nimmt Stellung zu Klimaschutz-Pflichten von Staaten

Bedrohte Inselstaaten und arme Entwicklungsländer hoffen auf ein Votum zu ihren Gunsten: Können Staaten für Klimaschäden durch Emissionen von Treibhausgasen haftbar gemacht werden? 23.07.2025 - 07:46 Uhr
Der vorsitzende Richter Nawaf Salam (4.v.r) eröffnet vor dem Weltgerichtshof eine Anhörung. Foto: Peter Dejong/AP/dpa

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag nimmt am Mittwoch (15.00 Uhr) Stellung zu der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich möglicherweise aus einer Verantwortung von Staaten für Klimaschäden durch die Emission von Treibhausgasen ergeben. 

In dem Verfahren haben kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer das höchste Gericht der Vereinten Nationen aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben.

Für diese Staaten gehe es um das Überleben, machten Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten in dem bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH geltend.

Die UN-Vollversammlung hatte das Gericht 2023 beauftragt, ein Gutachten zu eventuellen juristischen Konsequenzen für Staaten zu erstellen, „die durch ihre Handlungen und Unterlassungen erhebliche Schäden am Klimasystem und anderen Teilen der Umwelt verursacht haben“. Vor allem sollte dies in Bezug auf Inselentwicklungsstaaten geklärt werden, „die aufgrund ihrer geografischen Lage und ihres Entwicklungsstands durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels geschädigt oder besonders betroffen sind“. 

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Das Rechtsgutachten ist zwar nicht bindend, könnte aber nach Ansicht von Experten Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. Im Laufe des Verfahrens hatten Vertreter von 98 Staaten und 12 Organisationen den 15 Richtern im Haager Friedenspalast ihre Argumente präsentiert.

Große Wirtschaftsstaaten: Paris-Abkommen reicht

Große Wirtschaftsstaaten wie China und die USA, die für den überwiegenden Teil der CO2-Emissionen verantwortlich sind, lehnen rechtliche Verpflichtungen ab, die über bestehende Abkommen hinausgehen, und verweisen auf die Bestimmungen der UN-Klimaschutzkonventionen und des Pariser Klimaabkommens. Auch Deutschland erklärte, dass die dort festgeschriebenen Verpflichtungen ausreichten. 

Rechtsvertreter von Entwicklungsländern weisen demgegenüber darauf hin, dass Staaten sich nicht an ihre Verpflichtungen hielten und Klimagipfel wie jener im November 2024 in Baku enttäuschend verliefen. Sie wollen erreichen, dass die Verursacher der größten Schadstoff-Emissionen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zu Reparationszahlungen verpflichtet werden.

Die Initiative zu dem historischen Klimaverfahren vor dem IGH hatte Vanuatu ergriffen. Der Inselstaat im Südpazifik ist vom Untergang bedroht, weil der Meeresspiegel infolge der Erderhitzung steigt.

dpa
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