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VersicherungsvergleichDer beste Rechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung bewahrt Verbraucher im Streitfall vor hohen Kosten. Die WirtschaftsWoche kürt die Policen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.Jessica Schwarzer 02.12.2025 - 17:43 Uhr
Die besten Rechtsschutzversicherungen 2025 Foto: imago-images

Der Streit mit dem Chef eskaliert? Der Arbeitgeber strukturiert um und der Job ist weg? Die Krankenversicherung oder gar die Berufsunfähigkeitsversicherung will nicht zahlen? Oder es gibt Ärger mit dem Verkäufer oder Bauherrn der neuen Immobilie? Nicht selten enden solche Fälle vor dem Richter.

Die Streitlust der Deutschen hat in den vergangenen Jahren zwar stark abgenommen. Wer aber vor Gericht landet, muss mit den finanziellen Folgen rechnen.

Von 2007 bis 2023 ist die Zahl der neu eingegangenen Zivilverfahren an den Gerichten nahezu stetig gesunken, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht. An den Amtsgerichten gingen 2023 knapp 773.400 Verfahren neu ein. Im Jahr 2007 waren es noch 1,26 Millionen – ein Rückgang um fast 39 Prozent. Auch an den Landgerichten, die für die teureren Zivilprozesse ab einem Streitwert von 5000 Euro zuständig sind, wurden mit knapp 301.000 Fällen etwa 19 Prozent weniger eingereicht.

Rechtsstreitigkeiten sind kostspielig

Das ändert aber nichts daran: Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. „Eine Rechtsschutzversicherung unterstützt finanziell dabei, Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen“, sagt Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aber die Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht jeden Rechtsstreit und sie schützt nicht vor allen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten.“

Sie bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. „Die Kostenübernahme kann sich von einer anwaltlichen Erstberatung bis zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens über mehrere Instanzen erstrecken“, erklärt der Bund der Versicherten. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Es besteht aber beispielsweise in der Regel kein oder nur sehr eingeschränkter Rechtsschutz im Fall einer Scheidung, bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen oder für spekulative Kapitalanlagen und Spiel- und Wettverträge.

Foto: WirtschaftsWoche

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte sich beraten lassen und das Kleingedruckte sehr genau studieren. Was leistet die Police? Welche Rechtsbereiche sind abgedeckt? Rechtsschutzversicherungen werden oft nach einem Baukasten-Prinzip zusammengestellt. Es gibt spezielle Tarife für Arbeits-, Wohnungs- oder Verkehrsrechtsschutz. Interessierte müssen entschieden, welche Lebensbereiche sie abdecken wollen. Je nach Bausteinen können die Kosten recht unterschiedlich ausfallen. Mitunter können es mehrere Hundert Euro pro Jahr sein oder eben deutlich weniger.

Doch wie teuer ist guter Rechtsschutz? Das Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) hat exklusiv für die WirtschaftsWoche die besten Policen für einen Musterfall ermittelt: Eine Familie hat vor Kurzem Eigentum erworben und möchte die Bereiche Privat-, Beruf-, Verkehr- inklusive Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit absichern. Die Versicherungssumme liegt bei 150.000 Euro. Unter Berücksichtigung der Preissensibilität der Familie werden für das Ranking nur die Tarife mit dem niedrigsten Beitrag der jeweiligen Versicherer unter die Lupe genommen. Ausgezeichnet werden die Rechtsschutzpolicen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Selbstbeteiligung reduziert die Versicherungsprämie

Der Versicherungsnehmer entscheidet sich für eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro. Experten raten grundsätzlich, über einen solchen Selbstbehalt nachzudenken. Der Bund der Versicherten beispielsweise rät, eine Selbstbeteiligung in einer Höhe zu vereinbaren, die für den Versicherten wirtschaftlich tragbar ist – idealerweise in Höhe von mindestens 500 Euro. Dadurch können sie ihre Versicherungsprämie merklich reduzieren. „In den meisten Fällen führen schadenfreie Vertragsverläufe zur Reduzierung des Selbstbehaltes, sofern bei Vertragsbeginn vereinbart“, ergänzt Marina Sigalov, Senior Versicherungsanalystin bei Morgen & Morgen. Die Eigenleistung ist dann also an einen Schadenfreiheitsrabatt gekoppelt. „Auch die Beauftragung eines vom Versicherer empfohlenen Anwaltes führt in den meisten Fällen zu einem geringeren Selbstbehalt.“

Der Familienvater hat die Wahl zwischen sieben Policen, die mit einem „Exzellent“ ausgezeichnet wurden. Sie stammen von DMB, KS/Auxilia, NRV, Nürnberger, VHV, ÖRAG und Rohland. Die Jahresprämie liegt zwischen 233 Euro bei der erstplatzierten DMB und 314,01 Euro bei der ÖRAG. Außerdem wurden Policen von Concordia und DEURAG mit einem „Sehr gut“ ausgezeichnet. „In unserem Fallbeispiel haben wir uns auf die Absicherung des Immobilien-Rechtsschutzes konzentriert, da es sich in unserem Fallbeispiel um eine junge Familie handelt, die frische Eigentumsbesitzer sind“, erklärt die M&M-Expertin.

Gestiegene Immobilienpreise, hohe Zinsen und zudem eventuell versteckte oder verschwiegene Baumängel am Eigentum könnten die Familie in den Ruin führen. „Der Vergleich zeigt, dass sich die Versicherer auch mit kostenbewussten Kunden beschäftigen und ein solides, dennoch preisgünstigeres Gesamtpaket anbieten“, sagt die M&M-Expertin.

Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben

Die Rechtsschutzversicherung zahlt übrigens nicht automatisch. Sie bietet nur dann Schutz, wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht. Ein Hinweis auf ausreichende Erfolgsaussicht kann beispielsweise eine vertretbare Rechtsauffassung aus Literatur und Rechtsprechung sein.

„Anders jedoch, wenn die voraussichtlich entstehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen“, sagt Verbraucherschützin Follmann. „In diesem Fall zahlt die Versicherung nicht, weil die berechtigten Interessen der Versichertengemeinschaft beeinträchtigt würden.“ Wichtig ist, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt oder absehbar ist. „Die Ursache für einen Rechtsstreit darf mit einigen Ausnahmen grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten“, warnt Follmann.

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