1. Startseite
  2. Agenturmeldungen
  3. Verkehrssicherungspflicht: Gemeinde haftet nicht für geplatzte Reifen

VerkehrssicherungspflichtGemeinde haftet nicht für geplatzte Reifen

Ein geplatzter Reifen, 1.400 Euro Schaden – doch das Gericht sagt: Die Gemeinde muss nicht zahlen. Wann Autofahrer selbst haften und wo die Verantwortung endet. 16.01.2026 - 00:05 Uhr Quelle: dpa
Flickenteppich und Kraterlandschaften: Nicht immer ist der Straßenbelag ideal - welche Pflicht hat die Gemeinde, Gefahren abzuwenden? Foto: Federico Gambarini/dpa

Gemeinden müssen Straßen frei von Gefahren halten – Stichwort Verkehrssicherungspflicht. Doch wo sind die Grenzen und wann fängt die Verantwortung des Autofahrers an?

In jedem Fall dient die Sicherungspflicht nicht dazu, dass Verkehrsteilnehmer das „allgemeine Lebensrisiko“ auf die Gemeinden abwälzen können, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Flensburg.

Ein Autofahrer wollte dabei Schadenersatz von einer Gemeinde, weil er sich in Bruchstellen am Straßenrand zwei Reifen platt gefahren hatte. Doch das Gericht wies ihn ab. Es sei zu erkennen gewesen, dass die Straße in weiten Teilen nicht befestigt und der äußere Straßenrand nicht stabil sei. Entsprechend hätte er langsamer fahren müssen, als er dem Gegenverkehr dorthin auswich. 

„Eine Pflichtverletzung beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist“, schreibt das Landgericht in den Leitsätzen seines Urteils, auf das der ADAC hinweist. (Az.: 2 O 90/25)

Plötzlich gibt es einen Knall

Der Mann war wegen eines entgegenkommenden Autos auf dem rechten asphaltierten Rand weitergefahren - dabei gab es einen lauten Knall: Beide Reifen an der rechten Seite platzten, zudem wurde die Felge beschädigt. Der Schaden: 1.400 Euro. Diesen Betrag wollte der Fahrer von der Gemeinde erstattet bekommen. Sein Argument: Die Gemeinde hätte die Verkehrssicherungspflicht verletzt. 

Die Bruchstellen wären am rechten Straßenrand gewesen – in einer Größe von 13 bis 15 Zentimetern. Auch das danebenliegende ausgewaschene Bankett mit – erkennbaren – tiefen Schlaglöchern wäre nicht in einem befahrbaren Zustand gewesen, lauteten seine Argumente. 

Der Autofahrer vertrat die Ansicht, die Gemeinde wäre verpflichtet gewesen, die Bruchstellen zu reparieren oder vor ihnen zu warnen. Das sah die betroffene Gemeinde ganz anders: Die Straße stand unter regelmäßiger Kontrolle und die Schäden wären erkennbar gewesen. Die Sicherungspflicht sah sie nicht verletzt. Deshalb ging die Sache vor Gericht. 

Wie sagt das Landgericht?

Im Detail führte das Gericht aus: Ja, die entsprechenden Vorschriften nehmen die Gemeinde zwar grundsätzlich in die Pflicht, die Verkehrsflächen von Gefahren freizuhalten. Sie muss im Rahmen des Zumutbaren alles tun, auf solche Gefahren zu reagieren, um die Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Aber: Sie muss nicht für alle erdenkbaren Möglichkeiten Vorsorge treffen. Eine absolute Gefahrlosigkeit kann nicht eingefordert werden. 

Der zuständige Bauhof führte drei bis vier Kontrollen im Jahr an der Straße durch, die letzte zwei Wochen vor dem Unfall. Das wertete das Gericht dahingehend, dass alles Zumutbare getan worden wäre. 

In diesem Fall sei außerdem für einen ortsunkundigen Fahrer, wie den Kläger, erkennbar gewesen, dass es sich um eine in weiten Teilen unbefestigte Straße handelte. Sie war bei Gegenverkehr erkennbar nur mit reduziertem Tempo zu befahren. Laut Gericht war auch zu erkennen, dass der äußere Rand nicht genügend stabil war. Mit Abbruchkanten musste man rechnen. 

Der Mann hätte in dem Fall die schadhafte Stelle also selbst erkennen können. Deshalb wurde seine Klage abgewiesen.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick