1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel
  4. Herta, Meica, Rügenwalder: Wurstkartell muss Millionen-Bußgeld zahlen

Herta, Meica, RügenwalderWurstkartell muss Millionen-Bußgeld zahlen

Das Bundeskartellamt verdonnert das Wurst-Kartell zu Geldbußen in Höhe von 338 Millionen Euro. Damit hat die Behörde 2014 so hohe Bußgelder wie noch nie verhängt - und stellt einen umstrittenen Rekord auf.Timo Stukenberg 15.07.2014 - 13:32 Uhr aktualisiert

Briefumschläge

Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel für Briefumschläge gezahlt. Wegen unerlaubter Zusammenarbeit mit Konkurrenten müssen der Heilbronner Briefumschlag-Hersteller Mayer-Kuvert und vier weitere Firmen ein Bußgeld von insgesamt fast 19,5 Millionen Euro zahlen, entschied die Brüsseler EU-Kommission am 11. Dezember 2014. Auf Mayer-Kuvert entfallen dabei knapp 5 Millionen Euro. Ebenfalls an dem Kartell beteiligt waren die schwedische Firma Bong, der spanische Hersteller Tompla sowie GPV und Hamelin aus Frankreich. Mayer-Kuvert hat inzwischen GPV übernommen. Die Firmen haben sich nach Erkenntnissen der EU-Kommission von Oktober 2003 bis April 2008 abgesprochen - Hamelin stieß allerdings erst im November 2003 dazu. „Mehr als vier Jahre lang haben diese Umschlaghersteller, anstatt in fairen Wettbewerb zu treten, künstliche Preiserhöhungen in einer Reihe von Mitgliedsstaaten vereinbart“, so EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Das Kartell wurde von Top-Managern betrieben.“

Foto: dpa

Lebensmittelkonserven

Verbraucher in ganz Europa haben mehr als ein Jahr lang zu viel für Pilzkonserven bezahlt. Die Hersteller Bonduelle, Prochamp und Lutèce haben ab September 2010 Preise abgesprochen und den Markt untereinander aufgeteilt. Die EU-Kommission verhängte deshalb im Juni 2014 gegen die französische Firma Bonduelle eine Geldstrafe in Höhe von 30,2 Millionen Euro, auf Prochamp aus den Niederlanden entfallen zwei Millionen Euro - das Unternehmen profitiert von einer Minderung der Strafe um 30 Prozent, weil es mit der EU-Kommission kooperierte. Lutèce aus den Niederlanden kommt ungeschoren davon, da es die Wettbewerbshüter auf die unerlaubte Zusammenarbeit aufmerksam machte. Betroffen waren Pilze in Dosen und Gläsern, die als Eigenmarken des Handels verkauft wurden.

Foto: Screenshot

Biermarkt

Das Kartellamt hat im April 2014 entschieden: 231,2 Millionen Euro Bußgeld müssen die Brauereien zahlen. Mitte Januar 2013 hatte das Bundeskartellamt bereits Bußgelder in Höhe von 106,5 Millionen Euro verhängt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagt, es sei sehr unwahrscheinlich, dass sich Brauereien nach diesem Verfahren noch einmal in Absprachen wagen würden. Es geht um Vorgänge aus den Jahren 2006 bis 2008. Betroffen sind unter anderem Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner. Die Branche soll Preiserhöhungen für Fass- und Flaschenbier abgesprochen haben. Bei Flaschenbier sei dabei der Preis für einen Kasten Bier 2008 um einen Euro gestiegen. Das Kartellverfahren geht auf Informationen des Beck's-Herstellers Anheuser-Busch InBev Germany zurück, der als Kronzeuge ohne Geldbuße bleibt.

Mit dem neu verhängten Bußgeld addiert sich die Summe auf fast 340 Millionen Euro auf - eine der höchsten Strafe in der Geschichte des Kartellamtes. Die auf Ernährung spezialisierte Verbraucherschützerin Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg bezifferte den Schaden allein durch die Absprachen über das Flaschenbier in einem Jahr - grob geschätzt - auf über 400 Millionen Euro.

Foto: dpa

Kugellager

Die EU-Kommission hat im März 2014 gegen den Autozulieferer Schaeffler und mehrere andere Firmen wegen verbotener Preisabsprachen bei Kugellagern ein Bußgeld von insgesamt fast einer Milliarde Euro verhängt. Die höchste Strafe entfalle auf Schaeffler mit 370,5 Millionen Euro, teilten die Wettbewerbshüter mit. Der schwedische Konzern SKF müsse 315,1 Millionen Euro zahlen. Zudem seien mehrere japanische Firmen verdonnert worden. Das Kartell habe von 2004 bis 2011 Preise abgesprochen.

Foto: dpa

Preisabsprachen bei Tapeten

Heimwerker haben nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes von Ende Februar 2014 jahrelang zu viel Geld für Tapeten bezahlt. Die Bonner Wettbewerbsbehörde verhängte gegen vier Hersteller und ihren Verband wegen unerlaubter Preisabsprachen Bußgelder in Höhe von 17 Millionen Euro. Zwischen 2005 und 2008 hätten die in Deutschland führenden Unternehmen zu Lasten ihrer Kunden auf Verbandstagungen Preiserhöhungen abgesprochen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Auf den Marktführer A.S. Création Tapeten AG entfällt allein eine Summe von 10,5 Millionen Euro. In einer Pflichtmitteilung an die Börse kündigte das Gummersbacher Unternehmen an, beim Oberlandesgericht in Düsseldorf Einspruch gegen den Bescheid des Kartellamtes einzulegen. Die Behörde habe die Argumente, die gegen kartellrechtliche Verstöße sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Außerdem sei die Höhe der Bußgelder unangemessen, hieß es zur Begründung.

Die Tapetenfabrik Rasch, die den Fall als Kronzeuge ins Rollen gebracht hatte, kam in den Genuss der Bonusregelung und damit ohne Geldbuße davon. Neben A.S. Création wurden auch gegen die Marburger Tapetenfabrik Schaefer, Erismann (Breisach), Pickhardt + Siebert (Gummersbach) und den Verband Deutscher Tapetenfabriken Geldbußen verhängt. In dem Fall sei eine Funktion dazu missbraucht worden, die Absprache der Hersteller aktiv zu unterstützen, betonte Mundt.

Foto: dpa

Preisabsprachen bei Haushalts- und Industriezucker

Das Bundeskartellamt hat im Februar 2014 gegen drei große deutsche Zuckerhersteller wegen verbotener Absprachen Bußgelder in Höhe von rund 280 Millionen Euro verhängt. Die Wettbewerbsbehörde wirft den Unternehmen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker vor, sich über viele Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen zu haben. Ziel sei es gewesen, möglichst hohe Preise für Haushalts- und Industriezucker zu erzielen. Teilweise sei es durch die Kartellrechtsverstöße nach Aussagen von Industriekunden zu erheblichen Preissteigerungen und sogar zu Versorgungsengpässen gekommen.

Foto: dpa

Preisabsprachen bei Gummiteilen

Wegen jahrelanger Preisabsprachen bei Gummiteilen muss der Autozulieferer Bridgestone eine Strafe von 425 Millionen Dollar (311 Millionen Euro) zahlen. Das Justizministerium geht seit einiger Zeit scharf gegen Kartelle in der Autozulieferbranche vor. Insgesamt 26 Firmen haben sich schuldig bekannt oder angekündigt, dies zu tun. Die Strafen summieren sich mittlerweile auf mehr als zwei Milliarden Dollar. Bridgestone trifft es nun besonders hart, weil das Unternehmen vor zweieinhalb Jahren schon einmal für Absprachen belangt wurde und damals mit 28 Millionen Dollar büßte. Bridgestone verdient sein Geld zwar weiterhin überwiegend mit Reifen, produziert jedoch unter anderem auch Fahrwerkskomponenten. Im Fall von Februar 2014 ging es um Gummiteile, die zur Schwingungsdämpfung im Auto eingesetzt werden. Die Absprachen zwischen verschiedenen Herstellern haben nach Erkenntnissen der US-Justiz von Anfang 2001 bis Ende 2008 gedauert. Zu den Geschädigten gehörten demnach unter anderem die Autobauer Toyota und Nissan. Sie haben auch Werke in den USA. Bridgestone kündigte an, dass die beteiligten Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen würden. Zugleich versicherte das Unternehmen, dass das Management nichts gewusst habe. Führungskräfte würden auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, „um das aufrichtige Bedauern für diesen Vorfall zu unterstreichen“, wie Bridgestone erklärte.

Foto: dapd

Siemens

Die EU-Kommission hatte Siemens und zehn andere Unternehmen aus Europa und Japan im Januar 2007 wegen eines Kartells für gasisolierte Schaltanlagen zu Geldbußen von insgesamt 750 Millionen Euro verdonnert. Siemens hatte dabei die höchste Buße kassiert. Den Unternehmen wurde vorgeworfen, Ende der 80er Jahre in diesem Marktsegment Auftragskontingente aufgeteilt und Preise abgesprochen zu haben. Siemens blieb 2013 endgültig an seiner Strafe von fast 400 Millionen Euro hängen. Der Europäische Gerichtshof schmetterte am 19. Dezember die Berufung des Industriekonzerns gegen das Urteil der Vorinstanz ab. Schon 2011 hatte das EU-Gericht die Klage von Siemens gegen die Kartellstrafe abgewiesen. Der Münchener Konzern war daraufhin vor den EuGH gezogen. Mit dem Urteil des EuGH ist die Strafe rechtskräftig.

Foto: REUTERS

HeidelbergCement

Der Baustoffkonzern muss ein Millionen-Bußgeld wegen Preisabsprachen eines Zementkartells bezahlen. Der Bundesgerichtshof habe das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juni 2009 rechtskräftig bestätigt, teilte HeidelbergCement im April 2013 mit. Der im Dax notierte Konzern hatte damals gegen den Busgeldbescheid Einspruch eingelegt. Das Bußgeld wegen Kartellverstößen in den Jahren 1990 bis 2002 beträgt den Unternehmensangaben zufolge 161,4 Millionen Euro. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer reduzierte sich die ursprünglich verlangte Summe um knapp 90 Millionen Euro.

Foto: AP

Nestlé

Im Kartellverfahren gegen zahlreiche Lebensmittelkonzerne ist das Marktschwergewicht Nestle glimpflich davongekommen. Das Bundeskartellamt verhängte im März 2013 unter anderem wegen unerlaubter Preisabsprachen mit dem Wettbewerber Kraft gegen Nestle ein Bußgeld von 20 Millionen Euro. Grund für den vergleichsweise geringen Betrag sei die Kooperation des Schweizer Nahrungsmittelkonzerns mit den Behörden bei der Aufklärung der Vorwürfe.

Foto: REUTERS

Haribo

2012 wurde Haribo Bundeskartellamt mit einem Bußgeld in Millionenhöhe bestraft. Der Gummibärchen-Hersteller und ein verantwortlicher Vertriebsmitarbeiter mussten wegen eines verbotenen Informationsaustauschs mit Konkurrenten insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zahlen, wie die Wettbewerbshüter mitteilten. Haribo-Mitarbeiter sollen sich mit drei anderen Süßwarenherstellern regelmäßig informell über Verhandlungen mit dem Einzelhandel etwa über Rabattforderungen der Händler ausgetauscht haben.

Foto: dpa/dpaweb

Schokokartell

Im Jahr 2011 wurden gegen Kraft Foods Deutschland, Unilever Deutschland und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 38 Millionen Euro verhängt. Angeleiert wurde das Verfahren seinerzeit aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH, die daher ohne Geldbuße davonkam. "Hochrangige Vertriebsmitarbeiter der Unternehmen haben sich über mehrere Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen und gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern, teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen informiert", erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Im klassischen Sinne seien das keine Kartellabsprachen gewesen, der Wettbewerb sei aber dadurch stark beeinträchtigt worden. Betroffen waren vor allem Süßwaren, Heißgetränke, Tiernahrung und Tiefkühlpizza.

Foto: dpa

Das Bundeskartellamt verhängt ein Bußgeld von 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller und 33 verantwortliche Personen. Die Firmen hatten sich über Preise verständigt und so Konsumenten in Deutschland geschädigt. Damit steigt die Summe aller vom Bundeskartellamt verhängten Bußgeldbescheide auf 937 Millionen Euro – der höchste Wert in der Geschichte der Behörde.

Das Verfahren gegen die Unternehmen läuft bereits seit fünf Jahren. Die Behörde musste deshalb jetzt die Bußgeldbescheide ausstellen. Andernfalls wären die Vorwürfe verjährt. An den Absprachen beteiligt waren unter anderem so bekannt Hersteller wie Herta (Nestlé), Meica, Rügenwalder Mühle, Stockmeyer und Wiesenhof Geflügelwurst. Die H. & E. Reinert West­fälische Privat-Fleischerei GmbH und Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG kündigten an, Klage gegen den Bescheid einzulegen.

Die Wursthersteller trafen sich schon seit Jahrzehnten regelmäßig im sogenannten „Atlantic-Kreis“, benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem „Atlantic-Kreis“ kam es zwischen verschiedenen Wurstherstellern, insbesondere seit dem Jahre 2003, zu konkreten Absprachen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Preisabsprachen wurden über viele Jahre praktiziert. Das Gesamtbußgeld erscheint auf den ersten Blick hoch, relativiert sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und den Milliardenumsätzen die in dem Markt erzielt werden." Gerade bei der Bußgeldbemessung sei man in der teilweise mittelständisch geprägten Branche mit Augenmaß vorgegangen.

Von Wurst über Bier bis zu Stahl und Zement

Die Liste der kartellrechtlich vorbelasteten Unternehmen ist lang und umfasst alle Branchen: ThyssenKrupp, zum Beispiel, musste 2007 volle 479 Millionen Euro Strafe zahlen, HeidelbergCement wurde zu einem Bußgeld von 161,4 Millionen Euro verurteilt. Auch in diesem Jahr hatte das Bundeskartellamt bereits zwei große Kartelle aufgedeckt. Die Wettbewerbsbehörde wirft den Unternehmen Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker vor, sich über viele Jahre hinweg über Verkaufsgebiete, Quoten und Preise abgesprochen zu haben. Dafür mussten die Unternehmen eine Strafe von insgesamt rund 280 Millionen Euro zahlen.

Berühmte letzte Worte

Die drei sinnlosesten Kartelle

von Ralf Schwartz

Noch höher fiel das Bußgeld bei den sogenannten Fernsehbieren aus. Elf Brauereiunternehmen – darunter bekannte Hersteller wie Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner, Radeberger und Carlsberg – wird vorgeworfen, Preisabsprachen für Fassbier und Flaschenbier getroffen zu haben. Bei Flaschenbier sei dabei der Preis für einen Kasten Bier im Jahr 2008 um einen Euro gestiegen.

Erster sein lohnt sich

Doch nicht jeder der Kartellanten muss auch zahlen. Das Kartellverfahren geht auf Informationen des Beck's-Herstellers Anheuser-Busch InBev Germany zurück. Als Kronzeuge bleibt er ohne Geldbuße. Vier weitere Brauereien haben in dem Verfahren mit dem Kartellamt auf der Basis einer Bonusregelung kooperiert – und sich so einen Teil des Bußgelds erspart.

Die Regelung ist umstritten, doch Andreas Mundt, Präsident der Wettbewerbsbehörde, sieht die Regelung als Erfolg. Rund die Hälfte der Kartelle würden durch Tipps von Kronzeugen aufgedeckt, sagte er der Welt am Sonntag. Dass Amtspräsident Mundt Ernst macht mit seiner Ankündigung, härter gegen Kartelle zu ermitteln, zeigt auch der Jahresbericht für das vergangene Jahr. 73 Unternehmen und 11 Privatwohnungen hat er im vergangenen Jahr durchsuchen, 18 Terrabyte Daten und 1330 Aktenordner beschlagnahmen lassen. Zwölf Kartellverfahren hat sein Haus 2013 abgeschlossen – und dem Staat so rund 240 Millionen Euro an Bußgeld eingebracht.

Feuer unter dem Hintern. Das Bundeskartellamt hat gegen mehrere Wurst-Hersteller eine Strafe wegen illegaler Preisabsprachen verhängt.

Foto: dpa

Den größten Anteil machte 2013 ein Bußgeld gegen ein Bahnschienen-Kartell aus. Die Hersteller hatten sich abgesprochen, wer welche Aufträge übernehmen solle. So schadeten sie zehn Jahre lang Nahverkehrsunternehmen, Privat- und Regionalbahnen – und mussten dafür rund 98 Millionen Euro zahlen.

Im Fall des Wurstkartells ist die Bemessungsgrundlage des Bußgelds noch umstritten. Das Kartellamt will das Bußgeld für Tönnies am Umsatz all seiner Unternehmen bemessen, obwohl sie rechtlich nicht miteinander verflochten sind und nur gegen die Zur-Mühlen-Gruppe ermittelt wurde. „Ein mögliches Bußgeld wird in die Höhe getrieben, indem Umsätze der Tönnies-Gruppe, die mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun haben, mit in die Berechnung einbezogen werden“, beschwerte sich ein Sprecher der Gruppe. 

Die Höhe der Geldbußen richtet sich nach der Schwere und der Dauer der Tat. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird der Bußgeldrahmen nach oben mit 10% des Gesamtumsatzes des Unternehmens begrenzt. Ähnlich wie auf EU-Ebene werden die einzelnen Bußgelder immer höher – mit positivem Effekt, wie Behördenchef Mundt sagt. „Aufgrund der vielen Verfahren und der hohen Bußgelder ist das Thema endgültig in den Chefetagen angekommen.“

Bußgelder werden eingepreist

Die steigenden Bußgelder sind aber durchaus umstritten. „Die erhöhte Abschreckungswirkungen durch höhere Bußgelder lässt sich nicht belegen“, sagt Stefan Thomas, Professor für Kartellrecht an der Universität Tübingen. Wirksamer wären zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen wie Gefängnisstrafen für die verantwortlichen Manager. Das US-amerikanische und britische Recht erlaubt das, in Deutschland müssen die Verantwortlichen höchstens eine Strafe zahlen.

Kartellrechtsexperte Thomas sieht noch eine weitere Gefahr, drakonischer Geldbußen: Die hohen Zusatzkosten für die Firmen würden eingepreist und so an die Verbraucher weitergegeben. Da an Kartellen oftmals fast alle wichtigen Marktteilnehmer beteiligt sind, erhöhen sich die Preise generell. „Die Gefahr steigt, dass durch hohe Bußen für Unternehmen ein Nachteil für die Verbraucher entsteht“, sagt Thomas.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
Stellenmarkt
Die besten Jobs auf Handelsblatt.com
Anzeige
Homeday
Homeday ermittelt Ihren Immobilienwert
Anzeige
IT BOLTWISE
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Remind.me
Jedes Jahr mehrere hundert Euro Stromkosten sparen – so geht’s
Anzeige
Presseportal
Lesen Sie die News führender Unternehmen!
Anzeige
Bellevue Ferienhaus
Exklusive Urlaubsdomizile zu Top-Preisen
Anzeige
Übersicht
Ratgeber, Rechner, Empfehlungen, Angebotsvergleiche
Anzeige
Finanzvergleich
Die besten Produkte im Überblick
Anzeige
Gutscheine
Mit unseren Gutscheincodes bares Geld sparen
Anzeige
Weiterbildung
Jetzt informieren! Alles rund um das Thema Bildung auf einen Blick