Lohnabrechnung erklärt: Was Sie 2025 über Ihre Gehaltsabrechnung wissen sollten
Gehaltsabrechnungen sind für viele unverständlich. Arbeitnehmer sollten sich dennoch mit ihrer Lohnabrechnung beschäftigen.
Foto: imago imagesDie meisten Menschen schauen sich ihre Lohnabrechnung nie genau an. Meist wird nur kurz überprüft, ob das Gehalt beziehungsweise der Lohn stimmt, und es wird noch ein Blick auf die finale Auszahlung aufs Girokonto geworfen. Dann verschwindet die Entgeltabrechnung im Ordner.
Es ist aber wichtig, zumindest einmal im Jahr die Abrechnung durchzugehen. Wie hoch sind die Sozialbeitragssätze 2025? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die Sie rund um das Thema Gehaltsabrechnung kennen sollten.
Was ist eine Gehaltsabrechnung?
Eine Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung ist ein Dokument, in dem aufgelistet wird, aus welchen Bestandteilen sich der Lohn beziehungsweise das Gehalt eines Mitarbeiters in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Anhand der Gehaltsabrechnung können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die erfolgte Zahlung des Gehalts nachvollziehen.
Die Entgeltabrechnung ist der Oberbegriff und fasst die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung zusammen.
Unterschied zwischen Gehaltsabrechnung und Lohnabrechnung
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auf zwei Weisen entlohnen: über Lohn oder Gehalt. Beim Lohn wird der Arbeitnehmer nach seinen erbrachten Arbeitsstunden bezahlt – der Endbetrag kann dementsprechend monatlich variieren. Das Gehalt wiederum ist eine feste Summe, die monatlich gezahlt wird. Wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, spielt hierbei keine Rolle.
Aufbau und Inhalt einer Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnung
In der Gewerbeordnung (GeWo) in §108 Absatz 1 stehen alle Angaben, die eine Lohnabrechnung beinhalten muss. Dies umfasst sowohl allgemeine Angaben zum Arbeitnehmer als auch einzelne Entgeltbestandteile. Die Auflistung erfolgt in der Reihenfolge, die Sie Ihrer Entgeltabrechnung entnehmen können.
Kopfteil der Gehaltsabrechnung
- Name und Anschrift Arbeitgeber
- Name, Anschrift und Geburtsdatum Arbeitnehmer
- Versicherungsnummer, Steuerklasse und Steuer-ID Arbeitnehmer
- Beginn und ggf. Ende der Beschäftigung
- Zeitraum der Bescheinigung
Hauptteil der Gehaltsabrechnung
- Bruttolohn bzw. -gehalt
- Sachbezüge bzw. geldwerte Vorteile
- Vermögenswirksame Leistungen
- ggf. Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
- Steuerfreibeträge
- ggf. Kirchensteuerabzug
- Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
- Persönliche Abzüge
- Aufwandsentschädigungen
- Auszahlungsbetrag
Schlussteil der Gehaltsabrechnung
- Kontodaten des Arbeitnehmers
- Gesamtsumme des Arbeitgebers
- Verdienstbescheinigung
- Evtl. ein Hinweis darüber, dass die Abrechnung gemäß § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt wurde
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen?
Ja, in der Gewerbeordnung (GeWo) in §108 ist gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber jedem seiner Mitarbeiter eine Entgeltabrechnung in Textform ausstellen muss.
Sozialbeitragssätze in der Gehalts- beziehungsweise Lohnabrechnung 2025
*Als einziges Bundesland hat Sachsen für den Beitragssatz für die Pflegeversicherung eine andere Regelung. Hier beträgt der Arbeitnehmer-Anteil 2,30 Prozent und der Arbeitgeber-Anteil lediglich 1,30 Prozent.
Unterschied zwischen Brutto und Netto
Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt: Nettolohn = Bruttolohn − Steuern − Sozialabgaben. Netto ist also immer die aus Sicht des Geldempfängers steuerbereinigte Version, während Brutto noch um Steuern und Sozialabgaben bereinigt werden muss. Mit dem Brutto-Netto-Rechner der WirtschaftsWoche können Sie das genaue Nettogehalt berechnen.
Von Brutto zu Netto: Die verschiedenen Lohnsteuerklassen im Überblick
Die Lohnsteuerklasse beeinflusst, wie viel Steuer von Ihrem Gehalt bzw. Lohn abgezogen wird. Man unterscheidet hier derzeit zwischen sechs verschiedenen Steuerklassen. Für jede Steuerklasse ergibt sich ein monatlich steuerfreier Arbeitslohn (msA), also ein Wert, ab welchem erstmals die Lohnsteuer fällig wird.
- Lohnsteuerklasse 1 (I): Alleinstehende Personen, die ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind (msA: unter 1.403,00 Euro)
- Lohnsteuerklasse 2 (II): Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind (msA: unter 1.821,75 Euro)
- Lohnsteuerklasse 3 (III): Verheiratete, verwitwete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften; ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich (msA: unter 2.632,16 Euro)
- Lohnsteuerklasse 4 (IV): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare, die beide die Steuerklasse 4 gewählt haben; lohnt sich für Partner, die ungefähr dasselbe Einkommen verdienen (msA: 1.403,00 Euro)
- Lohnsteuerklasse 5 (V): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Ehepaare, bei denen der Partner die Steuerklasse 3 hat. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt meist die Steuerklasse 5 (msA: unter 134,91 Euro)
- Lohnsteuerklasse 6 (VI): Personen (ledig, verheiratet, gleichgeschlechtlich) mit zwei oder mehreren Jobs, z.B. eine geringfügige Beschäftigung (der zweite Job wird immer mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet); pro Job wird eine Lohnsteuerkarte verlangt (msA: 0,91 Euro)
Dabei ist zu beachten: Die genannten Werte gelten für Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind (etwa in der Rentenversicherung).
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