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LuftfahrtStreit um Emissionsrechte – Insolvenzverwalter von Air Berlin droht eine Niederlage

Mit der Insolvenz wurden keine Emissionszertifikate an Air Berlin mehr ausgegeben. Zurecht, meint der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof. 23.09.2021 - 13:02 Uhr

Die insolvente Airline hat nach Ansicht des EuGH wohl kein Anrecht auf kostenlose Emissionszertifikate.

Foto: dpa

Dem Insolvenzverwalter von Air Berlin droht in einem Rechtsstreit um wertvolle Emissionszertifikate für Treibhausgase eine Niederlage. Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertrat am Donnerstag in einem juristischen Gutachten die Auffassung, dass an Fluggesellschaften nach EU-Recht keine kostenlos zugeteilten Zertifikate mehr ausgegeben werden dürfen, wenn diese ihre Tätigkeit eingestellt haben.

Demnach hat die Deutsche Emissionshandelsstelle vollkommen legitim die Ausgabe von zuvor zugesagten Emissionszertifikaten für die Jahre 2018 bis 2020 an Air Berlin aufgehoben, da die Fluggesellschaft den Flugbetrieb wegen Insolvenz 2017 beendet hatte.

Die inzwischen insolvente Air Berlin war als Luftverkehrsgesellschaft für den Ausstoß von CO2 emissionshandelspflichtig. Die Deutsche Emissionshandelsstelle teilte der Airline für die Handelsperiode 2013 bis 2020 kostenlose Luftverkehrsberechtigungen zu. Nachdem Air Berlin die Flugtätigkeit wegen Insolvenz 2017 eingestellt hatte, hob die Behörde die kostenlose Zuteilung der Emissionszertifikate auf.

Der Insolvenzverwalter beklagt die fehlende Ermächtigungsgrundlage. Außerdem habe die Fluggesellschaft die für das Jahr 2017 zugeteilten Berechtigungen bereits vor August 2017 verkauft und auf den Bestand der für 2018 zugeteilten Berechtigungen vertraut, argumentiert er.

Nach EuGH-Angaben sind die strittigen Berechtigungen nach dem Börsenpreis am Tag des Antragseingangs etwa 77 Millionen Euro wert. Das befasste Verwaltungsgericht Berlin legte dem Gerichtshof hierzu eine Reihe von Fragen vor. (Rechtssache C-165/20 Air Berlin).

Die Emissionszertifikate sind wertvoll, weil sie knapp sind und gehandelt werden können. Sie berechtigen Besitzer zum Ausstoß von Treibhausgasen, schaffen aber auch einen Anreiz, sie einzusparen.

Ein Urteil des EuGH in dem Verfahren wird in den kommenden Monaten erwartet. Auf dessen Grundlage wird dann das Verwaltungsgericht Berlin über den konkreten Fall entscheiden müssen.

dpa
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