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BundesverfassungsgerichtAfD klagt in Karlsruhe wegen Besetzung von Ausschussvorsitzen

Von der Partei nominierte Kandidaten wurden vom Innenausschuss abgelehnt. Die AfD fühlt sich damit in ihren Recht auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament missachtet. 06.01.2022 - 12:40 Uhr

Normalerweise sind die Vorsitzenden für den Ausschuss ohne Abstimmung gesetzt.

Foto: dpa

Die AfD-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Nicht-Besetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag mit Kandidaten aus ihren Reihen. In Karlsruhe sei am 31. Dezember ein sogenanntes Organstreitverfahren eingeleitet worden, hieß es am Donnerstag aus der Fraktion. Im Dezember war sie mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert.

Der Innenausschuss hatte den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die ebenfalls von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.

Es handele sich um eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien, begründet die AfD-Fraktion ihren Gang nach Karlsruhe und den dazugehörigen Eil-Antrag. Fraktionsgeschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner sprach von einem „Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten“.

Die Vorsitzendenposten in den Ausschüssen werden normalerweise nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze der Ausschüsse verteilt sind. So kam die AfD ursprünglich zum Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss.

Normalerweise sind die Vorsitzenden damit ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt.

Mehr: Bis zu 50.000 Euro Strafe – Wie das neue Lobbyregister aussieht

dpa
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