Energieversorgung: Regierungskreise: Geplante Gas-Umlage rechtlich nicht durchsetzbar
Die Gaspreise sind in jüngster Zeit stark gestiegen.
Foto: APDer Plan der Regierung für eine Gas-Umlage zur Stützung angeschlagener Versorger kommt ins Stocken. Die ab Oktober geplante Abgabe für alle Gas-Kunden kann nach Angaben von Regierungs- und Koalitionsvertretern vom Mittwoch nicht wie derzeit gedacht erhoben werden. Die Rechtslage nach dem aktuellen Energie-Sicherungsgesetz (Ensig) erlaube eine solche Umlage für Kunden mit Festpreis-Verträgen nicht.
Nach ersten Schätzungen aus der Branche geht es dabei um bis zu einem Viertel aller Verträge vorwiegend mit Haushalts- und Industrie-Kunden, die auf teils mehrere Jahre festgelegte Preise oder spezielle Klauseln zu staatlichen Umlagen beinhalten. Als Lösung werde nun erwogen, im September das Gesetz noch einmal zu ändern, damit die Umlage ab Oktober greifen kann. Das Wirtschaftsministerium wollte sich auf Reuters-Anfrage nicht äußern.
Durch die Umlage sollen die Importeure 90 Prozent der Extra-Kosten auf alle Kunden weitergegeben dürfen, und zwar mit einem gleichen Betrag pro Kilowattstunde für jeden – unabhängig davon, wo er seinen Vertrag geschlossen hat.
Für einen vierköpfigen Haushalt könnten dies Zusatzkosten von bis zu 1000 Euro bedeuten, zusätzlich zu den bereits jetzt im Vertrag mit bestimmten Fristen möglichen Preis-Erhöhungen. Die Regierung will daher für ärmere Haushalte etwa über eine Wohngeld-Reform ein Entlastungspaket schnüren.
Regierung steht unter Zeitdruck
Ziel der Umlage ist es, vor allem die Importeure und dann auch die Versorger zu stabilisieren, wie es auch im Entwurf der Umlage-Verordnung heißt, die Reuters vorliegt: „Die Entlastung der Gasimporteure von der alleinigen Tragung der finanziellen Last der Ersatzbeschaffung ist erforderlich, um ihre Insolvenz und damit ihren Ausfall in der Gaslieferkette zu verhindern.“
Die Verordnung, die Details regelt, soll trotz der rechtlichen Probleme von der Regierung beschlossen werden und könnte dann auf neuer Grundlage ab September in Kraft treten. Allerdings kommt die Regierung so unter großen Zeitdruck.
Die Verordnung regelt auch, dass die Umlage für Industrie und Haushalte alle drei Monate neu angepasst wird – je nachdem wie hoch die Ersatz-Beschaffungskosten der Importeure sind. Zudem stellt die Regierung dem Entwurf zufolge erstmals eine Gas-Mangellage fest, die Voraussetzung für die Umlage ist.
Danach rechnet der Bund nicht damit, dass Russland die stark reduzierten Lieferungen erhöhen wird: „Aus dem willkürlichen Verhalten der Russischen Föderation ergibt sich ein hohes Risiko, dass die Lieferungen im Gegenteil noch weiter gedrosselt werden.“ Damit sei die Voraussetzung für die Abgabe nach dem Energie-Sicherungsgesetz erfüllt.
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Die genaue Höhe der Umlage für alle Verbraucher soll Mitte August veröffentlicht werden und wischen 1,5 und fünf Cent je Kilowattstunde liegen. Derzeit kostet eine Kilowattstunde laut Vergleichsportal Verivox durchschnittlich etwa 26 Cent, vor einem Jahr waren es noch weniger als sechs Cent gewesen.
Den Kunden droht zudem ab November eine zweite Gas-Abgabe nach dem Gas-Speichergesetz. Branchenkreisen zufolge wollten die Versorger darauf zunächst wegen geringer Beträge verzichten. Eine mögliche Umlage hätte weniger als 0,5 Cent betragen, was den bürokratischen Aufwand nicht gelohnt hätte. Das kürzlich verschärfte Gas-Speichergesetz sieht jedoch höhere Füllstands-Vorgaben vor, in der Folge muss auch mehr Gas gekauft werden.