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Wegen ImmobilienwertsteigerungenBundesfinanzminister Lindner prüft höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) möchte offenbar die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhen.Christian Ramthun 18.11.2022 - 11:51 Uhr

Christian Lindner

Foto: REUTERS

Derzeit würden die zuständigen Beamten im Bundesfinanzministerium die Möglichkeiten einer entsprechenden Steuertarifänderung prüfen, erfuhr die WirtschaftsWoche aus Ministeriumskreisen. Das Ergebnis soll in den nächsten Tagen vorliegen. Anlass für den Schritt, der nicht vom Koalitionsvertrag abgedeckt ist, sind zum Teil drastische Bewertungssteigerungen beim Übertragen von Immobilien, die im Jahressteuergesetzentwurf enthalten sind und Ende 2022 wirksam würden.

Unterstützung erhält Bundesfinanzminister Lindner vom Eigentümerverband Haus & Grund. Dessen Präsident Kai Warnecke erklärt in der WirtschaftsWoche: „Die Finanzminister der Länder dürfen sich nicht an der stark steigenden Inflation bereichern. Deshalb müssen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, ähnlich wie bei der kalten Progression und der Einkommensteuer, die Freibeträge angepasst werden.“

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will auf höhere Freibeträge drängen. In einem Entschließungsantrag zum Jahressteuergesetz will die Union fordern, „aufgrund der Verteuerung von Immobilien um 65 Prozent in den letzten Jahren die erbschaftsteuerlichen Freibeträge anzuheben für Ehegatten und Lebenspartner auf 825.000 Euro (aktuell 500.000 Euro), für Kinder auf 660.000 Euro (400.000 Euro), für Enkelkinder auf 330.000 Euro (200.000 Euro), für Eltern und Großeltern auf 165.000 Euro (100.000 Euro), für die übrigen Personen auf 33.000 Euro (20.000 Euro).“  Der Entwurf, der noch von der CDU/CSU-Fraktion abschließend beraten werden muss, liegt der WirtschaftsWoche vor.

Immobilien

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Das Vererben von Häusern und Wohnungen wird drastisch teurer, weil das Bundesfinanzministerium die Berechnungsformel ändert. Nun drängen Unionsabgeordnete und der Verband Haus & Grund auf eine Anpassung des Steuertarifs.

von Christian Ramthun

Zur Begründung erklärt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Sebastian Brehm, gegenüber der WirtschaftsWoche: „Mit dem Jahressteuergesetz bereitet die Ampelkoalition den Bruch ihres gerade erst gegebenen Versprechens vor, in diesem Winter keine weiteren belastenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Wenn Rot-Grün-Gelb es mit dem Belastungsmoratorium ernst meint, müssen mit der neuen Berechnungsgrundlage für die Erbschaftssteuer auch deutlich höhere Freibeträge festgelegt werden.“ 

Lesen Sie auch: Achtung! Zum Jahreswechsel wird Vererben von Immobilien teurer 

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