Vorsorge: Trennung ohne finanzielle Krise: Das sind die wichtigsten Schritte
Plötzlich ist nicht nur die Liebe weg, sondern auch das Geld. Während der Ex-Partner über ein eigenes Konto und die Vollmacht für das gemeinsame Konto verfügt, hat seine Partnerin nur eingeschränkten Zugriff auf das gemeinsame Konto. Als der Ehemann den Zugang zu dem Konto sperrt, steht sie mit leeren Händen da. So schildert Natascha Wegelin einen aktuellen Fall.
Wegelin, auch bekannt unter dem Namen Madame Moneypenny, berät Frauen im Umgang mit ihren Finanzen. Dabei spielt das Thema Trennung oft eine Rolle. Wie im Beispiel kann es bei einer Trennung schnell unangenehm werden, wenn es ums Geld geht. Neben dem schmerzlichen Verlust der Beziehung ist dies für viele eine zusätzliche Belastung – vor allem, wenn keine anderen Regelungen wie ein Ehevertrag getroffen wurden.
Um das Risiko eines Rosenkriegs um die Finanzen zu minimieren und gut vorbereitet in den Trennungsprozess zu gehen, gibt es einiges zu beachten. Das sind die wichtigsten Schritte zur Vorbereitung einer Trennung.
1. Die finanzielle Bestandsaufnahme
„Egal ob Mann oder Frau, ich muss zuerst einen Blick auf meine eigenen Finanzen werfen“, erklärt Natascha Wegelin. Um sich finanziell auf eine Trennung vorzubereiten, ist ein Kassensturz nötig: Wie viel Geld gehört mir? Welche Kosten kommen auf mich zu? Dazu gehören alle Bankkonten, gemeinsame Depots, Kreditkarten, Versicherungen – und die Schulden.
Eine Dokumentation der Vermögenswerte ist ein erster wichtiger Schritt. Sie hilft, einen Überblick zu bekommen, was genau aufgeteilt werden soll. Am besten erstellt der Trennungswillige eine Liste aller gemeinsamen und getrennten Vermögenswerte und hält alle wichtigen Finanzunterlagen bereit.
2. Umgang mit gemeinsamen Vermögenswerten
Nach dem ersten Blick auf die Zahlen geht es ins Detail. Wenn nicht in einem notariellen Ehevertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt für die Ehegatten der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte das behält, was er vor der Eheschließung besaß. Das gilt auch für Schulden: Jeder haftet für seine ursprünglichen Schulden selbst.
Schwieriger wird es bei gemeinsamen Immobilien. Grundsätzlich gehört das Haus oder die Wohnung beiden gemeinsam, sofern es während der Ehe erworben wurde. In der Regel sollten daher auch beide Käufer bzw. Ehepartner im Grundbuch eingetragen sein. Gibt es keinen Ehevertrag, gilt auch hier die Zugewinngemeinschaft – die Immobilie gehört beiden Ehepartnern je zur Hälfte.
Noch komplizierter wird es, wenn einer der Partner nicht im Grundbuch eingetragen ist, vor allem dann, wenn beide den Kredit abbezahlen. In diesem Fall sollten sich die Betroffenen unbedingt rechtlich beraten lassen. Alternativ ist es auch möglich, sich nachträglich ins Grundbuch eintragen zu lassen. Dazu ist jedoch ein gutes Verhältnis und eine klare Kommunikation mit dem Ex-Partner unabdingbar. Denn eine solche Änderung ist ohne die Zustimmung beider Seiten ausgeschlossen.
Bei der Vorbereitung der Trennung ist es dann wichtig zu wissen, wie man das Haus oder die Wohnung aufteilen möchte. Oft ist ein Verkauf die realistischste Lösung: Für viele Paare ist ein gemeinsames Leben in der Immobilie nach der Trennung nicht vorstellbar, gleichzeitig aber auch finanziell einfach nicht allein zu stemmen. Alternativ kann ein Partner dem anderen das gemeinsame Eigenheim gegen eine Ausgleichszahlung überlassen. Zuvor sollte aber genau geprüft werden, ob sich der Auszahlende die möglicherweise größere Immobilie auch alleine leisten kann, warnt Titus Schlösser, Geschäftsführer der Kölner Vermögensverwaltung Portfolio Concept: Ex-Partner sollten dabei aber nicht nur rein finanzielle, sondern auch emotionale Aspekte berücksichtigen – vor allem, wenn es gemeinsame Kinder gibt.
3. Unterhaltsregelungen
Denn neben dem gemeinsamen Vermögen spielen bei einer Trennung auch die gemeinsamen Kinder, sofern vorhanden, eine wichtige Rolle. Je nachdem, bei welchem Elternteil die Kinder leben, kommen schnell Unterhaltsfragen ins Spiel. Um auf solche Gespräche vorbereitet zu sein, ist es wichtig, sich einen ersten Überblick über die gesetzlichen Regelungen zu verschaffen, sofern diese nicht im Ehevertrag geregelt sind.
Kann der Ex-Partner finanziell nicht für sich selbst sorgen, zum Beispiel weil er oder sie kleine Kinder betreut, kommt der Trennungsunterhalt ins Spiel. Der wirtschaftlich stärkere Partner muss dann Unterhalt zahlen, solange er seinen eigenen Unterhalt nicht gefährdet. Der Trennungsunterhalt gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen.
Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle regelt den Kindesunterhalt und enthält 15 Einkommensgruppen und vier Altersstufen. Ab dem 1. Januar 2024 muss der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, mindestens 480 Euro im Monat zahlen, wenn das Kind unter sechs Jahre alt ist. Wer unterhaltspflichtig und erwerbstätig ist, darf außerdem mindestens 1450 Euro für sich behalten. Trägt ein Partner die Hauptverantwortung für die Kinderbetreuung oder wurde die eigene Karriere durch die Ehe eingeschränkt, kann auch mehr Unterhalt verlangt werden. Wenn für das Kind ein ETF-Sparplan, ein Bausparvertrag oder ähnliches abgeschlossen wird, sollte frühzeitig geklärt werden, wer die weitere Finanzierung übernimmt.
4. Steuerliche Konsequenzen beachten
Zwischen Unterhaltsregelungen und Immobilienverkauf sollten Privatpersonen den Fiskus nicht vergessen. Denn wenn sich Ehepaare trennen oder scheiden lassen, können sie nur noch im Jahr der Trennung zusammen veranlagt werden. Danach werden sie wie Ledige nach Lohnsteuerklasse I besteuert. Für Alleinerziehende gibt es den Entlastungsbetrag. Dieser wird in der Steuerklasse II berücksichtigt. Ein Wechsel der Steuerklasse erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beim Finanzamt beantragt werden.
Aber auch für Ehepaare wird sich die steuerliche Situation in Zukunft ändern. Perspektivisch soll das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form mit der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 tatsächlich abgeschafft werden. Anfang Juli hat der zuständige Bundesfinanzminister einen ersten Gesetzentwurf zur Reform des Ehegattensplittings vorgelegt.
5. Finanzielle Unabhängigkeit
Einer der wichtigsten Schritte bei einer bevorstehenden Trennung ist die Sicherung der eigenen finanziellen Unabhängigkeit. Vor allem bei Frauen kommt es häufig vor, dass sie der finanziell abhängige Partner sind. „Es gibt immer wieder Situationen, in denen sich Partner aus finanziellen Gründen nicht trennen können – oder das zumindest glauben“, sagt Natascha Wegelin. Deshalb sei es wichtig, sich Klarheit über das eigene Einkommen zu verschaffen und die eigenen Finanzen und Sparpläne auch mit Blick auf das Alter aufzubauen. Denn: Altersarmut trifft in Deutschland auch heute noch vor allem Frauen. Laut Statistischem Bundesamt gelten 20,8 Prozent der Frauen ab 65 Jahren als armutsgefährdet.
Titus Schlösser rät Betroffenen, egal ob Mann oder Frau, immer auch an die Zeit nach der Trennung zu denken und sich gegebenenfalls finanziell neu aufzustellen. „Immer wenn gravierende Veränderungen im Leben anstehen, ist es gut, einen neuen Plan für seine Finanzen aufzustellen“, so der Vermögensverwalter. Eine Vorbereitung in finanzieller Hinsicht macht eine Trennung zwar nicht weniger schmerzhaft, aber es kommen keine Existenzängste hinzu. Und auch ohne Beziehungsende rät Natascha Wegelin Paaren dringend, Geld oder Sparpläne auf den eigenen Namen zu führen. Genau das sei auch der richtige Weg für die Frau ohne Kontozugriff, die Wegelin berät. Neben einer Rechtsberatung ist der erste Schritt zur finanziellen Unabhängigkeit des Ex-Partners die Eröffnung eines eigenen Bankkontos. Bevor einer am Ende wieder mit leeren Händen dasteht.
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