Ungleiche Bezahlung: Was eine Daimler-Abteilungsleiterin vor dem Bundesarbeitsgericht erreichen will
Transparent oder wolkig: Wie nachvollziehbar sind die Gehälter bei Daimler?
Foto: ImagoFrank Hahn hat das oft erlebt: Sich aus der Deckung zu wagen und gegen ungleiche Bezahlung zu klagen, ist nicht nur teuer, sondern birgt immer auch die Gefahr, auf einer schwarzen Liste zu landen. „Leute, die sich engagieren, sind immer in der Minderzahl“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt. „Das ist nicht unbedingt angenehm und mit viel Stress verbunden.“ Wer diese Risiken eingeht, muss abwägen: „Ist es mir das wert oder will ich die verbleibenden Jahre dort in Ruhe arbeiten?“ 25.000 Euro netto mehr oder weniger im Jahr? Hahn vertritt einige Frauen, denen ist es genau das wert. Sie sind Abteilungsleiterinnen, die ihren Arbeitgeber Daimler verklagt haben, um Ausgleichszahlungen wegen Ungleichbehandlung zu erstreiten.
Die Anzeigen reichen ein paar Jahre zurück. Damals war Daimler Truck noch nicht abgespalten. Heute arbeitet eine der Frauen für den Lkw-Hersteller, insgesamt sechs Klägerinnen stehen bei Mercedes unter Vertrag. Eine bekam vom Arbeitsgericht Stuttgart 130.000 Euro für fünf Jahre zugesprochen, die Differenz zum Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe.
Das Landesarbeitsgericht bestätigte in diesem Fall die grundsätzliche Sicht der ersten Instanz Anfang Oktober: Daimler benachteilige systematisch Frauen, weil deren Gehälter im Mittelwert deutlich unter denen der Männer liegen. Klare Kriterien wie etwa Berufserfahrung, Qualifikation oder Arbeitsqualität, die diese Ungleichbehandlung erklären könnten, fehlen laut Gericht.
Allerdings geht das der Klägerin nicht weit genug. Sie will erreichen, dass nicht das Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe herangezogen wird, sondern das Gehalt ihres direkten Kollegen. Jetzt geht es vor das Bundesarbeitsgericht, ein Urteil fällt frühestens im kommenden Jahr.
Grundsatzentscheidung steht an: Welches Gehalt ist der Bezugswert?
Die höchsten deutschen Richter werden dabei eine Grundsatzentscheidung treffen müssen: Was ist der richtige Bezugswert? Das Mediangehalt der Männer oder das individuelle Gehalt eines Mannes, der gleichwertige Arbeit verrichtet – und womöglich viel mehr bekommt als den Median? Im Stuttgarter Fall macht das 290.000 Euro Unterschied. Statt 130.000 Euro will die Daimler-Truck-Managerin 420.000 Euro Ausgleichszahlung.
Die Klägerin ist seit 30 Jahren bei Daimler beschäftigt, seit gut 15 Jahren als Abteilungsleiterin. Nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit verdiente die Frau jedoch weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene. Das ist unbestritten. Daimler begründet dies mit schwächeren Leistungen. Auch die Konzernanwälte haben Revision eingelegt. Anwalt Hahn verweist darauf, die Leistungsbewertungen seiner Mandantin seien stets ausgezeichnet gewesen – bis sie klagte.
Dass die Frauen überhaupt Einblick in das Gehaltsgefüge haben, liegt an Daimler selbst. Der Konzern hat vor einigen Jahren ein Dashboard eingeführt, das zwar keine individuellen Gehälter offenlegt, aber Durchschnittswerte. Diese Transparenz, die gesetzlich jedem und jeder zusteht, fällt Daimler in den sieben Fällen der Abteilungsleiterinnen auf die Frontscheibe.
Die Klägerinnen wollen anonym bleiben. Sie fürchten Missgunst und Neid. Der kommt zuweilen aus überraschenden Richtungen, weiß Hahn. Männer, die denken, sie leisten ja auch mehr. Aber auch Frauen, die Diskriminierung ahnen, sich aber nicht trauen aufzubegehren oder nicht die nötige Klagekasse haben – und neidisch auf diejenigen blicken, die es sich leisten. Manche, die nur die Hälfte verdient, mag denken: Eine Frau, die darum streitet, ob sie nun 200.000 oder 150.000 Euro im Jahr einstreicht, kriegt den Hals nicht voll.
Andererseits sind die Gehaltsunterschiede in diesen hohen Managementpositionen besonders stark. Je höher eine außertarifliche Stelle angesiedelt ist, desto größer die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern.
Lesen Sie auch: Gehaltsreport 2024 – in diesen Branchen verdienen Sie am meisten