Entlassung: Das sollten Sie nach einer Kündigung sofort tun
Fujitsu
Der japanische Elektronikkonzern Fujitsu will einem Zeitungsbericht zufolge in Deutschland 400 bis 500 Arbeitsplätze abbauen. Eine endgültige Entscheidung solle nach Verhandlungen mit den Beschäftigten fallen, berichtete die japanische Wirtschaftszeitung "Nikkei". Insgesamt beschäftigt der Konzern hierzulande 12.000 Menschen. Die Stellenstreichungen beträfen hauptsächlich Entwicklung und Informationstechnik.
Bereits am Dienstag hatte der Konzern bekanntgegeben, in Großbritannien 1800 Jobs zu streichen. Das entspricht 18 Prozent der Belegschaft dort. Insidern zufolge könnte sich Fujitsu künftig auf IT-Dienstleistungen konzentrieren. Mit dem weltgrößten Computer-Hersteller Lenovo verhandelt das Unternehmen offenbar über einen Verkauf des PC-Geschäfts von Fujitsu.
Lufthansa Technik
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Lufthansa Technik, die Gewerkschaft Verdi und der Betriebsrat des Unternehmens auf eine Zukunft für die Triebwerksüberholung am Standort Hamburg verständigt. Danach fallen in den nächsten Jahren 700 von 2000 Arbeitsplätzen in Deutschland in diesem Bereich weg. Auf betriebsbedingte Kündigungen will die Lufthansa Technik verzichten und mit Frühverrentungen, Abfindungen und anderen sozialverträglichen Maßnahmen den Arbeitsplatzabbau über fünf bis sieben Jahre strecken.
Foto: dpaDAK-Gesundheit
Die gesetzliche Krankenkasse DAK-Gesundheit will 1600 ihrer knapp 11.000 Vollzeitstellen abbauen. Das teilte der Sprecher der Ersatzkasse, Jörg Bodanowitz, mit. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi gab der Kassenvorstand entsprechende Pläne zu Beginn der Tarifverhandlungen bekannt. Die Umstrukturierung einer der größten Krankenkassen in Deutschland sei notwendig, nachdem das Bundesversicherungsamt die DAK zu dem im Vergleich zweithöchsten Zusatzbeitrag gezwungen habe, hieß es bei Verdi. Dadurch habe die Kasse seit Jahresbeginn über 180.000 Mitglieder verloren.
Verdi teilte mit, dass die Gewerkschaft die Tarifverhandlungen nutzen wolle, um möglichst viele Stellen im Unternehmen zu erhalten und, wo das nicht möglich ist, für einen „sozialverträglichen Ab- und Umbau zu sorgen“.
Foto: dpaEnBW
Der Energieversorger baut weiter Stellen ab: Die Energie Baden-Württemberg werde sich aus dem Strom- und Gasvertrieb an Großkunden der Industrie zurückziehen, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Davon seien 400 Beschäftigte betroffen, denen ein Aufhebungsvertrag oder ein alternativer Arbeitsplatz im Konzern angeboten werde. Auch im Privatkundengeschäft, der Energieerzeugung und der Verwaltung steht demnach Stellenabbau bevor, der noch nicht beziffert wurde. In den vergangenen zwei Jahren waren bereits rund 1650 Stellen weggefallen.
Foto: dpaIntel
Der weltgrößte Chiphersteller hat einen massiven Jobabbau angekündigt. Bis Mitte 2017 will Intel weltweit 12.000 Stellen streichen, wie es am 19. April nach US-Börsenschluss mitteilte. Das entspreche etwa elf Prozent der gesamten Mitarbeiterzahl. Der Konzern begründet den Personal-Kahlschlag mit dem Wandel vom klassischen PC-Ausrüster zum modernen Dienstleister im mobilen und Cloud-Geschäft, bei dem Daten ins Internet ausgelagert werden.
Foto: REUTERSNokia
Der finnische Telekomausrüster Nokia streicht nach der Fusion mit dem Rivalen Alcatel-Lucent in Deutschland massiv Jobs. Die Zahl der Stellen in Deutschland solle bis 2018 um 1400 sinken, sagte eine Nokia-Sprecherin am 6. April. Derzeit beschäftigt die deutsche Tochter 4800 Menschen. Größte Standorte seien München, Stuttgart und Ulm. Ob es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen werde, sei derzeit nicht klar. Der ehemals weltgrößte Handy-Hersteller hatte den Konkurrenten Alcatel-Lucent für 16 Milliarden Euro geschluckt. Abgeschlossen ist der Deal seit Anfang des Jahres.
Foto: dpaIBM
Der IT-Konzern IBM plant in Deutschland offenbar einen massiven Stellenabbau. Laut der Gewerkschaft Verdi hat der Konzern am 30. März über die geplante Kürzung von fast 1000 Stellen bis März 2017 informiert. Das teilte Verdi in einem Newsletter mit. Betroffen sind vor allem Service-Bereiche. Der Konzern habe die Arbeitnehmervertreter zu Verhandlungen für Sozialplan und Interessensausgleich aufgefordert. In Hannover solle ein Bereich mit etwa 200 Mitarbeitern stillgelegt werden, sagte ein Verdi-Vertreter. Der Standort Hannover bleibt aber grundsätzlich erhalten.
Foto: dpaBoeing
Der US-Flugzeugbauer will in den nächsten Monaten rund 4000 Arbeitsplätze abbauen. Betroffen sei die Sparte Verkehrsflugzeuge, sagte ein Unternehmenssprecher am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. Um Kosten zu sparen, würden auch Hunderte Stellen bei Führungskräften und Managern gestrichen. Insgesamt fallen damit bis Mitte des Jahres 2,5 Prozent der zuletzt rund 160.000 Jobs bei Boeing weg.
Im Februar hatte der Chef von Boeings ziviler Flugzeugsparte, Ray Conner, bereits angekündigt, dass ein Personalabbau notwendig sei, um "Wachstum zu finanzieren und ein gesundes Geschäft zu führen".
Foto: dpaRWE
RWE-Personalvorstand Uwe Tigges stellt die rund 60.000 Beschäftigten des Essener Energiekonzerns auf weiteren Stellenabbau ein. "Unsere bisherigen mittelfristigen Planungen sehen bis Ende 2018 einen Abbau um etwa 2000 Arbeitsplätze vor, unter anderem auch durch natürliche Fluktuation", sagte Tigges der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ, Samstagausgabe) laut Vorabbericht. Innerhalb der vergangenen drei Jahre hat RWE bereits rund 10.000 Arbeitsplätze verloren. "Bisher ist es uns gelungen, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Und wir tun alles dafür, dass es auch weiterhin so bleibt", sagte Tigges.
Foto: dpaCoca-Cola
Der Getränkehersteller Coca-Cola schließt im Sommer mehrere Standorte in Deutschland. Davon seien bundesweit rund 550 Mitarbeiter betroffen, etwa 320 allein in Bremen, sagte ein Sprecher von Coca-Cola Deutschland am 1. März. Das Unternehmen begründete den Schritt mit einer „Straffung des Produktionsnetzwerkes“, mit der man auf geänderte Bedingungen am Markt für Erfrischungsgetränke reagiere. Auch knapp ein halbes Dutzend kleinerer Standorte unter anderem in Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern werde nicht weiter betrieben. Zugleich seien zentrale „Versorgungspunkte“ geplant, etwa im Großraum Bremen und bei Magdeburg.
Foto: dpaWGZ und DZ Bank
Durch den geplanten Zusammenschluss der genossenschaftlichen Spitzeninstitute DZ Bank und WGZ werden Hunderte Arbeitsplätze wegfallen. "Im Zuge der Bündelung und Vereinheitlichung von Strukturen, Prozessen und Infrastruktur gehen wir aktuell davon aus, dass voraussichtlich 700 Stellen für Vollzeitkräfte bis 2019 entfallen werden", heißt es in einem Schreiben an die Mitarbeiter beider Institute, das der Nachrichtenagentur Reuters am 16. Februar vorlag.
Foto: dapdSEB
Die Deutschland-Tochter der schwedischen Bank SEB will zehn Prozent ihrer 700 Stellen streichen. „Wir haben entschieden, unsere Standorte in Hamburg und Düsseldorf zu schließen und unsere Kompetenzen in der Zentrale in Frankfurt zu bündeln“, sagte ein Sprecher des Instituts Anfang Februar. Umgesetzt sein sollen die Maßnahmen bis zur Mitte dieses Jahres. Betriebsbedingte Kündigungen will die SEB dabei vermeiden.
Neben Frankfurt soll ein kleiner Standort in München erhalten bleiben, von wo aus die SEB Mittelstandskunden in Bayern und Baden-Württemberg bedient. Die SEB macht in Deutschland nur noch Geschäfte mit Firmenkunden und institutionellen Kunden. Das Privatkundengeschäft der deutschen Tochter hatten die Schweden 2011 an die spanische Banco Santander verkauft.
Foto: dpaGeneral Electric
Der US-Konzern General Electric (GE) will nach der Übernahme der Energiesparte des französischen Konzerns Alstom in Europa 6500 Stellen streichen. Das bestätigte ein GE-Sprecher am 13. Januar der Deutschen Presse-Agentur in Paris. In Deutschland sind nach Angaben des Unternehmens bis zu 1700 Arbeitsplätze in Mannheim, Stuttgart, Bexbach und Wiesbaden betroffen. Für Frankreich nannte GE die Zahl von 765 Jobs. Das Unternehmen hat in Europa derzeit rund 35.000 Mitarbeiter.
Foto: dpaCarlsberg
Carlsberg hat sich nach einer milliardenschweren Abschreibung ein umfangreiches Sparprogramm verordnet. Rund vier Prozent der Belegschaft sollen abgebaut werden, wie am 8. Januar 2016 bekannt wurde. Vor allem wegen des schleppenden Geschäfts in Russland schrieb der Konzern im dritten Quartal 7,7 Milliarden Dänische Kronen (1 Milliarden Euro) ab und rutschte damit tief in die roten Zahlen. Um profitabler zu werden, sollen nun 2000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Damit sollen unter anderem ab 2018 jährlich bis zu zwei Milliarden Kronen eingespart werden. Im Gegenzug fallen für die Maßnahmen Kosten in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Kronen in den Jahren 2015 bis 2017 an, davon 8,5 Milliarden alleine im laufenden Jahr.
Royal Dutch Shell
Wegen des Ölpreisverfalls will Shell seinen Sparkurs nach der Milliarden-Übernahme des britischen Rivalen BG verschärfen. Die Investitionspläne des fusionierten Konzerns würden im nächsten Jahr um zwei Milliarden auf 33 Milliarden Dollar gekürzt, teilte der britisch-niederländische Ölmulti am 22. Dezember 2015 mit. Das seien 30 Prozent weniger als 2014. Damit wolle sich der Konzern stärker gegen den Abschwung der Branche stemmen, nachdem der Ölpreis zuletzt auf den tiefsten Stand seit mehr als elf Jahren gefallen war.
Shell hatte bereits angekündigt, den Stellenabbau nach der Fusion mit BG zu forcieren und weitere 2800 Jobs zu streichen - das sind drei Prozent der rund 100.000 Arbeitsplätze des neuen Unternehmens. Am 15. Februar will Shell die Übernahme vollziehen, mit der das Unternehmen zum weltweit führenden Anbieter von Flüssiggas aufsteigen will. Es ist die erste Großfusion in der Branche seit der Jahrtausendwende, als sich die Energie-Konzerne wegen sinkender Preise in ähnlichen Schwierigkeiten befanden. Die Wettbewerbsbehörden haben bereits zugestimmt.
Foto: REUTERSToshiba
Der von einem Bilanzskandal erschütterte Elektronikkonzern streicht angesichts eines anstehenden Rekordverlusts weitere knapp 7000 Arbeitsplätze. Allein im Fernsehgeschäft fielen mit 3700 Stellen rund 80 Prozent der bisherigen Jobs weg, kündigte der japanische Konzern am 21. Dezember an. In der PC-Sparte werden 1300 Stellen gekürzt. Der Konzern will sich künftig stärker auf Chip-Produktion und Kernenergie ausrichten. Zusammen mit bereits angekündigten Maßnahmen kappt Toshiba nun insgesamt rund 10.000 seiner noch knapp 200.000 Arbeitsplätze. Auch wegen der Kosten für den Umbau wird im laufenden Geschäftsjahr (per Ende März) ein Verlust von umgerechnet knapp 4,2 Milliarden Euro erwartet.
Rabobank
Die niederländische Rabobank streicht fast jeden fünften ihrer Arbeitsplätze. Bis Ende 2016 sollen bereits 3000 Stellen wegfallen, teilte das Institut am 10. Dezember mit. Bis August hatte die Rabobank weltweit 47.000 Mitarbeiter, 35.000 davon in den Niederlanden. Wegen einer Verschärfung der Eigenkapitalregeln soll zudem die Bilanz bis 2020 um bis zu 150 Milliarden Euro eingedampft werden.
Das genossenschaftliche Institut kommt zurzeit auf eine Bilanzsumme von 680 Milliarden Euro. Die Ausgestaltung von Basel IV ist noch offen. Es wird aber erwartet, dass die Regulierer darin etwa Hypothekenkredite deutlich stärker mit Eigenkapital unterlegt haben wollen, die bisher als risikoarm gelten. Größte Konkurrenten der Rabobank sind ING und die kürzlich an die Börse zurückgekehrte ABN Amro. Sie war in der Finanzkrise verstaatlicht worden.
Foto: REUTERSDräger
Der Medizin- und Sicherheitstechnik-Hersteller Drägerwerk will im Zuge seines verschärften Sparkurses Arbeitsstellen streichen. Bis Ende 2016 sollen in Lübeck etwa 200 Stellen abgebaut werden, teilte die Gesellschaft am Montag in Lübeck mit. Ausgenommen sind die direkte Produktion und die Logistik. Ende September beschäftigte das Unternehmen rund 5000 Mitarbeiter am Standort Lübeck. Der Stellenabbau soll mit den Arbeitnehmergremien und der IG Metall abgestimmt werden und möglichst sozialverträglich erfolgen. Die IG Metall und der Dräger-Betriebsrat übten scharfe Kritik am geplanten Stellenabbau. Das Unternehmen hatte im Oktober seine Gewinnprognose bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr kappen müssen. Vor allem schleppende Geschäfte in China und Brasilien machen dem Medizin- und Sicherheitstechnik-Hersteller zu schaffen. Aber auch in den USA läuft es nicht wie geplant.
Foto: dpaT-Systems hat es getan, die Weltbild-Gruppe und die Deutsche Bank genauso: Viele Unternehmen haben in den vergangenen Wochen Mitarbeiter entlassen - und bei den Betroffenen deprimierende Gefühle hinterlassen.
Trauer, Wut und Zukunftsängste sind zwar normal und verständlich - doch sie sollten die Betroffenen nicht zu lange lähmen. Denn sie müssen nun voll funktionieren.
Daher nützt es wenig zu resignieren, selbst wenn die Kündigung ungerecht erscheint. Nur wer sein Schicksal aktiv in die Hand nimmt, kann die persönliche Krise meistern. In manche Fällen eröffnet die Kündigung sogar eine neue Chance.
Davon überzeugt ist auch Hans Ruoff, Autor des Buchs "Die Kunst des erfolgreichen Abstiegs". Er empfiehlt, das schmerzliche Scheitern als Chance auf einen Neuanfang zu verstehen. Inklusive einer neuen Stadt, einem neuen Job, einem neuen Leben. Doch klar ist auch: Dafür braucht es einen kühlen Kopf.
Arbeitnehmer sollten daher ihren gekränkten Stolz ignorieren. Denn sie brauchen unter anderem noch ein Referenzschreiben des ehemaligen Arbeitgebers. Da ist es wenig ratsam, dem Chef nun gründlich die Meinung zu sagen und sich anschließend krank schreiben zu lassen.
Doch zunächst müssen sich Betroffene beim Arbeitsamt melden, und zwar "unverzüglich nach Erhalt der Kündigung" - selbst wenn die Stelle erst Ende des Jahres weg ist. "Unverzüglich" heißt: innerhalb von drei Tagen nach dem Kündigungsgespräch oder dem Erhalt des entsprechenden Schreibens.
Wer an einem Freitag seine Papiere bekommt, muss also am folgenden Montag beim Arbeitsamt sein. Andernfalls riskiert er, dass ihm das Arbeitslosengeld gesperrt wird.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den Betroffenen auf diese Frist hinzuweisen. Tut er das nicht und entstehen dem Angestellten dadurch finanzielle Nachteile, kann er von ihm auf Schadensersatz verklagt werden.
Jetzt geht es an die Formalitäten: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag, handeln Sie die Abfindung aus, fordern Sie ein Arbeitszeugnis. Vielleicht können Sie früher ausscheiden, wenn Sie eine neue Position gefunden haben.
Bei den Formalitäten sollten Sie sich von einem Arbeitsrechtler begleiten lassen. Der klärt juristische Feinheiten und versachlicht die Diskussion.
Wer den Papierkram alleine erledigen möchte, sollte gewarnt sein: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Bevor man also einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man sich bei Profis informieren und Verhandlungstipps einholen. Hierbei kann auch der Betriebsrat helfen.
Bei Aufhebungsverträgen ist außerdem zu beachten, dass die Arbeitsagentur danach zwölf Wochen kein Geld zahlt. Sonderzahlungen in Form von Abfindungen müssen zudem voll versteuert werden. Hier besteht zudem die Gefahr, dass ein höherer Steuersatz fällig wird. Das Finanzamt unterscheidet nicht zwischen dem regulären Gehalt und der Abfindung. Und das kann teuer werden.
Auf Abfindungszahlungen können Arbeitnehmer nur hoffen.
Foto: dpa
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Paderborn
Der Fall:
Eine Netto-Mitarbeiterin liegt seit einem Arbeitsunfall mit ihrem Arbeitgeber im Streit. Nach einer Reihe von Abmahnungen, gegen die die Kassiererin erfolgreich vorgegangen ist, hat ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt. Sie habe beim Kassieren ein Bonbon gelutscht, was ihr aus dem Mund auf die Einkäufe eines Kunden gefallen sei, der sich darüber bei der Marktleitung beschwert habe. Zudem habe sie schlecht über ihren Arbeitgeber gesprochen. Die beschuldigte Kassiererin vermutet böse Absichten hinter der Kündigung, einen solchen Vorfall habe es nie gegeben. .
Das Urteil:
Vor Gericht erhielt die Kassiererin Recht. Da die Herkunft der Beschwerdemail nicht zu klären sein und die stellvertretende Filialleiterin, die den Bonbon-Vorfall bezeugt hatte, an dem fraglichen Tag im Urlaub war, muss Netto die Frau wieder einstellen.
Foto: dpaDie zuständige Behörde:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Der Fall:
Ein Mitarbeiter einer Chemiefirma hatte sich nach einem Personalgespräch, bei dem er von seinem Vorgesetzten aus dem Zimmer geworfen worden war, im Kollegenkreis Luft gemacht. Beim Rauchen in einer kleinen Gruppe nannte er den Chef einen Psychopathen. Der Vorgesetzte bekam das mit und schickte die Kündigung.
Das Urteil:
Eine solche grobe Beleidigung sei zwar eine „erhebliche Ehrverletzung“ des Vorgesetzten und „an sich“ ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung. Im konkreten Fall hätte aber eine Abmahnung des Mitarbeiters genügt. Der Mann hatte seinen Chef nicht direkt beleidigt, sondern hatte im Kollegenkreis über ihn hergezogen. Und das ist zwar nicht die feine Art, aber nicht verboten (Az.: 5 Sa 55/14).
Foto: FotoliaDie zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Leipzig
Der Fall:
Eine Reinigungskraft hat ihre Vorgesetzte als "Krücke" bezeichnet und wurde daraufhin gekündigt.
Das Urteil:
Wenn innerhalb des Teams ein eher rauer Umgangston herrscht, ist die Bezeichnung Krücke kein Grund für eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung. Es stellt außerdem keine grobe Beleidigung dar, wenn der Ausdruck eine Grundhaltung des Reinigungsteams gegenüber der offenbar nicht anerkannten Vorgesetzten ist (Aktenzeichen: 10 Ca 8391/04).
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Frankfurt/Main
Der Fall:
Ein Arbeitgeber hielt den Kleidungsstil eines Angestellten offenbar für unpassend und mahnte ihn deshalb wegen "urlaubsmäßiger" Kleidung ab.
Das Urteil:
Kleidung ist grundsätzlich Privatsache. Eine Kleiderordnung, beispielsweise Uniformpflicht, kann aber über das sogenannte Direktionsrecht erlassen werden. Wer das nicht tut, muss die Aufmachung der Mitarbeiter hinnehmen. Andernfalls muss konkreter abgemahnt werden, beispielsweise wegen zu knapper Röcke, oder weil der Arbeitnehmer in Badekleidung im Büro erscheint. "Urlaubsmäßige Kleidung" ist dagegen kein Grund. (9 Ca 1687/01).
Die zuständige Behörde:
Landgericht Köln
Der Fall:
Eine Frau, die befristet - als Schwangerschaftsvertretung - in einem Unternehmen arbeiten sollte, wurde selber schwanger. Daraufhin kündigte ihr der Arbeitgeber.
Das Urteil:
Frauen soll durch eine Schwangerschaft kein beruflicher Nachteil entstehen. Wird die Vertretung ebenfalls schwanger, darf sie nicht aus diesem Grund gekündigt werden (Az. 6 Sa 641/12).
Die zuständige Behörde:
Landesarbeitsgericht Hamm
Der Fall:
Ein Unternehmen fand es gar nicht komisch, dass einer der Mitarbeiter einen Roman mit dem Titel "Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht" verfasst hatte. Der Arbeitgeber war überzeugt, dass in dem Roman echte Kollegen beschrieben und negativ dargestellt worden sind, worauf der Autor fristlos entlassen wurde.
Das Urteil:
Die Richter kassierten die Kündigung: Handlung und Charaktere des Romans seien fiktiv, das Werk des Angestellten unterliege der Kunstfreiheit.
Die zuständige Behörde:
Landgericht Köln
Der Fall:
Ein Angestellter in der Kundendienstabteilung wurde beauftragt, Adressen aus dem Telefonbuch abzuschreiben und wurde dafür mehr oder weniger eingesperrt. Selbst zur Toilette durfte er nur in Begleitung des Betriebsleiters.
Das Urteil:
Auch wenn sich Arbeitgeber und -nehmer nicht mögen, müssen dem Mitarbeiter vertragsgerechte Aufgaben und ein funktionales Arbeitsumfeld gestellt werden. Weil das nicht der Fall war und sich der Arbeitgeber schikanös verhielt, durfte der Kläger kündigen, wurde aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bezahlt.
Foto: FotoliaDie zuständige Behörde:
Bayerische Verwaltungsgerichtshof
Der Fall:
Eine Angestellte empörte sich bei Facebook über ihren Mobilfunkanbieter, der ihr trotz fristgerechter Zahlung der Rechnung das Handy gesperrt hatte. Ungünstig war allerdings, dass das betreffende Unternehmen Großkunde beim Arbeitgeber der Frau war, weshalb sie fristlos entlassen wurde.
Das Urteil:
Die Angestellte musste nicht damit rechnen, dass außer ihren Freunden auch ihr Arbeitgeber und dessen Kunden von ihrer Empörung Wind bekommen. Die Aussage, dass das Verhalten des Mobilfunkbetreibers die Frau "ankotze" rechtfertige keine fristlose Kündigung.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Köln
Der Fall:
Der Besitzer einer Kanzlei hatte minutiös protokolliert, wie lange einer seiner Angestellten auf der Toilette verbrachte. Für 384 Minuten, die der Anwalt auf dem stillen Örtchen statt an seinem Schreibtisch verbrachte, zog ihm der Arbeitgeber 680 Euro vom Gehalt ab.
Das Urteil:
Häufige Toilettenbesuche rechtfertigen keine Gehaltskürzung. Schon gar nicht, wenn der angestellte in dieser Zeit unter Verdauungsstörungen gelitten hat.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Mannheim
Der Fall:
Ein Anwalt forderte seine Auszubildende auf, das Alter seiner Lebensgefährtin anhand eines Bildes zu schätzen. Die Auszubildende schätze die 31-jährige Freundin auf 40, was scheinbar die Eitelkeit des Arbeitgebers kränkte. Er kündigte der jungen Frau wegen Beleidigung fristlos.
Das Urteil:
Der Arbeitgeber musste die Kündigung zurücknehmen.
Die zuständige Behörde:
Verwaltungsgericht Frankfurt
Der Fall:
Eine schwangere McDonalds-Angestellte soll drei Produkte ihres Arbeitgebers gestohlen haben, worauf der ihr fristlos kündigte. Laut ihrer Aussage habe ihr das Essen zugestanden.
Das Urteil:
Das Gericht kassierte die Kündigung wegen Diebstahls geringwertiger Güter. Außerdem sollten von einer schwangeren Arbeitnehmerinnen alle Belastungen ferngehalten werden, „die mit einer Kündigung verbunden sind“.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Dortmund
Der Fall:
Ein Stahlarbeiter begrüßte einen farbigen Auszubildenden mit den Worten: "Du bist heute mein Neger”. Kollegen meldeten den Vorfall, worauf das Unternehmen dem Mann nach 37 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos kündigte.
Das Urteil:
Die Richter nannten die Kündigung fehlerhaft und unwirksam, außerdem sei es zwar schlimm und geschmacklos, jemanden Neger zu nennen, aber eben nicht rechtswidrig. Das Unternehmen musste die Kündigung zurücknehmen und einigte sich mit dem Angestellten auf eine Abfindung.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Hamburg
Der Fall:
Ein Angestellter geriet mit seiner Chefin wegen seines Urlaubsantrages aneinander und beendete das Gespräch mit dem Satz "Klei mi ann Mors". Die Chefin interpretierte das als das berühmte Zitat des Götz von Berlichingen und sprach eine fristlose Kündigung aus.
Das Urteil:
Die dem Plattdeutschen kundigen Richter entschieden, dass "Kratz mich am Hintern" zwar sehr unhöflich, aber eben kein Kündigungsgrund sei. Eine Abmahnung musste der Angestellte aber dennoch hinnehmen.
Die zuständige Behörde:
Landgericht Köln
Der Fall:
Ein Angestellter eines Bestattungsunternehmens sollte einen Dienstwagen bekommen - und zwar einen Leichenwagen. Aus ethischen Gründen verweigerte der Mitarbeiter das Angebot und wollte statt dessen einen anderen Wagen.
Das Urteil:
Wegen des gesellschaftlichen Stellenwerts eines Leichenwagens ist es Angestellten nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug privat zu nutzen.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Dessau-Roßlau
Der Fall:
Eine Bankangestellte hatte sich mit ihrem Arbeitgeber bereits darauf geeinigt, sich gegen eine Abfindung von ihrem Jobzu trennen. Dann drückte sie bei einem Facebook-Post ihres Mannes, der ihren Noch-Arbeitgeber diskreditierte, den Like-Button. Ihr Chef erfuhr auf Umwegen davon, ignorierte die bisher getroffenen Abmachungen und kündigte der Frau fristlos.
Das Urteil:
Das "Liken" von Beiträgen sei eine sehr spontane Reaktion und nicht mit einer Beleidigung gleichzusetzen. Das Unternehmen musste die Kündigung zurücknehmen und den bereits geplanten Weg der Trennung mit Abfindung gehen.
Die zuständige Behörde:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Der Fall:
Ein Angestellter war wegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit seinem Vorgesetzten in Streit geraten. Dummerweise hat er seinem Frust nach dem Gespräch für Kollegen und Vorgesetzte gut hörbar Luft gemacht. "Dann sollen die A****löcher mich doch rauswerfen", gehörte dabei noch zu den gehobenen Formulierungen. Das Unternehmen sprach daraufhin eine außerordentliche Kündigung aus, gegen die der Mann klagt.
Das Urteil:
Das Gericht kassierte die Kündigung, eine Abmahnung hätte gereicht. Zwar habe es sich um heftige Beleidigungen gehandelt, jedoch sei der Arbeitnehmer in einer "emotionalen Ausnahmesituation" gewesen und habe sich während seiner 18 Jahre im Betrieb nichts zu Schulden kommen lassen.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Frankfurt
Der Fall:
Ein Angestellter eines Gastronomieunternehmens musste mehrmals nach dem Dienst - also außerhalb der Arbeitszeiten - die nicht verkaufte Ware entsorgen. Daraufhin bezeichnete er seinen Teamleiter als faulen Sack. Das fand der gar nicht witzig und sprach die fristlose Kündigung aus.
Das Urteil:
Das Arbeitsgericht entschied zwar, dass Arbeitgeber sich nicht derart beleidigen lassen müssen, aus der fristlosen Kündigung machten die Richter allerdings eine fristgerechte Entlassung.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Mainz
Der Fall:
Die Chefsekretärin hatte einen Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass der Chef umgehend die fehlenden Umsatzzahlen auf seinem Schreibtisch haben wolle. Der Angestellte antwortete mit "Jawohl, mein Führer", was bei der Dame überhaupt nicht gut ankam. Obwohl sich der Mitarbeiter später entschuldigte, wurde er fristlos gekündigt.
Das Urteil:
Die Reaktion des Mannes sei beleidigend und nicht hinnehmbar gewesen. Da er sich aber umgehend entschuldigt habe, sei eine Abmahnung ausreichend.
Die zuständige Behörde:
Arbeitsgericht Bochum
Der Fall:
Ein 27 Jahre alter Auszubildender hatte bei Facebook angegeben, er sei beim Unternehmen "Menschenschinder & Ausbeuter" als Leibeigner beschäftigt und seine Tätigkeiten seien "dämliche Schei*e für Mindestlohn - 20 Prozent erledigen." Das fand der Ausbildungsbetrieb gar nicht komisch und reagierte mit der fristlosen Kündigung.
Das Urteil:
Wegen eines "Mangels an Ernsthaftigkeit" und einer "unreifen Persönlichkeit" sollte das Unternehmen zunächst auf eine Abmahnung zurückgreifen, bevor es den Lehrling rauswirft. In zweiter Instanz erklärte das Arbeitsgericht Hamm die Kündigung allerdings für rechtmäßig.
Der ehemalige Siemens-Chef Peter Löscher bekam von seinem Arbeitgeber 30 Millionen Euro Abfindung. Von solchen Summen können normale Angestellte nur träumen. Die Höhe einer Abfindung beträgt in der Regel 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Wer also monatlich 3.000 Euro verdient und seit zehn Jahren im Unternehmen ist, kann auf 15.000 Euro hoffen.
Allgemein steht Betroffenen nur selten eine Abfindung zu. Dann zum Beispiel, wenn Mitarbeiter wegen Umstrukturierungsmaßnahmen, einem Firmenumzug oder Massenentlassungen gekündigt werden.
Ist das nicht der Fall, können Angestellte versuchen, vor Gericht eine Abfindung einzufordern. Aber nur, wenn die Entlassung nicht zulässig ist. Dann können sich beide Parteien auf einen Vergleich einigen: Der Arbeitgeber zahlt, der Angestellte akzeptiert die Kündigung.
Ein solches Verfahren kann auch damit enden, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknimmt - oder der Angestellte die Kündigung hinnehmen muss. In beiden Fällen ist die Abfindung verloren. Wer nicht wegen einer Abfindung vor Gericht ziehen will, sondern seine Entlassung anfechten möchte, muss binnen einer Woche beim Betriebsrat Widerspruch einlegen.
Ist die Kündigung wirksam, müssen sich die Betroffenen um ein Arbeitszeugnis bemühen: Dieses sollte bei der Bewerbung um einen neuen Job das Aushängeschild sein, umso wichtiger sind die Details. Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen zwar oft durchweg positiv - doch zwischen den Zeilen steht manchmal genau das Gegenteil.
Wer sich "immer redlich bemüht" hat, der hat es meist vergeblich versucht. "Stets gesuchte Gesprächspartner" haben mehr getratscht als gearbeitet.
Zwar sind solche Formulierungen nicht mehr zulässig, ein prüfender Blick kann dennoch nicht schaden. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf ein Arbeitszeugnis, das klar und verständlich formuliert ist. Wer unsicher ist, kann sein Arbeitszeugnis auch von entsprechenden Dienstleistern bewerten lassen.
Viele Entlassene bemühen sich sofort hektisch um einen neuen Job. Sie wollen den scheinbaren Makel der Arbeitslosigkeit schnell los werden. Ein großer Fehler, denn dabei geht viel wertvolle Energie verloren.
Betroffene sollten sich erst einmal die eigene Situation bewusst machen - und sich noch einmal mit den Gründen für den Rauswurf beschäftigen, auch wenn das schmerzt. Die Analyse kann dabei helfen, es beim nächsten Mal besser zu machen.
Bei der Suche nach einem neuen Job raten manche Experten selbst Ex-Managern zum vorübergehenden "Downshifting". Soll heißen: Lieber einen Job ergreifen, der den Betroffenen unterfordert, anstatt aus Stolz arbeitslos zu sein. Trotzdem sollte die neue Stelle Entwicklungschancen bieten, damit man mittelfristig nicht unzufrieden wird.
Wer mit dem Gedanken an die Selbstständigkeit spielt, sollte aus voller Überzeugung handeln und nicht aus purer Verzweiflung. Sonst ist das neue Unternehmen von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
Doch bevor sich die Betroffenen auf die Suche machen, sollten sie sich vernünftig verabschieden. Der Ausstand sollte aber zum Verhältnis zu Kollegen und Chef passen. Soll heißen: weder zu geizig noch zu spendabel. Wer auf jahrelange Zusammenarbeit zurückblickt, sollte seine Abteilung zum Essen einladen - anstatt sie mit Schnittchen abzuservieren. Nicht nur aus menschlicher Höflichkeit, sondern auch aus geschäftlichem Kalkül. Denn womöglich sind die Kontakte zu Kollegen oder Kunden irgendwann noch mal nützlich.