
München Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, hat die Münchner Staatsanwaltschaft mit Auskünften zu seinen finanziellen Verhältnissen nicht überzeugt. Im Strafprozess gegen Fitschen und vier ehemalige Top-Banker der Bank sah Staatsanwalt Stephan Necknig am Mittwoch einen Widerspruch zwischen der schriftlichen Erklärung Fitschens zu seinen Vermögensverhältnissen und der Vergütung, die er von der Deutschen Bank erhalten hat. Die Summe müsse sich deutlich reduziert haben, wenn die Erklärung Fitschens stimme, so der Staatsanwalt vor dem Münchner Landgericht.
Um die Lage aufzuklären, könnten aus Sicht der Staatsanwaltschaft Geschäftsberichte der Deutschen Bank vor Gericht verlesen werden, aus denen die Bezüge der Vorstände hervorgehen.
Nach den jüngsten veröffentlichten Zahlen hat Fitschen für 2014 eine Gesamtvergütung von knapp 6,7 Millionen Euro erhalten. Der Manager ist zusammen mit seinen Vorgängern Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weiteren Ex-Bankern wegen versuchten Prozessbetrugs angeklagt. Alle fünf sollen sich vor fünf Jahren abgesprochen haben, um Richter zu täuschen und Schadenersatzforderungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch abzuwehren. Die Angeklagten bestreiten dies.