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ArbeitsmarktMinijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro

Millionen Minijobber können im kommenden Jahr mehr verdienen. Gekoppelt ist die Verdienstgrenze an einen anderen Wert, um den lange gerungen wurde. 20.11.2025 - 17:00 Uhr
Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt auch im Minijob. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor. Heute liegt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze bei 556 Euro.

Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Mindestlohnerhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Der Mindestlohn steigt Anfang kommenden Jahres von 12,82 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt auch bei Minijobs. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen.

Wo gibt es die meisten Minijobs?

Ende vergangenen Jahres waren fast sieben Millionen geringfügig Beschäftigte gemeldet. Davon arbeiteten rund 6,7 Millionen in verschiedenen Gewerbeberufen, die meisten im Handel und in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. 890.000 Minijobber waren es im Gastgewerbe. Bei Privathaushalten arbeiteten gut 260.000. 

Minijobs ermöglichen einen flexiblen Verdienst, ohne dass sämtliche Steuern und Sozialbeiträge wie bei regulären Jobs anfallen. Sie sind besonders bei Studierenden, Rentnern und Berufstätigen beliebt, die flexibel dazuverdienen möchten.

Für die Beurteilung, ob ein Minijob vorliegt, ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ausschlaggebend. Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf im Durchschnitt einer Jahresbetrachtung nächstes Jahr 603 Euro nicht übersteigen. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei maximal 7236 Euro.

dpa
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