Arbeitsrecht Was jeder Büro-Insasse wissen sollte

Darf der Hund mit ins Büro? Muss der Chef mich siezen? Und wie groß muss mein Arbeitsplatz mindestens sein? Diese und weitere Fragen rund um den Büro-Alltag beantwortet die Arbeitsjuristin Kristina Brinkmann.

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Kristina Brinkmann Quelle: PR

Muss ein Unternehmen seinem Angestellten ein Stehpult, Swopper-Hocker oder ähnliches zur Verfügung stellen, wenn er beispielsweise Bandscheibenprobleme bekommt?

Nur dann, wenn der Mitarbeiter eine ärztliche Verordnung vorlegen kann, muss der Arbeitgeber für besondere Arbeitsmittel sorgen. So verlangt es die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Aber: Eigenmächtigkeiten sind verboten, kein Mitarbeiter darf einfach ein Stehpult oder ähnliches selbst besorgen und aufstellen.

Dürfen es sich Mitarbeiter im Büro wohnlich einrichten und Pflanzen, Bilderrahmen für den Schreibtisch oder gar Luftbefeuchter und Duftkerzen mitbringen?

Dies richtet sich nach den Anweisungen des Arbeitgebers. Gibt es gar keine Anweisungen, dann darf der Arbeitnehmer auch alles mitbringen, was er in seinem Büro gerne haben möchte. Sobald der Arbeitgeber jedoch verbindliche Vorgaben macht, müssen sich Arbeitnehmer daran halten.

Der Knigge fürs Großraumbüro
"Fenster zu!" Dem einen ist es zu kalt und zugig, dem anderen zu warm und stickig. Einer der Hauptstreitpunkte in Großraumbüros ist die Raumtemperatur. Das bestätigte auch eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa. Gut ein Viertel der Befragten gab an, dass es um die Temperatur im Büro immer wieder Diskussionen gibt. Da hilft nur, Frostbeulen und Kollegen mit Dauerhitzewallungen in getrennten Räumen unterzubringen. Quelle: dpa
Ein Mann und eine Frau reden in einem Büro Quelle: Rofeld Hempelmann
Meeting Quelle: Kzenon-Fotolia.com
Eine Frau telefoniert Quelle: Hanik - Fotolia.com
Ein Mann mit zugeklebtem Mund Quelle: Mirko Raatz - Fotolia
Eine Frau schreit aus einem Computer heraus Quelle: SnappyStock
Mann an einem Kopierer Quelle: Arne Pastoor - Fotolia

Muss ein Unternehmen in einer Teeküche eine Kochplatte oder Mikrowelle aufstellen?

Ein Arbeitgeber hat ab zehn Mitarbeitern für einen Pausenraum zu sorgen. Dort muss man aber nur eine Ruhepause einlegen können und nicht Mahlzeiten zubereiten.

Muss oder darf man die gesetzlich vorgeschriebene Pause von 30 Minuten nehmen? 

Die Pausenregelung in Paragraf 4 Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber kann darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer seine Pause auch nimmt, denn nur so verhält er sich selbst gesetzestreu und riskiert kein Bußgeld.

Wie viele Raucherpausen sind erlaubt? Muss der Arbeitgeber den Rauchern einen Raucherraum oder regengeschützten Bereich bereit stellen?

Die Zahl der Raucherpausen und ob es eine Raucher-Regelung gibt, ist Sache des Arbeitgebers. Die Arbeitszeit darf nicht grundsätzlich gefährdet werden. Das Unternehmen darf den Mitarbeitern das Rauchen nicht vollständig verbieten, aber es muss keinen witterungsbeständigen Raucherbereich anlegen.

Und der Hund?

Zehn Rechte, die Ihr Chef lieber verschweigt
ÜberstundenDer Chef darf Überstunden nur dann anordnen, wenn es sich um einen Not- oder Katastrophenfall handelt. Dazu zählt etwa ein Wasserrohrbruch, durch den das Betriebsgelände überflutet wurde, oder die Gefahr, dass Rohstoffe oder Lebensmittel verderben. In der Regel haben Mitarbeiter bei Überstunden einen Anspruch auf Freizeitausgleich, der nach drei Jahren verjährt. Je nach Betrieb und Arbeitgeber sind zudem bezahlte Überstunden möglich. Hier lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Quelle: dpa
GehaltIn schlechten Zeiten darf der Chef das Gehalt kürzen. So kann er etwa mit einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis auflösen und dafür anbieten, den Vertrag gegen geringere Bezahlung fortzusetzen. Dagegen klagen aber viele Mitarbeiter erfolgreich. Üblicher sind die Anordnung von Kurzarbeit oder die Streichung von Boni bzw. Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Quelle: dpa
PersonalakteIn vielen Unternehmen wird für die Mitarbeiter ein individuelles Personaldossier erstellt. Jeder Arbeitnehmer darf in seine Akte Einsicht nehmen. Gerade vor einer Kündigung empfiehlt es sich, von dem Recht Gebrauch zu machen. Die Personalakte dokumentiert das Arbeitsverhältnis und enthält üblicherweise das Zwischenzeugnis, Beurteilungen, den Arbeitsvertrag sowie die Korrespondenz zwischen Beschäftigtem und Vorgesetztem, etwa über Gehaltsverhandlungen. Quelle: dpa
Freie MeinungsäußerungDas Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch am Arbeitsplatz. Jedoch steht es Arbeitnehmern keineswegs frei, Kollegen und Vorgesetzte zu beleidigen oder den Ruf des Arbeitgebers zu schädigen. Auch üble Nachrede ist nicht erlaubt. Werden diese Grenzen überschritten – hier muss immer der Einzelfall beurteilt werden – kann eine Vertragsverletzung vorliegen, die den Chef ggf. auch zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Quelle: dpa
AttestNicht immer muss nach drei Tagen ein Attest eingereicht werden. Im Entgeltfortzahlungsgesetz steht: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Allerdings gilt der Gesetzestext nur, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Wer es genau wissen will, sollte seinen Vertrag durchlesen. Quelle: dpa
Befristete VerträgeNicht jeden befristeten Vertrag kann der Chef unendlich verlängern. Es gibt zwei Arten von Befristungen: Eine Befristung mit sachlichem Grund und eine ohne sachlichen Grund. Eine Befristung mit sachlichem Grund, zum Beispiel als Elternzeit- oder Krankheitsvertretung oder für ein bestimmtes Projekt, kann im Prinzip unendlich verlängert werden. Liegt kein sachlicher Grund vor, ist gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Befristung in der Regel bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Quelle: dpa
Nützliche KontakteWissen, das Mitarbeiter in einem Unternehmen erworben haben, dürfen sie auch bei ihrem nächsten Arbeitgeber einsetzen. Nicht erlaubt ist es, die wertvollen Kundendaten mitzunehmen. Dazu gehören unter Umständen auch Kontakte in persönlichen Netzwerken wie Xing und Datenspeicherungen auf Smartphones. Wer unerlaubt mit Kundendaten hantiert, kann sich strafbar machen - daneben kann die unerlaubte Verwendung der Daten einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Allerdings darf man einem ehemaligen Angestellten nicht auf alle Zeit den Kontakt zu Kunden seines vorherigen Arbeitgebers untersagen. Hier muss der Einzellfall betrachtet werden. Quelle: dpa

Hat man als Mitarbeiter ein Recht darauf gesiezt zu werden, auch wenn sich im Büro sonst alle duzen?

Wer gesiezt werden möchte, kann das  von seinen Kollegen verlangen. Aber er kann nicht von seinem Chef verlangen, dass er die Kollegen dazu verpflichtet. (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 14 Sa 1145/98)

Darf man seinen Hund mit ins Büro nehmen?

Ja. Aber der Arbeitgeber hat das letzte Wort: Hat er jedoch kein Verbot ausgesprochen, darf ein Hund mit. Der Chef kann allerdings auch sagen, dass beispielsweise nur kleine Hunde mitgebracht werden dürfen. Ihm steht also das „Ob“ und das „Wie“ zu. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 9 Sa 1207/13)

Wenn es im Büro extrem kalt ist, zum Beispiel weil die Heizung ausgefallen ist, oder umgekehrt es im Sommer mangels Klimaanlage extrem heiß ist - bekommt man dann frei?

Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt lediglich vor, dass es nicht über 26 Grad Celsius warm sein sollte. Liegt die Raumtemperatur dauerhaft höher - und nicht nur an extremen Sommertagen -, muss der Arbeitgeber aber zumindest aus ordnungsrechtlicher Sicht für Abhilfe sorgen.

Darf ich mein Handy im Büro aufladen?

Das Diensthandy ohne Frage: ja. Für private Handys gilt: Hat es das Unternehmen nicht verboten, so ist das Aufladen erst einmal erlaubt. Nur: Weil der Arbeitnehmer damit gleichzeitig Diebstahl begeht, da das Unternehmen die Stromrechnung zahlt, durfte eine Firma ihrem Mitarbeiter aus genau dem Grund schon kündigen. (Arbeitsgericht Oberhausen, Aktenzeichen: 4 Ca 1228/09)

Sind Büros ohne Tageslicht erlaubt und wie viele Quadratmeter stehen Mitarbeitern im Großraumbüro zu?

Der Arbeitgeber muss  für „ausreichend Tageslicht“ zu sorgen, orakelt die Arbeitsstättenverordnung. Über die Mindestvorschriften hinaus können Arbeitnehmer aber beispielsweise keinen Fensterplatz einfordern. Ebenso ungenau ist das Gesetz zu der erforderlichen Bürogröße und die entsprechende „ausreichende Grundfläche“. Genauer sind die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR), nach denen jeder Arbeitsplatz eine gewisse Grundfläche haben soll, in Großräumbüros zwölf  bis 15 Quadratmeter. Die ASR sind aber nicht zwingend wie ein Gesetz, sondern fassen in der Praxis anerkannte Regeln für die konkrete Umsetzung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zusammen. Hält sich ein Unternehmen an diese Werte, macht es nichts falsch.

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