Arbeitszeit: Her mit der Stechuhr – und einem Gesetz!
Digitale Stechuhr: Dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit an einem Terminal erfassen, wird künftig wohl häufiger zu sehen sein.
Foto: dpaDie Panik vor der Stechuhr geht um: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das deutsche Unternehmen zur systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet, lässt viele Firmen ratlos zurück. Vor allem die Regelung von mobiler Arbeit und Homeoffice sorgt Unternehmer. Diese Panik wäre vermeidbar gewesen – wenn der Gesetzgeber rechtzeitig Regeln geschaffen hätte, die der sich wandelnden Arbeitswelt gerecht werden.
Bereits vor mehr als drei Jahren hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten Unternehmen verpflichten müssen, ein verlässliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten. Nur so könnten die Rechte der Arbeitnehmer, wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie tägliche Ruhezeiten, gewahrt werden. In Deutschland aber passierte: nichts.
Was die Regierung in dieser Zeit versäumt hat, muss sie jetzt zügig nachholen. Sie darf Firmen in der herrschenden Unsicherheit nicht allein lassen. Schließlich haben diese in der aktuellen Krise genug Sorgen.
Noch 2019 kritisierte die FDP die Arbeitszeiterfassung pauschal als „Dokumentierungswahn“. Nun ist sie nicht mehr in der Opposition – und hat die Verantwortung, Richtlinien und Orientierungshilfen für Betriebe zu schaffen.
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