Beziehungen im Büro: Das sollten Sie über Beziehungen am Arbeitsplatz wissen
Beziehungen am Arbeitsplatz sind nichts Ungewöhnliches. Dennoch sollten sich Partner im Büro zurückhalten mit Liebesbekundungen.
Foto: imago imagesVerbandelt mit einer Kollegin, einem Kollegen oder gar Vorgesetzten. Ist das erlaubt? Immer wieder taucht diese Frage in Wirtschaft und Politik auf. Zuletzt sorgte Berlins Bürgermeister Kai Wegener deshalb für Aufsehen. Er veröffentliche zum Jahresbeginn seine Beziehung zur Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch. Das zog Folgen mit sich. So gibt es nun im Berliner Senat neue Regeln, um Interessenskonflikte bei der Regierungsarbeit zu vermeiden.
Nicht nur Liebesbeziehungen entfachen Diskussionen um Compliance-Regeln, sondern auch Familienbeziehungen. Im vergangenen Jahr räumte Staatssekretär Patrick Graichen deshalb seinen Posten im Wirtschaftsministerium.
Beziehungen im Büro sind nichts Ungewöhnliches. Eine Studie des Unternehmens Viking und des Meinungsforschungsinstituts OnePoll zeigt, dass rund 42 Prozent der Befragten seien, bereits einmal mit einem Kollegen ausgegangen. Welche Regelungen gibt es für Beziehungen? Wie lassen sich berufliche und private Interessen trennen? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten:
Sind Beziehungen am Arbeitsplatz erlaubt?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine Beziehung nicht untersagen. Zwar kann eine Führungskraft Weisungen erteilen, diese gelten allerdings nur für das Dienst- nicht für das Privatverhalten. Das heißt, der Vorgesetzte kann die betroffenen Kollegen bitten, sich neutral zu verhalten – die Liebesbeziehung also nicht auszuleben. Aber die Beziehung kann nicht verboten werden. Das Gleiche gilt für eine Familienbindung. Sie sind nicht verboten, jedoch sollte darauf geachtet werden, dass es zu keiner Bevorzugung des Familienangehörigen kommt.
Ein Sonderfall ist die Beziehung zu Auszubildenden. Eine Partnerschaft zwischen Ausbilder und Auszubildenden ist rechtlich untersagt. Der Grund: Die besondere Fürsorgepflicht des Ausbilders.
Sollte eine Beziehung unter Kollegen öffentlich gemacht werden?
Eine grundsätzliche Verpflichtung zu der Offenlegung einer Beziehung am Arbeitsplatz gibt es nicht. Sollten Interessenkonflikte vorliegen sollten Arbeitnehmer bei Nachfrage darüber sprechen. Wichtig: Ungefragt muss eine Beziehung nicht offengelegt werden. In den meisten Fällen wird eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz nicht hinterfragt.
Welche Regeln gibt es für Beziehungen unter Kollegen?
Allgemeingültige Regeln gibt es nicht. In der Betriebsordnung eines Unternehmens können allerdings Verhaltensanweisungen stehen. So kann der Arbeitgeber verlangen, dass sich die Partner im Arbeitsumfeld neutral verhalten.
In Ausnahmefällen, wie einer Beziehung zwischen Führungskraft und direktem Untergebenen, kann es auch zu räumlichen Trennungen kommen. Das ist allerdings individuell vom Arbeitgeber abhängig. Grundsätzlich entscheiden Arbeitnehmer selbst, wie sie sich im Arbeitskontext verhalten.
Wie lassen sich private und berufliche Interessen trennen?
Ein Grundrezept gibt es dafür nicht. Arbeitnehmer sollten allgemein den Grundsatz verfolgen Privates, privat zu halten. Konflikte haben dementsprechend nichts im Büro zu suchen. Im Fall Wegner gibt der Bürgermeister seine Rolle als Vermittler bei Streitfällen, sofern es um die Bildungsverwaltung geht, ab. Solche Lösungsansätze können im Unternehmen ebenfalls verfolgt werden. Denkbar sind auch Versetzungen in unterschiedliche Abteilungen.
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