Corona-Infektion: Wer sich gut fühlt, muss zur Arbeit
Was müssen Arbeitnehmer bei einer Corona-Erkrankung beachten?
Foto: imago imagesIm Februar bereits wurde die Isolationspflicht für Menschen mit einer Coronainfektion aufgehoben. Muss also, wer sich ansteckt, ins Büro?
Wer erkrankt ist, Symptome hat und leidet, muss sich bei seinem Arbeitgeber krankmelden und kann zu Hause bleiben – so wie bei anderen Infektionen auch. Er kann in dieser Zeit allerdings Bus und Bahn fahren, wenn er etwa einen Arzt oder die Apotheke aufsucht, und kann auch alles unternehmen, was seine Gesundwerdung nicht beeinträchtigt.
Während der Pandemie kamen einzelne Unternehmen auf die Idee, an Corona erkrankte Mitarbeiter zur Arbeit zu zitieren, wenn sie keine Symptome hatten. Ist dies zulässig?
„Wer infiziert ist, aber keine Symptome hat, ist arbeitsfähig“, sagt Arbeitsrechtler Stephan Pötters von der Kanzlei Seitz Partner. Gegen die Arbeit im Homeoffice spricht in dem Fall nichts, die entsprechende Weisung darf ein Arbeitgeber erteilen. Nur: Wer symptomfrei ist, wird aktuell nicht als Coronakranker erkannt – die Firmen testen nicht mehr, viele andere Teststellen sind abgebaut.
Und was, wenn jemand trotz Infektion arbeiten will, aber zu Hause nicht die nötige Ausstattung hat. Darf er ins Büro kommen?
„Dann kann der Arbeitnehmer grundsätzlich ins Büro kommen und muss das ja auch, wenn er nicht krankgeschrieben ist“, sagt Arbeitsrechtler Robert von Steinau-Steinrück von Kanzlei Luther. Und weiter: Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch nicht anweisen, aus dem Homeoffice heraus zu arbeiten, wenn ihm die richtige Ausstattung fehlt. Steinrück: „Das gilt erst Recht dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit von dort nicht erbringen kann.“
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Was ist denn mit der Fürsorgepflicht gegenüber den Kollegen, die nicht angesteckt werden sollen?
Arbeitgeber müssen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen und Hygienekonzepte erstellen – oder anpassen. Sie sind bei einer neuen Welle auch zu einer zu einer erneuten Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, sagt Pötters. Darin sollte stehen, dass zum Beispiel Infizierte ohne Symptome, die nicht im Homeoffice arbeiten können, verpflichtet werden, Masken zu tragen. Sitzt jemand alleine im Büro, kann er diese auch abnehmen. Aber im Großraumbüro sollte die Maske für Infizierte ohne Symptome auf alle Fälle verpflichtend vorgegeben werden, denn Arbeitgeber haben Fürsorgepflichten gegenüber den anderen Kollegen.
Treibt die steigende Zahl an Coronainfektionen und ihre Folgen die Unternehmen schon wieder?
„Noch beschäftigt es weder die Unternehmen noch die Arbeitsrechtler“, sagt Pötters von der Kanzlei Seitz Partner in Köln. Keiner testet mehr, Infizierte ohne Symptome fallen nicht auf. Nach Pötters Wahrnehmung treffen die Unternehmen derzeit keine Vorsichtsmaßnahmen für den Fall der nächsten Coronawelle. Noch nicht.
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