Jobanfang Die Todsünden in der Probezeit

Ist die Bewerbung erfolgreich, kann der Traumjob beginnen. Doch zu früh gefreut, mahnen Experten. Denn mit der Probezeit beginnt erst die heikelste Phase des Jobs. So vermeiden Sie fiese Fehler in der Probezeit.

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Krankheiten sind kein Kündigungsgrund
Wer zu oft krank ist, fliegt Quelle: dpa
Chronisch Kranke genießen keinen besonderen KündigungsschutzDass ein Krankenschein vor Kündigung schützt, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich ist eine Kündigung jederzeit möglich, allerdings nur unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist und eines etwaigen Kündigungsverbots, wie es für Schwangere und Betriebsratsmitglieder gilt. Sogar eine Kündigung aufgrund einer langwierigen Krankheit ist möglich, sofern der Arbeitgeber damit rechnen kann, dass der Arbeitnehmer in den kommenden Jahren jeweils länger als sechs Wochen ausfällt und dem Unternehmen durch die Lohnfortzahlung somit hohe Kosten aufbürdet. Quelle: Fotolia
Auch Probe arbeiten ist versichertWer in einem Betrieb ein paar Tage zur Probe arbeitet, sollte gut auf sich aufpassen. Bei diesem Schnupperpraktikum greift der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nämlich nicht. Damit die Versicherung zahlt, muss jemand ein in den Betrieb integrierter Arbeitnehmer sein. Und das sind Probearbeiter nun einmal nicht. Dafür hat der mögliche zukünftige Chef aber auch keine Weisungsbefugnis und der Probearbeiter muss nicht arbeiten. Beim Probe arbeiten geht es mehr darum, sich den Betrieb einen Tag lang von innen anzuschauen. Quelle: dpa
Mein Bonus gehört mirUnter bestimmten Voraussetzungen kann der Vorgesetzte einen bereits ausgezahlten Bonus auch wieder zurückverlangen. Das ist beispielsweise möglich, wenn ein Mitarbeiter kurz nach der Bonuszahlung kündigt oder ihm verhaltensbedingt gekündigt wird, wie der Arbeitsrechtexperte Ulf Weigelt erklärt. Das gilt für Boni von mehr als 100 Euro. Kleinere Beträge kann der Arbeitnehmer in der Regel behalten. Wenn der Chef den Bonus zurückfordert, lohnt sich jedoch für den Arbeitnehmer einen Blick in die Bonusvereinbarung, die Betriebsvereinbarung oder den Tarif- beziehungsweise Arbeitsvertrag. Gibt es dort keine Rückzahlungsklausel, fehlt dem Vorgesetzten die rechtliche Grundlage und das Geld bleibt beim Arbeitnehmer. Quelle: Fotolia
Kündigungen sind auch ohne drei Abmahnungen im Vorfeld möglichIm Fall einer schweren Pflichtverletzung kann dem Arbeitnehmer auch ohne vorangegangene Abmahnung gekündigt werden, etwa weil er Büromaterial klaut oder die Portokasse leert. Voraussetzung ist ein gravierender Verstoß des Mitarbeiters. Mehr über Abmahnungen erfahren Sie übrigens hier. Quelle: Fotolia
Mündliche Kündigungen sind unwirksamEine Kündigung bedarf immer der Schriftform, der Gesetzgeber kennt da keine Ausnahmen. Auch im Fall einer regulären Kündigung muss der Arbeitgeber seinen Schritt nicht im Kündigungsschreiben begründen. Wer also „Sie sind entlassen!“ von seinem Chef hört, kann abwarten, bis die nachweisbare Zustellung des Kündigungsschreibens erfolgt ist. Außerdem muss eine Kündigung handschriftlich unterschrieben sein. Eine SMS oder E-Mail genügt nicht. Quelle: Fotolia
Mündliche Arbeitsplatzzusagen sind wirksamEine Anstellung erfordert anders als die Kündigung keine Schriftform – auch wenn dies üblich und meist vom Arbeitgeber selbst gewünscht ist. Arbeitsverträge können laut Bürgerlichem Gesetzbuch auch formfrei erfolgen. Allerdings müssen befristete Anstellungsverträge schriftlich erfolgen, sonst ist die Befristung unwirksam. Quelle: Fotolia

Wer seinen neuen Job antritt, will einen guten Eindruck machen. Verständlich, doch wer seine Probezeit nicht sehr bewusst angeht, kann den Traumjob schneller wieder los sein, als ihm lieb ist. Immerhin richtet sich in den ersten Wochen die Aufmerksamkeit von Chef und Kollegen auf den Neuling, und eine Kündigung kann während der Probezeit ohne größere Begründung ausgesprochen werden. Und Statistiken zufolge scheitert in Deutschland jedes fünfte Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate. Wie also lässt sich die Gratwanderung zwischen Eindruck schinden, Fähigkeiten ausspielen, erste Zeichen setzen und Einfügen ins Team schaffen?

„Am Anfang muss man erst mal schauen, nach welchem Takt gespielt wird und welche Regeln gelten“, sagt Karriereberater Martin Wehrle. Unbedingt zu vermeiden gilt es deshalb, sich überall einzumischen und ständig Verbesserungsvorschläge zu machen. So würde „der Neue“ direkt als Feind wahrgenommen. Auch Experten des Karriereportals StepStone raten zu einem bescheiden wirkenden Auftakt: Auch wenn man es besser weiß, nicht alles selbst und allein machen, sondern die Kollegen um Rat fragen. Auch auf rasche Kritik nicht ungehalten oder gereizt reagieren, sondern Schlüsse für die Befindlichkeiten der Kollegen ziehen.

Auch wer einen ausgeprägten Drang verspürt, neue Ideen schnell und ohne Rücksicht auf Verluste allein durchzusetzen, riskiert den neuen Job. Karriereberater wie Martin Wehrle beobachten einen verstärkten Trend der Unternehmen, sich unliebsamer Mitarbeiter im Rahmen der Probezeit zu entledigen, weil der Neue es nicht schafft, sich in ein bestehendes Team einzugliedern und bescheiden aufzutreten. Man kann sich laut Wehrle ein Beispiel an jungen Azubis nehmen: Wenn sie ihre Ausbildung beginnen, wäre ihnen bewusst, dass sie erst mal das kleinste Glied in der Kette sind. Diese anfängliche Zurückhaltung würde Hochschulabsolventen oft fehlen.

Vor allem ist es wichtig, sich rasch ein eigenes Netzwerk in der neuen Arbeitsumgebung aufzubauen. Wichtige Fragen dabei sind, von welchen Kollegen man Informationen bekommt, wer die Entscheidungen trifft und auch, aus welchen Kungeleien unter Kollegen man sich lieber raushalten sollte. Funktioniert das Netzwerk erst einmal, hilft es auch dabei, sich regelmäßig Feedback geben zu lassen und mögliche Probleme früh zu erkennen.

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