Rechtsradikale Facebook-Posts Meinungsäußerungen im Netz können den Job kosten

Ein Bahn-Mitarbeiter hatte sich bei Facebook ausländerfeindlich geäußert. Dafür gab es zunächst die Kündigung, jetzt darf er doch bleiben. Auch eine private Meinungsäußerung kann unter Umständen den Job kosten.

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Im Streit um die Kündigung eines Mitarbeiters wegen eines im Internet veröffentlichten Auschwitz-Fotos hat die Deutsche Bahn ihre Berufung zurückgezogen. Sie akzeptierte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Heidelberg, das die Kündigung im Februar für unwirksam erklärt hatte. Der 38 Jahre alte Mann hatte auf Facebook das Bild des Nazi-Vernichtungslagers mit der Unterschrift gepostet, Polen sei bereit für die Flüchtlingsaufnahme. Die Bahn hielt den Post für untragbar.

Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht in Mannheim deutete am Freitag bei der Berufungsverhandlung aber an, dass ein solches Foto nicht die Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters rechtfertige (Az. 19 Sa 3/16). Der Mitarbeiter ließ über seinen Anwalt nochmals erklären, der Post sei als Satire gemeint gewesen. Die Anwältin der Bahn hingegen sagte: „Ich sehe da keine Satire.“

Der Bahnmitarbeiter mit polnischen Wurzeln brach während der Verhandlung mehrfach in Tränen aus. Nach seiner Darstellung war der Facebook-Post als Kritik an der polnischen Regierung gedacht gewesen. Das Foto stamme aus einer polnischen Satirezeitschrift.

Das Problem des ehemaligen Bahners war nicht, dass er sich fremdenfeindlich oder menschenverachtend geäußert hat. Das ist zwar verboten, geht seinen Arbeitgeber im konkreten Fall aber eigentlich nichts an. Wäre er nicht durch sein Profilfoto in Bahnuniform eindeutig als Mitarbeiter der Bahn zu erkennen gewesen. Denn in einem solchen Fall strahlt das Handeln und auch die persönliche Meinung auf den Arbeitgeber ab, wie Amelie Bernardi, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Frankfurter Büro der Kanzlei FPS erklärt.

Wer gerade die Uniform seines Arbeitgebers trägt oder anderweitig eindeutig einem Unternehmen zuzuordnen ist, darf öffentlich sachliche Kritik äußern. "Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede oder sonstige Straftaten, Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, die mit dem Arbeitgeber in Zusammenhang gebracht werden können, sind verboten beziehungsweise können arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Kündigung oder Abmahnung rechtfertigen", sagt Bernardi.

Grundsätzlich könne der Arbeitgeber seinen Angestellten persönliche Äußerungen natürlich weder verbieten, noch diese bestrafen - auch dann nicht, wenn sie einen negativen oder sogar strafbaren Inhalt haben, sagt Bernardi. Solange dies in der Freizeit geschieht und mit dem Arbeitsverhältnis nichts zu tun hat, ist alles in Ordnung. Ausnahme: "Gibt der Arbeitnehmer jedoch öffentlich negative Äußerungen über den Arbeitgeber, Kollegen oder Kunden ab, strahlen diese auf das Arbeitsverhältnis ab." Und das kann Ärger geben, im schlimmsten Fall droht die Kündigung.

Wer beim Tratsch mit den Kollegen in der Teeküche etwas negatives über die Chefin, den nervigen Kollegen oder den sturen Kunden sagt, muss sich aber keine Sorgen machen, so Bernardi. Lästern, stänkern, schimpfen sind im vertraulichen Kreis okay. "Der Arbeitnehmer dürfe laut des Bundesarbeitsgerichts darauf vertrauen, dass solche Äußerungen nicht nach außen getragen werden."

Wer sich aber in allgemein zugänglichen sozialen Medien auslässt, kann nicht mehr auf die Vertraulichkeit pochen. Bernardi: "Je nachdem wie schwerwiegend die negative Äußerung ist und wie weit sie verbreitet werden kann, kann das Konsequenzen im Arbeitsverhältnis wie eine Kündigung oder Abmahnung rechtfertigen."

So hatte in einem Fall, über den das Landesarbeitsgericht Hamm zu entscheiden hatte (Urteil LAG Hamm vom 10.10.2012, 3 Sa 644/12), ein Auszubildender in einem privaten, aber für jedermann zugänglichen Facebook-Profil seinen Arbeitgeber unter anderem als „menschenschinder & ausbeuter“ bezeichnet und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht gab dem Betrieb Recht. Aufgrund des öffentlich zugänglichen Profils hätten viele Nutzer von den negativen Äußerungen Kenntnis nehmen können und eben nicht nur die besten Kumpels.

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