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Videoüberwachung Wann Chefs ihre Mitarbeiter ausspähen dürfen

Erst sorgten Kameras bei Lidl für Aufsehen, jetzt steht mit Aldi ein weiterer Discounter in der Kritik. Nicht immer ist die filmische Überwachung von Arbeitnehmern verboten.

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Wer seine Mitarbeiter überwacht, sollte vorsichtig sein - es gelten strenge Regeln. Quelle: dpa

Die Neugier scheint manchmal grenzenlos. Lidl, Schlecker, Netto, Rewe, Edeka und nach Spiegel-Informationen jetzt auch Aldi – das sind nur einige der Unternehmen, die in den vergangenen Jahren in Überwachungsskandale verwickelt waren. Und das, obwohl der Gesetzgeber insbesondere das versteckte Filmen von Mitarbeitern bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Denn grundsätzlich stellt die heimliche Überwachung eines Arbeitnehmers eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar. Deshalb ist das Filmen von Mitarbeitern nur dann zulässig, wenn sich der Arbeitgeber auf ein berechtigtes Interesse berufen kann. „Ein solches Interesse besteht zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere Diebstähle im Unternehmen aufklären will und bereits konkrete Verdachtsmomente vorliegen“, sagt Henning Timm, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rölfs Partner in München. So dürfe der Chef seine Mitarbeiter etwa dann überwachen, wenn in der Poststelle Pakete verschwunden sind oder Geld in der Kasse fehlt. Eine Leistungskontrolle hingegen sei nicht zulässig: Etwa die Raucherzone der Mitarbeiter zu filmen, um festzustellen, wie viel Zeit sie mit Zigarettenpäuschen verbringen, ist somit untersagt.

Diese Firmen haben Mitarbeiter ausspioniert
Mr. WashDie Autowasch-Kette hat ihre Mitarbeiter laut einem Magazin-Bericht systematisch mit Überwachungskameras kontrolliert. Das berichtete der "Stern" im Februar. Jetzt kam die Quittung für die Bespitzelung: Der nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ein Bußgeld von 64.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt. Laut einem Behördensprecher wurden mehr als 60 Kameras beanstandet. Diese überwachten in mindestens 23 der deutschlandweit 33 Niederlassungen auch Bereiche außerhalb von sicherheitssensiblen Tankstellen – also etwa in Waschstraßen, Ölwechselgruben und Polierstationen. Mr. Wash hatte im Februar dazu erklärt, die "Situation in ausgewählten Bereichen unserer Niederlassungen" zu beobachten. Es liege "in der Natur der Sache, dass im Erfassungsbereich dieser Kameras auch Personen zu erkennen sind". Quelle: dpa
WaterSaver Faucet Das Unternehmen WaterSaver aus Chicago stellt Wasserhähne und Badezimmerarmaturen her. Die Mitarbeiter des Hauses dürfen sich allerdings nicht zu lange in den Waschräumen und Toiletten aufhalten. Der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Steve Kersten, rechnet vor, dass das Unternehmen allein im Mai 120 Produktionsstunden eingebüßt hat, weil die Mitarbeiter anstatt am Fließband auf der Toilette waren. 19 Mitarbeiter habe man wegen exzessiver Toilettennutzung bereits abgemahnt. Der Verdacht: Die Angestellten ziehen sich auf die Toilette zurück, um mit dem Handy zu spielen oder im Netz zu surfen. Daher müssen die Mitarbeiter von Water Saver die Toiletten jetzt mit ihrer Chipkarte öffnen und schließen. Dabei wird die Zeit erfasst. Wer in zehn Tagen weniger als 60 Minuten auf der Toilette verbringt - also weniger als sechs Minuten pro Tag - bekommt einen Geschenkgutschein im Wert von 20 Dollar. Wer länger braucht, muss sich rechtfertigen. Aber nicht nur in den Staaten, auch in Deutschland gehen Unternehmen zu weit... Quelle: dpa
Euro DisneyMinnie Mouse, Mickey Mouse und Donald Duck winken vor dem Dornröschenschloss im Vergnügungspark Euro Disneyland bei Paris. Weniger fröhlich ging es hinter den Kulissen zu: Euro Disney muss eine Geldstrafe von 150.000 Euro zahlen, weil tausende Mitarbeiter und Bewerber mit Hilfe zweier ehemaliger Polizisten ausgespäht wurden. Diese verschafften dem Unternehmen Zugang zu tausenden Daten von Polizei, Justiz und Einwanderungsbehörden; dafür sollen sie mehrere hunderttausend Euro erhalten haben. Die ehemaligen Polizisten wurden zu sechs und zehn Monaten Haft auf Bewährung und zu Geldstrafen von 3000 und 4000 Euro verurteilt. Das Urteil fiel am 27. Juni, der Freizeitparkbetreiber wies darauf hin, dass die illegalen Praktiken bereits 2004 eingestellt worden seien. Man habe die Überwachungen zur Sicherheit eingeführt, um sich vor Terroristen und Kinderschändern zu schützen. Quelle: dpa/dpaweb
PennyDiscounter Penny, der zum Handelskonzern Rewe gehört, soll Mitarbeiter systematisch bespitzelt haben. Das berichtet das TV-Magazin Frontal 21. Detektive sollen sogar das Privatleben von Mitarbeitern ausgespäht haben. Außerdem sollen in zahlreichen Rewe- und Penny-Läden Videokameras angebracht worden sein, ohne, dass die Mitarbeiter über diese informiert worden seien. In einer ersten Stellungnahme räumte Rewe Verstöße ein, schloss eine flächendeckende Überwachung jedoch kategorisch aus. Quelle: dpa
Bäckereikette Ihle Quelle: dpa
Aldi Kassiererin Quelle: AP
Lidl Firmenschild Quelle: AP

Aber auch wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, darf der Chef nicht sofort eine versteckte Kamera installieren und drauflos filmen: „Eine heimliche Videoüberwachung stellt einen extremen Eingriff in die Privatsphäre von Mitarbeitern dar“, so Timm. „Sie darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten – zum Beispiel Taschenkontrollen oder der Einsatz von Detektiven – bereits ausgeschöpft sind oder keinen Erfolg versprechen.“ Verfügt das Unternehmen über einen Betriebsrat, muss dieser der Videoüberwachung außerdem zustimmen.

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