Kündigung Wie Sie einen galanten Abgang hinlegen

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Kündigung: Wenn der Chef verhandeln will, lassen Sie sich dazu nur hinreßen, wenn Sie wirklich überzeugt sind. Quelle: Illustration: Mark Matcho

Der Fall demonstriert, wie leicht in dieser Zeit Streitigkeiten eskalieren können. Allerdings zeigt er auch, wie schlecht das sowohl für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. So streitet sich der Banker mit seinem Arbeitgeber derzeit leidlich darum, ob er bis Ende September seinen Resturlaub noch nehmen darf. Und wenn es ihm nicht gut gehe, sagt Schölzel, „dann geht man eben zum Arzt“.

Eine riskante Strategie. „Wer sich krankschreiben lässt, ohne krank zu sein, betrügt“, sagt der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Walther Grundstein aus Frankfurt. „Das kann nicht nur zur Kündigung führen, sondern ist sogar strafbar. Und es kann auch den Arzt in Schwierigkeiten bringen.“

Dabei geht es auch anders. Um aus den letzten Wochen noch Kapital zu schlagen, ist es besser, „sich zusammenzusetzen und möglichst offen zu besprechen, wie man eine Lösung finden kann, mit der beide Seiten leben können“, rät Herbert Mühlenhoff, Coach und Chef der gleichnamigen Managementberatung.

Bleiben Sie engagiert

Ein Mittel, mit dem beide Seiten einer Konfrontation leicht aus dem Weg gehen können, ist der Aufhebungsvertrag. Das gibt dem Mitarbeiter mehr Zeit für den Wechsel – und schützt das Unternehmen davor, dass derjenige in seiner verbleibenden Zeit Fehlentscheidungen trifft oder sensible Daten mitnimmt. „Je strategischer Ihr Job ist“, sagt Mühlenhoff, „umso eher können Sie nach Ihrer Kündigung mit einer solchen Freistellung rechnen.“

Allerdings sind nicht alle Arbeitgeber zu einer Freistellung bereit – manche reagieren gar mit Versetzung oder Degradierung. Mühlenhoff berichtet von einem Fall, in dem ein Mitarbeiter kündigte, um zur Konkurrenz zu wechseln. Daraufhin wurde er für die restlichen drei Monate in eine rund 500 Kilometer weit entfernte Filiale versetzt. Einem anderen wurde ein Bonus gestrichen, den er sich zuvor mühsam verdient hatte. Auf solche drastischen Schritte sollte man gefasst sein, auch wenn es Ausnahmen sind.

Umgekehrt sollte jeder Mitarbeiter auf Racheaktionen tunlichst verzichten. Die können sich schnell herumsprechen, hat die Düsseldorfer Outplacement-Beraterin Cornelia Riechers festgestellt. „Weil sich Personalleute und Betriebsräte oft über Betriebsgrenzen hinaus kennen“, sagt Riechers, „oder weil der zukünftige Arbeitgeber einfach mal beim Vorgänger anruft.“

Keine verbrannte Erde hinterlassen

Der Ex-Chef darf dann eigentlich zwar nur das sagen, was er im Zeugnis bescheinigt hat – aber keiner kann wirklich kontrollieren, ob er sich am Telefon nicht für einen unverschämten Abgang revanchiert. Es gilt die Faustregel: Ein zufriedener Vorgesetzter lobt Sie vielleicht nur dreimal – aber ein unzufriedener schimpft mit Sicherheit elfmal über Sie.

Davon abgesehen ist es schlicht unklug, Brücken zu verbrennen, über die man vielleicht noch einmal gehen möchte. „Man sieht sich immer zweimal im Leben“, lautet ein bekanntes Bonmot, und tatsächlich sind Rückkehrer in alte Jobs heute gar nicht mehr so selten. Für Mitarbeiter, die erst gehen und später wieder zurückkommen, gibt es sogar einen Fachausdruck: „Boomerangs“. Chancen auf eine Rückkehr hat aber nur, wer sich in der Zeit nach der Kündigung korrekt verhalten hat. „In solchen Phasen erkennt man sehr genau, wie jemand gestrickt ist“, hat Experte Mühlenhoff festgestellt. Es kommt eben nicht nur darauf an, ob man geht, sondern auch darauf, wie man verschwindet.

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