Ländervergleich Abfindung Was eine Kündigung kostet

Entlassungen sind für alle Beteiligten eine sehr unschöne Angelegenheit. Doch für Unternehmen sind sie auch teuer. Denn in der Regel steht dem Geschassten eine Abfindung zu - in Deutschland durchschnittlich 40.000 Euro.

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Eine Kündigung liegt in einem Büro auf einer Computertastatur Quelle: dpa

"Müller, Sie sind gefeuert!" Wenn Vorgesetzte oder Personaler einen solchen Satz sagen (müssen), kann es teuer werden. Fliegt der Mitarbeiter wegen Umstrukturierungsmaßnahmen, einem Firmenumzug oder Massenentlassungen raus, wird eine Abfindung fällig. In der Regel sind das 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit. Wer also monatlich 3.000 Euro verdient und seit zehn Jahren im Unternehmen ist, dem stehen 15.000 Euro zu. Und selbst wenn ein Angestellter gefeuert wird, weil er seine Arbeit nicht richtig macht, oder den Betriebsfrieden stört, kann er versuchen, vor Gericht eine Abfindung einzuklagen.

War die Entlassung nicht zulässig, stehen die Chancen auf eine Abfindung gut. Die muss der Gekündigte jedoch voll versteuern - im ungünstigsten Fall wird dadurch ein höherer Steuersatz fällig, da das Finanzamt keine Unterschiede macht zwischen monatlichem Gehalt und Sonderzahlung.

Abfindungen sind in Deutschland verhältnismäßig billig

In anderen europäischen Ländern kommen Arbeitnehmer deutlich leichter an eine Abfindung - entsprechend hoch sind die Kündigungskosten für die Arbeitgeber. Das Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte hat die Abfindungskosten in 31 europäischen Ländern verglichen und die Ergebnisse in der Studie "International Dismissal Survey" zusammengefasst. In Deutschland kommen Arbeitgeber mit durchschnittlich rund 40.000 Euro Abfindungskosten noch billig weg.

Europavergleich: So hoch sind die Kosten für eine Abfindung

"Während Unternehmen in Deutschland in der Regel als Abfindung regelmäßig ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Unternehmenszugehörigkeit zahlen, sehen einige Rechtsordnungen erheblich höhere Entschädigungen für Arbeitnehmer vor. Dies sollte bei der Standortwahl berücksichtigt werden", sagt Klaus Heeke, Partner und Leiter Arbeitsrecht Tax & Legal bei Deloitte.

Besonders teuer wird es im Ausland, wenn Mitarbeiter unbegründet entlassen werden. Während in Deutschland die in einem solchen Fall zu zahlenden Abfindungen nur unwesentlich höher als bei begründeten, rechtmäßigen Kündigungen sind, kommt im europäischen Ausland noch einmal eine satte Strafe auf die eigentliche Abfindung obendrauf. "In Irland liegen sie beispielsweise um das Zehnfache höher als bei rechtmäßigen Kündigungen", sagt Heeke. Er rät Arbeitgebern mit Niederlassungen im Ausland deshalb dringend, sich an die geltenden Regeln zu halten. Wer hierzulande einen Mitarbeiter wegen einer Lappalie rauswirft, bekommt höchstens schlechte Presse. Woanders verliert er richtig Geld.

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten, Mitarbeiter zu entlassen, in der Mehrheit der Länder gesetzlich beschränkt und Kündigungen formell streng geregelt. Und fast überall in Europa können Gerichte Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit untersuchen und sogar nachträglich für unwirksam erklären – nur in Belgien, Finnland, Großbritannien und der Schweiz nicht.

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