Flexible Teilzeitmodelle Was Zeitwertkonten für die Frührente bringen

Frührente statt Jobkrise: Wie Zeitwertkonten funktionieren, welche neue Regeln jetzt gelten, was Arbeitnehmer davon haben.

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Zeitwertpapiere ermöglichen Quelle: dpa-dpaweb

Gespannt verfolgen 40 Führungskräfte der Darmstädter Software AG, wie sich die von ihrem Unternehmen eingesetzten Vermögensverwalter Fidelity, Allianz Pimco und Cominvest an der Börse schlagen. Finanzprofis der drei Häuser managen das auf Aktien und Anleihen verteilte Kapital, das die Softwaremanager während ihres Berufslebens auf speziellen Konten – im Firmenjargon „Zeitwertpapiere“ – angesammelt haben. In diese Zeitwertpapiere fließen Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgelder. Das so angesparte Guthaben nutzen die Mitarbeiter, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen.

Besonders interessiert sind ältere Führungskräfte. Der Grund: Je mehr Geld in den Zeitwertpapieren steckt, umso früher können sie den Job an den Nagel hängen. Wer ein Jahr eher gehen möchte, muss mindestens 70 Prozent seines letzten Jahresgehalts auf dem Konto haben. Aus diesem zahlt der Arbeitgeber dann bis zum Rentenbeginn monatlich 70 Prozent des letzten Einkommens an den Mitarbeiter aus. „Vor allem Mitarbeiter aus der Altersgruppe zwischen 40 und 55 Jahren nutzen das Angebot“, sagt Personalleiterin Ute Gerhardt. Jüngere zögerten, weil die noch nicht wüssten, ob sie bis zum Ruhestand bei der Software AG blieben.

Rund zehn Prozent aller Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern bieten bereits Zeitwertkonten an, die die gesamte Lebensarbeitszeit abdecken. Häufig wurden die Programme aus der Not geboren: Beim Flugzeugbauer Airbus beispielsweise sind die 2003 eingeführten Lebensarbeitszeit-Konten Teil des Sparprogramms „Sicherheit durch Flexibilität“, mit dem Auftragsflauten ausgebügelt und Entlassungen vermieden werden sollten. Mehr als die Hälfte der 17.000 deutschen Mitarbeiter sammeln Guthaben auf Lebensarbeitszeit-Konten.

Derzeit vor allem staatlich subventionierte Altersteilzeit-Regelungen

Deutlich weiter verbreitet als Lebensarbeitszeit-Konten sind bei Unternehmen die staatlich subventionierten Altersteilzeit-Regelungen – noch. Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin will die Subventionen hierfür aber nicht über 2009 hinaus verlängern. Unternehmen, die ältere Mitarbeiter früher aussteigen lassen wollen, müssen deren Vorruhestand dann selbst finanzieren. Viele können oder wollen das nicht. Lebensarbeitszeit-Konten werden damit für Unternehmen attraktiver.

Auf diesen Konten sammeln Arbeitnehmer Überstunden und Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Boni. Solange der Beschäftigte noch arbeitet, muss er auf diese Summen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Somit lohnt sich diese Form von Zeitwertkonten auch für Führungskräfte, die nicht nach Stechuhr arbeiten, aber viel ans Finanzamt zahlen müssen.

Grafik: Arten von Zeitwertkonten

Für Manager wie auch für alle anderen Arbeitnehmer gibt es allerdings eine Obergrenze: Der Kontostand des Zeitwertkontos darf nicht höher sein als die von heute bis zum Rentenbeginn zu erwartenden Gehaltszahlungen. Damit der Arbeitgeber dieses Limit kalkulieren kann, muss sich der Arbeitnehmer entscheiden, wann er offiziell in Rente gehen will und wie viele Jahre vorher er seinen Job beenden oder auf Teilzeit umsteigen möchte. Die Einkommenslücke zwischen dem Ende des Vollzeitjobs und dem Start der gesetzlichen Rente füllt dann das Guthaben aus dem Zeitwertkonto auf.

Anders als Kurzzeitwertkonten, die binnen weniger Monate gefüllt und wieder geleert werden können, sind die für den Vorruhestand angesparten Guthaben auf Lebensarbeitszeit-Konten geschützt. Sie müssen selbst dann nicht abgebaut werden, wenn das Unternehmen Kurzarbeit einführt.

Lebensarbeitszeit-Konten haben noch einen weiteren Vorteil: Anders als bei Altersteilzeit lässt sich ein harter Schnitt beim Übergang in den Ruhestand vermeiden. Bisherige Altersteilzeitmodelle liefen in der Regel darauf hinaus, dass der Arbeitnehmer vier Jahre ein Teilzeitgehalt bekommt, das Arbeitsamt und Arbeitgeber gemeinsam aufbessern. Dafür arbeitet der Beschäftigte in der Regel zwei Jahre lang voll und dann zwei Jahre lang gar nicht – für viele ein harter Übergang.

Mit Zeitwertkonten lässt sich die Arbeitszeit dagegen schrittweise bis zum Ruhestand reduzieren. „Solche flexiblen Teilzeitmodelle eignen sich besonders für Führungskräfte, die ihre Nachfolger einarbeiten“, sagt Dietmar Wellisch, Steuerprofessor an der Uni Hamburg.

Grafik: Einzahlungen in Zeitwertkonten

Das seit diesem Jahr geltende Flexi-II-Gesetz zu flexiblen Arbeitszeitregelungen erlaubt es, dass Arbeitnehmer mit Lebensarbeitszeit-Konten nicht nur früher in Rente gehen, sondern auch Sabbaticals einlegen, Elternzeiten verlängern oder eine Auszeit nehmen können, um Angehörige zu pflegen.

Das neue Gesetz bringt für die Beschäftigten zudem mehr Sicherheit: Unternehmen müssen Zeitwertkonten gegen Insolvenz schützen und die eingezahlten Beiträge garantieren, wenn das Guthaben aufgelöst wird, weil der Arbeitnehmer in den Vorruhestand geht. Zudem können Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln, ihr Zeitwertguthaben mitnehmen, wenn der neue Chef zustimmt. Stellt sich dieser quer, können die Betroffenen ihr Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung, die auch die gesetzlichen Renten auszahlt, übertragen. Die Rentenkasse verwaltet das Guthaben, bis der Arbeitnehmer seinen Job beendet. Das Guthaben kann aber später nicht wieder auf andere Arbeitgeber übertragen werden. Außerdem lassen sich erst Guthaben ab 15.120 Euro (neue Bundesländer: 12.810 Euro) auf die Rentenkasse übertragen. Nach einer Umfrage der Beratung Rauser Towers Perrin liegen auf zwei Dritteln der Zeitwertkonten weniger als 5000 Euro.

Guthaben auf Zeitwertkonten bleiben steuerfrei

Kritiker entdecken bei Flexi II noch mehr wunde Punkte. „Wenn Unternehmen jederzeit eine Beitragsgarantie geben müssen, können sie kaum noch renditeträchtig investieren“, sagt Michael Karst, Partner bei der Rauser Towers Perrin. Das gelte für Zeitwertkonten, die auch Auszeiten einschließen. Für solche Konten erlaubt der Gesetzgeber nur maximal 20 Prozent Aktienanteil – es sei denn, der Tarifvertrag lässt mehr zu. Entsprechend mager sind die zu erwartenden Renditen. „In solchen Fällen ist es häufig attraktiver, Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, um damit die Einbußen in der gesetzlichen Rente bei einem vorzeitigen Ruhestand wettzumachen“, sagt Andreas Hoff, Partner der Berliner Arbeitszeitberatung Dr. Hoff, Weidinger, Hermann.

Anders sieht es bei Zeitwertkonten aus, die ausschließlich für den Vorruhestand konzipiert sind – wie zum Beispiel das Zeitwertpapier der Software AG oder das Lebensarbeitszeit-Konto von Airbus. Für sie darf der Vermögensverwalter mehr als 20 Prozent in Aktien investieren.

Guthaben auf Zeitwertkonten bleiben mit Flexi II steuer- und sozialabgabenfrei. Was auf das Konto fließt, geht direkt vom Bruttogehalt ab. Erst wenn der Arbeitnehmer das Guthaben auflöst, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, sind Steuern und Abgaben fällig. Das Verfahren funktioniert aber nur bis zur Abteilungsleiterebene. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände sind laut Finanzministerium ausgenommen. „Damit schließt das Ministerium ein beliebtes Steuermodell für Manager“, sagt Anja Sprick, Rechtsanwältin beim Pensionsverwalter Longial.

Arbeitnehmer, die nicht an der Unternehmensspitze stehen, sparen mit Langzeitwertkonten nach wie vor Steuern. Das funktioniert so: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen steuerfrei auf das Zeitwertkonto. Dies senkt die Steuerlast in den Jahren, in denen der Arbeitnehmer sein Guthaben aufbessert. Wer früher in den Ruhestand gehen will, lässt sich von seinem Arbeitgeber freistellen und überbrückt die Zeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze mit dem Guthaben aus seinem Zeitwertkonto. Da das Einkommen in der Freistellungsphase häufig geringer ist, spart der Arbeitnehmer Steuern. „Der Steuerbonus gilt aber nur bei Zeitwertkonten, die sich ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebenen Zwecke Vorruhestand, Elternzeit, Pflegezeit, Teilzeit oder berufliche Vorbildung auflösen lassen“, warnt Sonja Klein, Partnerin in der Kanzlei Baker & McKenzie. Zeitwertkonten, die auch die Wochenarbeitszeit ausgleichen, seien dagegen nicht begünstigt. Arbeiten nach Lust und Laune und dann auch noch Steuern sparen – das ist dem Fiskus dann doch zu viel des Guten.

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